Covern und Remixen - Was ist erlaubt

  • Da es immer wieder hier aufschlägt, ein Auszug aus Producer Network
    Quelle


    Covern und Remixen - Was ist erlaubt?


    Wer sich die Popmusik-Charts der letzten Jahre anschaut, findet viele bekannte Titel. Seit 1996 sind etwa zwanzig Prozent der Hitparaden-Titel Cover-Versionen von Songs, die schon einmal Erfolg hatten. Remixe, technische Bearbeitungen von Originalaufnahmen, sind durch den Einzug der Digitaltechnik in die Popmusik so üblich geworden, dass man von einem neuen Genre sprechen kann. Das Geschäft mit dem Recycling von Melodien blüht.


    Coversongs versprechen in der kommerziellen Musikszene schnellen Erfolg, denn die Melodien sind schon auf ihre Massentauglichkeit überprüft. Da es sich bei den Neu-Einspielungen in der Regel um Kompositionen der siebziger und achtziger Jahre handelt, die noch nicht gemeinfrei geworden sind (das geschieht erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors), gilt es hier das Urheberrecht zu beachten.


    Als Neu-Interpret muss man sich dabei über den Unterschied zwischen Cover-Version und Bearbeitung klar sein, da dies entscheidend dafür sein kann, ob und wie man sich die Erlaubnis zur Einspielung geben lassen muss. Cover sind reine Neu-Einspielungen, das heißt der Musiker nimmt keine wesentlichen Bearbeitungen von Komposition und Text vor. Eine solche unveränderte Übernahme liegt auch dann noch vor, wenn das Stück in die eigene Stimmlage transponiert oder es mit anderen Instrumenten gespielt wird, als bei der Originalaufnahme.


    Wenn man ein Stück covern will, egal ob für einen Auftritt oder um es neu zu produzieren und auf die eigene CD aufzunehmen, muss man vorher die notwendigen Rechte von der Verwertungsgesellschaft für Musik, der GEMA, erwerben. Die GEMA -žverwaltet" diese Rechte für die Komponisten und Textdichter. An sie zahlt man auch die Lizenzgebühren, die die GEMA dann an den Original-Autor und andere Berechtigte (wie zum Beispiel einen Musikverlag) weiter leitet.


    Bearbeitung


    Vieles, was in den Charts als Cover-Version gilt, ist rechtlich gar keine: Sobald man mehr als nur einige Akkorde an einem Song verändert, zum Beispiel den Text oder die Melodie ergänzt oder umschreibt, wird aus dem Cover eine Bearbeitung. Bekannte Beispiele sind Hiphop- oder Technoversionen vergangener Hits, die oft nur den Refrain übernehmen, die Zwischenstrophen aber dem jeweiligen Musikstil anpassen.


    Und hier ist der Haken: Die Rechte zur Vermarktung von Bearbeitungen urheberrechtlich geschützter Musikwerke kann man in der Regel nicht von der GEMA erwerben. Dafür muss man sich direkt an den Rechteinhaber, entweder die Komponisten und Texter oder einen Musikverlag, wenden und mit ihm einen Lizenzvertrag abschließen. Das kann es sehr schwierig machen, die Rechte zu erwerben. Während nämlich die GEMA verpflichtet ist, jedermann die gewünschten Rechte zu gleichen Bedingungen zu übertragen, können die Berechtigten und Verlage frei darüber entscheiden, wem sie zu welchen Konditionen Rechte einräumen wollen.


    So kann es durchaus vorkommen, dass der Rechteinhaber aus welchen Gründen auch immer nicht will, dass sein Musikstück in einer fremden Musikproduktion verwendet wird -“ zum Beispiel möchte nicht jeder Klassik-Komponist, dass sein Stück in einem Pop-Song auftaucht. Möglichkeiten, das zu erzwingen, bestehen dann nicht.


    Ob ein Stück noch ein Cover oder schon eine Bearbeitung ist, ist in der Praxis oft schwer zu unterscheiden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich rechtlich beraten lassen.



    Remixe


    Remixe sind mit technischen Mitteln bearbeitete Versionen eines Musikstücks. Oft werden sie von den Rechteinhabern, also der Plattenfirma oder den Urhebern, selber in Auftrag gegeben, so dass man sich dann nicht um die Rechteklärung kümmern muss.


    Remixt man dagegen aus eigenem Antrieb, gilt dasselbe wie für Bearbeitungen: wenn man das Stück veröffentlichen will, geht ohne Erlaubnis gar nichts. Dabei unterscheidet man zwischen verschiedenen Rechten: den Urheberrechten der Komponisten und Texter, den Leistungsschutzrechten der Interpreten und den Rechten der Tonträgerfirma an der ursprünglichen Produktion.


    Da man beim Remixen normalerweise eine existierende Aufnahme vervielfältigt und bearbeitet, geht es hier vor allem um die Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller. Erst wenn man beim Remixen auch die Melodie und den Text verändert, betrifft das die Urheber. In der Praxis sind diese Rechte oft -“ aber nicht immer -“ in einer Hand; wen man fragen muss, lässt sich nur im Einzelfall sagen.


    Der Rechteerwerb ist jedenfalls ein komplizierter Prozess und sollte nicht unterschätzt werden. Viele Musiker meinen, dass, wenn sie ihre Arbeit nicht kommerziell nutzen, sie darauf verzichten können. Das stimmt aber nicht. Wenn jemand ein schon existierendes Stück remixt und es als Werbung zum freien Download auf seine Homepage packt, dann verletzt er das Urheberrecht, wenn er sich vorher nicht die nötigen Rechte eingeholt hat -“ ganz gleich, ob er mit der Veröffentlichung eine direkte Gewinnabsicht verfolgt oder nicht.


    In den letzten zwei bis drei Jahren hört man vermehrt die Bezeichnungen Mashup, Bastard-Pop oder Bootlegging (nicht zu verwechseln mit dem Ausdruck -žBootlegs", der auch für ungenehmigte Aufnahmen von Konzerten benutzt wird -“ dazu gibt es einen eigenen Artikel bei iRights.info). Alle drei Begriffe werden verwendet, um das Mixen von zwei (oder mehr) Songs verschiedener Interpreten, die man auf den ersten Blick nicht zusammengebracht hätte, zu bezeichnen: Christina Aguileras -žGenie in a bottle" vermischt mit The Strokes -žHard to explain" ergibt zusammen -žA stroke of Genie-us" von Freelance Hellraiser.


    Wenn man zwei Songs mashen möchte, muss man sich die Erlaubnis der Rechteinhaber beider Stücke geben lassen -“ also sowohl die Nutzungsrechte von den Urhebern (Komponist und Texter beziehungsweise dem Musikverlag, der sie vertritt), als auch die Leistungsrechte der Interpreten, die die benutzten Stücke eingespielt haben. Der Lizenzierungsaufwand ist also ein doppelter. Die meisten Bastard-Pop-Stücke entstehen allerdings ohne diese Erlaubnis und verstoßen daher gegen die Urheber- und Leistungsschutzrechte der Komponisten, ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Bastard Pop existiert in einer Underground-Szene und die Stücke werden in der Regel nie offiziell veröffentlicht, sondern kursieren unter der Hand in Tauschbörsen.

  • ...diesen beitrag würd ich gaaanz weit oben in allen kategorien hier aufm board pinnen, die mit musik zu tun haben. am besten auch noch in den einzelnen unterkategorien!


    wer's dann immer noch nich rafft, dem kann man dann auch anderweitig nich mehr helfen.


    guter beitrag.


  • darf man denn filmzitate als mp3 in seinen songs verwenden?


    bild und ton unterliegt auch dem Urheberrecht ;)


    § 65
    Miturheber, Filmwerke :


    (2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

  • 5 Sterne Thread!
    Und irgendwo "zentral" packen, bzw wie der cartman78 vorgeschlagen hat.



    darf man denn filmzitate als mp3 in seinen songs verwenden?


    Nein.
    Filmzitate (Egal wie gespeichert) = urheberrechtlich geschützter Musikwerke

  • Eine blöde Frage habe ich noch:


    Was ist wenn ich mir zb nur ne kick aus m track sample?
    was ist wenn ich n synthisound sample den aber auf mein keyboard lege und n eigenen sound spiele?
    wie ist es wenn der sound den track ausmacht und wenn nicht? (wiedererkennungswert)


    Was ist wenn z.b. ein acapella zerstückelt und mit vocoder so verfremdet wird das kein zusammenhang zum original mehr erkennbar ist? z.b. mit vocoder und stark effektiert und zerhackt.... und dann mit neuer melodie auf n neuen track?


    was ist mit dieser angeblichen alles was unter 3 sekunden ist regel?


    ok waren jetzt doch mehr als eine

  • Also eine KICK kann man nicht urheberrechtlich schützen. Da es keine eigen komposition ist. Genau so wie ein "Sound"! Wobei ich jetzt einfach von einem Lead Sound aus gehe.
    Geht nicht. Es gibt Producer/Techniker die wiederum ein Sample erstellen welcher ein FX o.ä. dar stellt. Diesen könnte man wiederum schützen.


    Anders sieht es aus bei der Vocal.. wenn du eine so schlimm schredders, dann kann man diese auch nicht wieder erkennen ;) Eine 3 Sekunden reglung gibt es offiziell nicht. Fakt ist,kopierst du was, ist es nicht erlaubt. Erkennt man das kopierte aber nicht, kann es auch keiner anmakeln ;)


    Ein kick geht unter 3 sek, aber eine Melodie die 2.9 sek unden geht, hat dennoch ein wiederkennungswert ;) Daher NO :)

  • Interessante und schwierige Geschichte mit dem Urheber.


    Danke für die Infos. Lieben Dank.


  • was ist mit dieser angeblichen alles was unter 3 sekunden ist regel?


    Ich halte nichts von so eine Aussage und habe keine Ahnung wer so was allgemein ins Netz verbreitet hat.


    Eine Master-Antwort: :lol:


    Nein, auch das geht nicht egal ob 1 Sek. oder 200ms.
    Also, der Ziel (Remix oder bla..) wie auch die Mittel (Samplen) sind ohne Erlaubnis verboten.


    Allgemein gesagt:
    Dieser "wiedererkennungswertangst" ist für uns in Musikbereich ein Resultat & Beweis des Verbrechens, was nur der Künstler selbst füllt.
    Bis jemand anderer kommt und es akustisch raufindet!
    Dann ist "Game over"!


    Ganz einfach, es wäre besser z.B: einen eigenen "Kick" zu machen.
    Wie das auch beim "irights.info" steht - Individualität ist doch besser.
    ...Ich weiß... ich bin uncool, weil ich meine eigene Sachen bearbeite und meine Tracks nicht wie tracks z.B: vom Scooter oder Bushido ähnlich klingen.
    HAHA..... "uncoool x 3" !!!!!!!! hehehe!


    Was ist besser?


    1) Verbrechen zu beginnen um cool zu sein, z.B: "Jo... ich habe den XYZ gesampelt & 2000 Leute fanden es bei Youtube geil".... bis der Bundeskriminalamt die eigene Haustür findet????
    ...ooooooooo.... Anonym bei Youtube! Klar... :icon_confused: den ganzen Tag verstecken oder so.... bis man anfängt von irgendwelchen Verschwörungstheorien beklopt zu werden!!!!
    llllolllllll "Ist das der Postbotte.... oder GSG9???????"


    ...So was ist ein Kommilitone von mir passiert!!! Dann ist er nach Kanada gewandert...... HEHEHEHE! Was für ein Loser!!!!!!!! :D

    2) Eigene Sachen machen... scheiss egal wievielle Sterne für die eigene Musik oder Kick, Sub-bass, HiHats kriegt!
    Was der einer oder der andere macht ist scheiss egal!
    Egal wie oft der XYZ-Werk verkauft hat.


    Also klar!!!!!
    Für mich ist der 2. Weg besser!!!


    ____________________________________


    Ein Plan!!!


    Wir nemmen "Tom Mustermann"


    Der Tom hat zwei Songs gemacht:


    F = Fremder Song / Kick / ms-Sample / Text / Melodie / Drums / Bass / Sub-bass / Synthsound ohne Erlaubnis.
    E = Eigener Song, eigener Kick oder bla....


    F > Samplen > Verfremden bis niemand es bemerkt > Mischen > bla.. > Youtube... und co. = NICHT LEGAL


    E > Mischen > (wegen mir z.B:) Mastern > Youtube und co. = LEGAL


    Egal wo "F" befindet oder was für ein "F" wäre , ist auf JEDEN FALL NICHT LEGAL!!
    "F" kann auch 1 ms von Madonnas "Like a Virgin" sein! Auch NICHT LEGAL!
    UND BASS ODER HIHAT KANN AUCH "F" SEIN.... nur weil es nicht in irgendwelche Kiste genannt wird heisst nicht die Nutzung ist Legal.


    Egal wie man den 1 ms durchschickt.... Vocoder oder Slicex.... NICHT LEGAL.


    _________________

  • hm ok das is jetzt aber n wiederspruch mit der kick aber schon klar was ihr meint ;) naja ich find jumpstyle kicks haben aufjedenfall wiedererkennungswert ich glaub bei ner rock kick merkt man dass nich so naja ich nehm mal an parodien etc sind dann auch illegal:



    Wie sieht es mit abweichungen zwischen den Ländern aus?
    Könnte man z.B. in Burkina Faso was bedenkenlos releasen was hier unter Strafe stünde? (nicht dass ich sowas vor hätte ich mach immer schön alles selber ,bis auf paar presets momentan noch, sonst machts ja auch kein spaß und ich hätt mir gleich magic musicmaker oder wie das heißt kaufen können )


    wie ist das eigentlich mit den toten? Wohin gehen da die Rechte? Wie findet man so etwas heraus? z.b wenn es das label nicht mehr gibt oderso?

  • Dauer des Urheberrechts


    § 64
    Allgemeines


    Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Wobei wir nicht verhessen dürfen dass es immer wieder Miturheberrechtler gibt die ggf jünger sind ;)


    Wie es in anderen Ländern ausschaut weiss ich nicht. Interessiert mich auch nicht als Deutscher ;)


    es gibt auch noch folgendes



    § 76
    Dauer der Persönlichkeitsrechte


    Die in den § § 74 und 75 bezeichneten Rechte erlöschen mit dem Tode des ausübenden Künstlers, jedoch erst 50 Jahre nach der Darbietung, wenn der ausübende Künstler vor Ablauf dieser Frist verstorben ist, sowie nicht vor Ablauf der für die Verwertungsrechte nach § 82 geltenden Frist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen. Haben mehrere ausübende Künstler gemeinsam eine Darbietung erbracht, so ist der Tod des letzten der beteiligten ausübenden Künstler maßgeblich. Nach dem Tod des ausübenden Künstlers stehen die Rechte seinen Angehörigen § 60 Abs. 2) zu.



    P.S eine Kick ist nicht schützbar, egal in welchem Stil!

  • [Offtopic]
    Kann sein dass der Herr David La Tour den Herr David Guetta nachmacht?
    Besonderes diesen "UFO-Pads"... hehehe! Klingt wie Tim Conrardy's "Cygnus VST" (Freeware)


    [/Offtopic]

  • So habe dazu jetzt mal noch eine Frage.
    Wenn ich einen Remix mache und auf Soundcloud veröffentliche nicht erlaubt. Soweit alles klar. Wenn ich jetzt nach den rechten erfragen will im konkreten Fall Let me love you von Dj Snake :D , dann schaue ich erstmal beim Plattenlabel vorbei. In diesem Fall Universal musik. Die verweisen mich an die Gema, denn dort kann ich den musikverlag erfragen
    http://www.universal-music.de/…-antworten/fuer-kuenstler (Letzter Absatz)


    .... Bei der Gema gesucht gefunden. https://online.gema.de/werke/search.faces (Hoffe der link funktioniert sonst einfach in die suchmaske let me love you,Dj snake eingeben)


    Jetzt sind das aber verdammt viele Verläge. Wer zur hölle ist der eigentliche Musikverlag? Alle Orginalverläge? Falls ja, dann dürfte sich das mit dem veröffentlichen auf soundcloud gegessen sein, denn die alle an zu schreiben nein Danke.




    Eine weitere Frage, wenn man das ganze trotzdem hochlädt, ist da schon jemand bei soundcloud abgemahnt worden. Falls nämlich nur ein Strike von soundcloud kommt, dann könnte ich damit gut leben. Auf einen Brief von einer Abmahnkanzlei habe ich allerdings wirklich kein Bock

  • Hm also ich glaube die Wahrscheinlichkeit das selbst wenn du dem richtigen Verlag schreibst, die Wahrscheinlichkeit ein Antwort zu bekommen fast 0 ist. Die haben eeinfach besseres zu tun als silch um jeden der hunderten von Remixen zu kümmern.
    Das heißt im gleichem Zug auch das die Wahrscheinlichkeit von na Abmahnkanzlei angeschrieben zu werden eigentlich 0 ist. Für die sind das mehr kosten als das sie was davon hätten.
    Solange man recht klein ist, ich sage mal so views unter tausend auf soundcloud, muss man sich jetzt darum keine Gedanken machen. Ist der Kanal aber was größer sollte man da langsam anfangen drüber nachzudenken.


    Ich würde sagen dass das schlimmste was passieren kann ist, was realistisch passieren kann, dass du nen Strike kriegst oder es runtergenommen wird o.Ä. Aber auch das halte ich für unwahrscheinlich.

  • Label fragen.Verlag hat sozusagen keine direkten Rechte am Song sofern das richtig interpretiert ist.

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  • Hm also ich glaube die Wahrscheinlichkeit das selbst wenn du dem richtigen Verlag schreibst, die Wahrscheinlichkeit ein Antwort zu bekommen fast 0 ist. Die haben eeinfach besseres zu tun als silch um jeden der hunderten von Remixen zu kümmern.


    Bei größeren Firmen wie Universal könnte ich mir durchaus vorstellen, das ich eine Antwort bekomme. Bei kleineren gerade ausländischen Verlagen denke ich allerdings auch, dass man dort nichts hören wird

    Zitat


    Das heißt im gleichem Zug auch das die Wahrscheinlichkeit von na Abmahnkanzlei angeschrieben zu werden eigentlich 0 ist. Für die sind das mehr kosten als das sie was davon hätten.
    Solange man recht klein ist, ich sage mal so views unter tausend auf soundcloud, muss man sich jetzt darum keine Gedanken machen. Ist der Kanal aber was größer sollte man da langsam anfangen drüber nachzudenken.


    Ich würde sagen dass das schlimmste was passieren kann ist, was realistisch passieren kann, dass du nen Strike kriegst oder es runtergenommen wird o.Ä. Aber auch das halte ich für unwahrscheinlich.


    So habe ich auch gedacht als ich den Mix hochgeladen habe, dann hat er völlig gegen erwarten nach ein paar Tagen fast 1000 Views gehabt weshalb ich ihn jetzt mal zur Sicherheit auf privat gestellt habe. Allgemein ist es auch so, dass die Abmahner gar nicht so scharf auf die Uploader sind sondern schärfer auf die Downloader, da man dort durch die große Masse den höherem Gewinn erwirtschaften kann. Allerdings weiß ich zu 100%iger Sicherheit, das die eigentlich so recht und Ordnungsorientierten Abmahnanwälte gerne mit sehr dubiosen drittfirmen arbeiten, denen sie den Auftrag geben Ip-Adressen ausfindig zu machen. Die arbeiten mit teils sehr illigalen Methoden um an diese Adressen zu kommen. Wenn dann mehrere 100 oder 1000 Ip Adressen hat geht man zum Amts/Landgericht um einsicht wegen Urheberverletzungen blabla beim jeweiligen Internetanbieter zu bekommen.
    Ich habe keine Ahnung welche Strafen man als Uploader bekommt. Als Downloader können das pro Lied schonmal 300-400 € sein, deswegen könnte die Strafe als Uploader noch etwas heftiger ausfallen und darauf habe ich wahrlich kein Bock.



    Generell sind die Ips dneke ich bei Soundcloud/ Youtube relativ sicher. Ich denke nicht das die Firmen die Uploader bzw. Streaming-ips rausrückt. Aber wie gesagt die Firmen die die Ip- Adressen beschaffen arbeiten mit illegalen Methoden nur können diese kaum belangt werden.


    Ich jedenfalls hätte jedenfalls schon beim Upload schon mit nem Proxy arbeiten sollen. Dann ist man auf der sicheren Seite! Aber hinterher ist man immer klüger.
    Jedenfalls werde ich es jetzt so machen, dass ich 7 Tage Lang nicht auf meine Soundcloud page gehe, denn solang werden die Ips. (zumindest vor der Vorratsdatenspeicherung) bei O2 gespeichert und danach gehe ich nur noch mit Proxy auf meinen Soundcloudchannel, dannach dürfte ich eigentlich sicher sein, dass ich nie post vom Anwalt bekomme


  • Label fragen.Verlag hat sozusagen keine direkten Rechte am Song sofern das richtig interpretiert ist.


    Ich werde morgen mal einfach frech bei Universal fragen, dann wird man schon sehen ob ich eine Antwort bekomme.

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