Verträge

  • Tipps & Tricks


    Recht und Verträge im Musikgeschäft




    Wurde Dein Demo von einem Label als gut und vielversprechend beurteilt, so sollte ein Vertrag folgen, der den weiteren Verlauf und eine klare Aufgabenverteilung definiert.


    Du könntest auf Manager treffen, die vom Geschäft mit Sicherheit mehr verstehen als Du, dieses Skript soll Dir dabei helfen zu verhindern, dass du als Musiker ä¢Ã¢ ‚ ¬Ã… ¾ä¼ber den Tisch gezogen" wirst, den das Musikgeschäft ist knallhart. Ein Vertrag soll dem Musiker zum einen wirtschaftliche Vorteile bringen, zum anderen soll er seine Persönlichkeit und seine kä¼nstlerische Identität verteidigen.



    Grundlagen:


    Urheber & Urheberrechtsgesetz


    Das Urheberrechtsgesetz (09.09.1965) schä¼tzt deine Lieder und Werke vor dem Missbrauch durch andere (Nutzung, Vermarktung etc.), des weiteren hast Du das Recht dich am Gewinn zu beteiligen wenn jemand deine Lieder ohne Deiner Zustimmung vermarktet.


    Der Schutz des Urheberrechts beginnt, sobald die geistige Schöpfung in wahrnehmbarer Form zutage getreten ist - also bereits während der Produktion. Es ist jedoch ratsam diese mit Angabe des Datums auf CD (oder andere Datenträger) zu speichern. Dadurch kann nachgewiesen werden zu welchen Zeitpunkt Dein Werk erschaffen wurde. Es gibt da einen beliebten und einfachen Trick: Packe die CD mit Deiner neuesten Produktion in einen Briefumschlag, vermerke darauf das Produktionsdatum und schicke es an Dich selbst. Der Poststempel wird vor Gericht anerkannt und trägt das Datum an dem Du den Brief losgeschickt hast. Du darfst nun den Brief logischerweise nicht öffnen, das soll im Falle des Falles nur das Gericht tun. So kannst Du beweisen, das Du der Urheber (Erfinder) bist.


    Du kannst Deine Produktion auch beim Notar ä¢Ã¢ ‚ ¬Ã… ¾eidesstattlich versichern" lassen, das ist jedoch viel aufwändiger und kostspieliger als eine Briefmarke aufzukleben.


    Miturheber


    Ein Werk kann auch durch mehrere Personen gemeinsam geschaffen worden sein. In diesem Falle gilt das gleiche wie oben, jedoch steht den Miturhebern gemeinsam das Recht zur Veröffentlichung und Verwertung des Werkes zu. Eine äƒÃ¢ € žnderung darf jedoch nur mit Zustimmung aller Beteiligten vorgenommen werden. Hier wäre es vorteilhaft klar festzulegen wer was gemacht hat und wie die Beteiligungen wären (z.B. in Prozent oder Musik / Text). Man sollte sich, wenn möglich, bereits im Vorfeld einigen, wie ein eventueller Gewinn verteilt werden soll.


    Herausgeber


    Wird der Urheber im Vertrag nicht angegeben, so gilt der Herausgeber (Plattenfirma etc.) als ermächtigt die Rechte des Urhebers (also Deine) geltend zu machen. Die Aufgabe des Herausgebers ist z.B. die Reproduktion des Tracks im professionellen Studio, das Pressen von Musterplatten (fä¼r DJä¢Ã¢ ‚ ¬Ã¢ „ ¢s) oder CDä¢Ã¢ ‚ ¬Ã¢ „ ¢s u.s.w. Den Herausgebern, also den Plattenfirmen oder auch Labels genannt, sind Meistens auch Verlage angekoppelt.


    Verleger


    Verleger (Verlag) haben die Aufgabe das Produkt (Musterplatte, CD, etc.) zu vermarkten und ä¢Ã¢ ‚ ¬Ã… ¾unterä¢Ã¢ ‚ ¬Ã¢ „ ¢s Volk" zu bringen. Ist in dem Vertrag also auch kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, dass der Verleger ermächtigt ist Deine Rechte geltend zu machen - also Dein Geld abzukassieren.


    Praxis im Techno-Bereich


    Im Techno-Bereich allgemein ist es ä¼blich, das die Plattenfirmen auch die Vermarktung ä¼bernehmen, da die Auflagenhöhe relativ gering und ä¼berschaubar bleibt. Ab einer höheren Stä¼ckzahl wird ein Verlag beauftragt. Daher aufpassen: solltest Du Techno oder ähnliches produzieren und einen Erstvertrag mit einem unabhängigen Verlag abschlieäƒÃ… ¸en, dann kann es sein, das nicht so viel dabei herauskommt. Dieser muss also erst einmal eine Plattenfirma finden die da mitspielt. Du hast damit u.U. die Rechte an Deinen Liedern dem Verlag ä¼bertragen und nichts passiert weiter. Im schlimmsten Fall bist Du in einer Sackgasse gelandet und Deine Lieder im Nirwana.


    Soll deine Produktion also herauskommen, ist eine Vereinbarung (Vertrag) vor allem mit dem Herausgeber notwendig (eventuell auch gleichzeitig mit dem Verlag). Dadurch erlangst Du auch das Recht, das Deine Lieder z.B. im Radio gespielt werden können. Jedes mal wenn ein Dritter (z.B. Radiosender, DJ, TV u.s.w.) gebrauch von Deinem Stä¼ck macht meldet er es an die GEMA (Gesellschaft fä¼r musikalische Auffä¼hrungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte e.V.). Diese sorgt dafä¼r, dass Du Deine Kohle dafä¼r bekommst. Da die Mitgliedschaft in der GEMA viel Geld kostet bzw. du ein Mindesteinkommen haben musst, kannst Du diese also ä¼ber den Vertrag mit der Plattenfirma erlangen. Spätestens bei der GEMA muss angegeben werden, wer was komponiert oder getextet hat, wegen der gerechten Vergä¼tung.




    Vertragsarten:


    Werksvertrag


    In Werksverträgen werden Rechte an bestimmten Werken ä¼bertragen, also z.B. an einem Song. Du bist dann berechtigt, weitere Werke bei anderen Labels unterzubringen.


    Zudem kannst Du jedes mal neu verhandeln und mit steigendem Bekanntheitsgrad mehr verlangen. Das ist einer der gängigen Verträge im Techno-Bereich! Du gehst kein Risiko ein.


    Exklusiv-Autorenverträgen


    In Exklusiv-Autorenverträgen wird vereinbart, das Du fä¼r eine bestimmte Zahl von Jahren nur in diesem Verlag etwas veröffentlichen darfst. Hohe Gesamtbeträge versprechen ein schönes Einkommen fä¼r jede Veröffentlichung. Finger weg von diesen Verträgen!


    Der Verlag hat hier klar die Oberhand und kann dich knebeln, ohne das Du eine Chance hast herauszukommen - unter Umständen Jahrelang! Das heiäƒÃ… ¸t all Deine Produktionen bis auf eine könnten unter Umständen in der Schublade des Verlages einstauben und Du siehst keinen Cent dafä¼r. Mögliche Begrä¼ndung: Der erste Track war gut, die anderen nicht, daher keine Veröffentlichung, also kein Geld, dafä¼r aber das Verbot bei einem anderen zu Veröffentlichen - tolle Sache!


    Bandä¼bernahmevertrag


    Diesen Vertrag gibt es zum einen zwischen dem Musiker und dem Label, zum anderen zwischen dem Label und weiteren Lizenznehmern (z.B. Rundfunk und Fernsehen).


    Achtung: Solltest Du auf eigene Kosten ein Mastertape herstellen (hochwertige Produktion - Verkaufsfähig) dann steht Dir natä¼rlich auch eine höhere Vergä¼tung zu, da Du die Produktionskosten des Mastertapes im Vorfeld getragen hast. Angemessen sind ca. 15% vom Händlerabgabepreis.


    FAZIT


    Achte genauestens was in dem Vertrag steht, lasse Dich nicht auf langjährige Sachen ein, es bringt fä¼r einen Newcomer nichts! Versuche Vorschä¼sse auszuhandeln, eventuell auch fä¼r die Herstellung eines Mastertapes, wenn Du das selbst finanzieren möchtest oder musst. Die prozentuale


    Beteiligung an den Einnahmen sollte zu Deinen Gunsten gestaffelt sein. Sicherlich muss die Plattenfirma mit den Einkä¼nften vorab Ihre Kosten decken. Ab einem gewissen Punkt, läuft aber der Nettogewinn fä¼r die Plattenfirma. Deshalb ist es angemessen, das Du ab einem gewissen Umsatz eine höhere prozentuale Beteiligung erhältst!


    Vergesse nicht: Lieber keinen Vertrag als ein Knebelvertrag - wenn Du gut bist, wirst Du mit Leichtigkeit auch einen anderen Vertragspartner finden.


    Solltest Du weitere Einzelheiten wissen wollen, dann empfehle ich Dir das Taschenbuch


    ä¢Ã¢ ‚ ¬Ã… ¾Mein Recht als Musiker", erschienen im K.O.M. Bä¼hnen- und Musikverlag.


    Die Texte sind leicht verständlich und das Buch ist durchaus erschwinglich.


    In diesem Sinne - Viel Erfolg!


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    Es wird weder vomautor noch von mir Haftung fä¼r das oben stehende ä¼bernommen!


    Quelle: http://mitglied.lycos.de/lassmameirua/

  • Zitat: Packe die CD mit Deiner neuesten Produktion in einen Briefumschlag, vermerke darauf das Produktionsdatum und schicke es an Dich selbst.


    Hat leider keine rechtliche Grundlage. Wie du schon selbst sagt ist die Notarielle Beglaubigung das beste. In meinem Fall hat es ca n 50er gekostet (und das sollte für ein guten Track drin sein) und ist imho die beste Lösung. Da kann dir dann auch niemand an den Karren fahren!


    Ansonsten sehr guter Beitrag!:eusa_clap:

  • achso also eigentlich ist das nur "gelaber" mit dem eigenen Label. Zumindest wenn mans genau nimmt. Man ist also mehr oder weniger sein eigener Boss.


    Und genau da seh ich das problem. Wenn du sch**** Baust und man gegen irgentwelche Lizenzen verstößt ist der Boss auch schuld. Also ist man selber schuld.
    Das Label wird ja ein bisschen darauf achten das sowas nicht passiert....


    Ich hab mir ernsthaft überlegt da was zu machen. Nicht weil ich denke das es einfacher und schneller geht (ich vermute sogar das man sich sehr tief ins Urheberrecht einarbeiten sollte), sondern weil ich mich nicht bis zur unendlichkeit verpflichten will.


    Hab grad noch ein Vertrieb gefunden.


    Also das höhrt sich ja alles toll an aber wie isses wirklich?
    Hat jemand Erfahrungen?


    Gruß TranceCore Rockaz

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