Musikplagiat

  • Irrtum:
    Man darf eine gewisse Anzahl von Noten, Takten oder Sekunden eines Musikstückes kopieren, ohne dass man eine Urheberrechtsverletzung begeht.


    Richtig ist:


    Ob Urheberrechte an einem Musikwerk verletzt werden, lässt sich nicht an der Anzahl der übernommenen Noten, Takte oder Sekunden festmachen, sondern an der Erkennbarkeit der übernommenen Melodie.


    UrhG (Urheberrechtsgesetz)
    §2 Geschützte Werke


    Abs. 1 Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:


    1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
    2. Werke der Musik;
    3. pantomimische Werke einschließ Ÿlich der Werke der Tanzkunst;
    4. Werke der bildenden Künste einschließ Ÿlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
    5. Lichtbilderwerke einschließ Ÿlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
    6. Filmwerke einschließ Ÿlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
    7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.


    Abs. 2 Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.


    §24 UrhG Freie Benutzung


    Abs. 1 Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.


    Abs. 2 Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.


    So viel dazu und das ist hier die genaue Wahrheit zu dem Urheberrecht!!!

  • Danke fä¼r die Info.


    Wie bei allen Gesetzen ist es wohl Auslegungssache. In diesem Fall: Ab wann ist eine Melodie wiedererkennbar?
    Es gab vor einigen Wochen auf telepolis und youtube einen Artikel bzw. ein Video, bei dem gezeigt wurde, wie
    ein "aktueller" Hit nahezu eine 1:1 Kopie eines bereits älteren Liedes neuverwurschtelt wurde. Ich weiäŸ leider
    weder den Namen des Liedes, noch die der beiden Kä¼nstler... also den Originalen und den "Plagitor". Aber
    das Video war, so es denn wirklich authentisch ist, sehr aufschluäŸreich. Im Video wird gezeigt, wie die beiden
    Lieder als Wellenform aussehen (okay, das ist vielleicht nicht so der Beweis) und es wurden beide Musikstä¼cke
    gleichzeitig abgespielt, bzw. kurz hintereinander. Im Video werden vom Plagiatlied Spuren stummgeschaltet
    und es wird immer deutlicher, daäŸ es sch um eine 1:1 Kopie handelt.
    WeiäŸ jemand, welchen Song ich meine?


    Bei solchen Fällen dä¼rfte es vor Gericht relativ leicht aussehen. Nur bleibt die Frage, ab wann die Melode erkennbar
    ist.


    Ist es ein kurzer Basslauf ä la "doopDabboodawoopdadaboodab" oder Teile des Refrains? Ein bestimmter Schlagzeugpart,
    wie ein prägnantes Fill?


    Zer0th

  • nur so als ergänzung ..das war der timbaland "klau" skandal ...einmal mit ringtones und einmal fä¼r die aktuelle nelly furtado scheibe ...schätze ich mal zumindest
    Beschwerde:


    Antwort:

  • Na dass ist ja ein dicker hund !!!


    Krass , sag ich da nur!


    hätte gerne noch dass antwort video gesehen aber youtube hat es schon rausgenommen!


    was passiert jetzt mit dem timberland , darf bestimmt strafe zahlen


    das orginal hört sich an wie aus c64 oder amiga zeiten :eusa_think:

  • Bemerkenswert ist, der zweite Link ist mehr zu öffnen, Video netfernt.
    Ich mach mich etwas unbeschwerter an die Arbeit. Doch was eigenes ist immer was anderes. Und somit übe ich weiter

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