Sampling Tod-Regel

  • wie war das nochmal, 60 Jahre nach dem Tod des Künstlers verfallen die Urheberrechte oder so???


    aber die Songs die da relevant wären entstanden ja in einer Zeit mit grauenhafter Audioqualität...


    welche Sachen kann man legal samplen ohne aktiv irgendwelche Nutzungsrechte einzuholen?

  • Sampling Tod Regel.. das klingt n bischen ballaballa und undeutig^^


    "Die deutschen Urheberrechte haben auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestand und gehen somit an dessen Erben über. Danach gelten sie als gemeinfrei. Dadurch ist es jedem erlaubt, das Musikstück ohne Genehmigung und finanzielle Entschädigung aufzuführen. Allerdings besteht weiterhin der Schutz für die performenden Künstler und die Unternehmen, die die Rechte zur Verwertung besitzen."
    (https://www.urheberrecht.de/musik/)


    mit zu bedenken ist aber.. manchmal gibt es mit-urheber.. bedeutet.. der zuletzt verstorbende ist das maß für die 70 jahre. bzw wie das mit erben ist weiß ich nicht.. ich glaube es gilt dann die normale verjährung von 3 jahren.. aber da bin ich nicht so drin..


    "Frage 3: Wann kommt es beim Urheberrecht für Musik zur Verjährung?
    Das Urheberrecht bei Musik umfasst die Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Danach findet eine Verjährung statt und es ist gemeinfrei."
    (https://www.urheberrecht.de/musik/)


    Red



    edit:
    btw.. ich hab dannach kurz geschaut um das wissen aufzufrischen.. warum googlest du nicht? das sind die ersten ergebnisse gewesen........

  • ausserdem ist zu bedenken... das urheberrecht bezieht sich auf die werke selbst.... also selbst wenn dies nicht weitergegeben wurde... wird es dir fürs sampling nur wenig nutzen... du dürftest es dann lediglich nachspielen etc.. die melodie wieder nutzen usw... (wie gesagt wenn die rechte nicht weiter übertragen wurden)


    das andere sind dann wiederum tonträger rechte oder so... hab gerad die genaue bezeichnung nicht im kopf... und die gelten eben auch bei neu auführungen etc...


    deswegen darfst du z.b. auch keine aufführung eines klassischen konzerts oder so samplen... klar ist beethoven und co schon etliche jahre tod... deswegen dürfen die orchester etc.. auch ohne probleme diese stücke aufführen... du darfst aber diese aufführung nicht samplen (wenn du dir nicht die rechte eingeholt hast) ... da diese orchester oder produzenten oder was auch immer... die rechte an den recordings haben...


    du darfst aber ohne probleme selber beethoven, chopin, bach, mozart usw einspielen etc :D :) denn dafür gibt es meines wissens nach keine rechte.. die irgendwem weiter gegeben werden konnten ... gab ja noch keine labels etc :D




    allerdings wurde doch irgend so ein neues gesetz verabschiedet was sich ums sampling kümmert (oder es gab einen gerichts entscheid oder sowas) ? damit eben nicht ganze genres plötzlich illegal sind :D .. aber da sollte man sich nochmal schlau lesen... wann wo wie da was greift...

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