Rechtsunsicherheit bei Nexus 2 von Refx

  • Hey,


    ich habe eine Rechtsunsicherheit.


    Ich habe bereits bei REFX mit einem Ticket direkt nachgefragt ob ich mit Nexus erstellte Musik unter meinem Namen verkaufen dürfte.


    Die Antwort war ja.


    Bei der Frage ob ich aber für andere Leute Musik produzieren dürfte und sie diese auf ihrem Album verkaufen dürften bekam ich aber als Antwort, dass diese Leute ihre eigene Nexus-Lizenz kaufen müssten um Nexus 2 kommerziell zu nutzen.


    Daraufhin fragte ich nocheinmal nach ob es erlaubt wäre für einen Artisten ein Instrumental zuhause zu produzieren, es ihm als Wave-File zu senden wenn er dieses kommerziell auf seinem Album verwenden würde, er mich aber als Produzenten erwähnen würde.


    Das wurde bejaht.


    Also was bedeutet das jetzt?


    Darf ich jetzt für andere Leute produzieren wenn diese die Instrumentals kommerziell nutzen oder nicht?


    Es wäre ja reichlich sinnlos wenn ein Produzent seine Musik nicht an seine Kunden zur Nutzung verkaufen dürfte, damit wäre ja Nexus für jeden Produzenten der für Sänger produziert aus dem Rennen.


    Kann mir da vielleicht einer Klarheit verschaffen :)?




    Ich habe auch schon im Vaneguard-Forum nachgefragt, hier wurde mir vom Admin versichert das man auch für andere Leute dafür produzieren darf welche das Material dann kommerziell nutzen.




    Das hier war die ursprüngliche Konversation mit Refx die mich verunsichert hat(ich denke mittlerweile aber auch das man mich aufgrund meiner Englisch-Kentnisse missverstanden hat) und der Grund für meine Nachfrage hier:












    Zitat

    1 hour later


    Marcel


    Means that only I could sell the track, not the person for which I produced the instrumental(without earning money)?













    Hat da einer von euch Erfahrung?

  • Solange der Artist das fertige *.wav bekommt, das du mit FL und deiner NEXUS² Lizenz erstellt hast, braucht er keine Lizenz.
    Hier wird eher drauf hingewiesen, dass Künstler 2 auch einen Nexus haben muss, wenn er damit arbeitet (was er in deinem Falle nicht macht).

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    Einmal editiert, zuletzt von Suplifth ()


  • Solange der Artist das fertige *.wav bekommt, das du mit FL und deiner NEXUS² Lizenz erstellt hast, braucht er keine Lizenz.
    Hier wird eher drauf hingewiesen, dass Künstler 2 auch einen Nexus haben muss, wenn er damit arbeitet (was er in deinem Falle nicht macht).


    Ja das denke ich auch.


    Ich "arbeite" fast grundsätzlich so, da ich keine Möglichkeit habe die Artisten zu mir nach Hause zu holen.


    Allerdings frag ich mich auch wer das am Ende nachprüfen sollte, wer jetzt damit musiziert hat ;)(also z. B. wer die Melodie eingespielt hat).


    Klar, wenn mehrere Leute die Software an verschiedenen Orten nutzen wollen, das geht nur mit mehrfach oder einzelnen Lizenzen.

  • Die Frage wurde doch schon im anderen Forum beantwortet:wink:
    Die Nutzung der Software ist nach den Lizenzbedingungen von refx nur für dich. Du darfst damit "spielen".
    Mit dem von dir damit erstellten Ergebnis, dem man nicht anhört, womit du es erstellt hast (du nutzt ja nicht die Standardpresets 1:1), kannst du machen, was du willst.


  • Die Frage wurde doch schon im anderen Forum beantwortet:wink:
    Die Nutzung der Software ist nach den Lizenzbedingungen von refx nur für dich. Du darfst damit "spielen".
    Mit dem von dir damit erstellten Ergebnis, dem man nicht anhört, womit du es erstellt hast (du nutzt ja nicht die Standardpresets 1:1), kannst du machen, was du willst.


    Naja, wenn man unmöglich hören könnte womit es gemacht wäre würde sich die Frage auch nicht stellen ;).


    Nexus bietet tw. sehr charakteristische Sampels die gut wiedererkannt werden.

  • Also gewisse Nexus Presets, vorallem von den Standard Expansions haben einen sehr hohen Wiedererkennungswert...die einen Arps etc. hört man immer wieder :D Auch wenn alle Sounds schliesslich auch von Synthie XY "gesampled" wurde, es ist im Jahre 2014 einfach vom Nexus was nach Nexus klingt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Suplifth ()

  • Selbst wenn das ein original Nexus Preset wäre, könnten die, wenn man behauptet
    man hätte es selbst mit was anderem nachgebaut, niemals beweisen das dass nicht so ist.
    Mit dem Hinweis, "da klingt was wie ein Preset von uns" würde in D nie und nimmer ein Richter
    eine Hausdurchsuchung genehmigen.


    Aber zur Grundfrage, Du hast das Recht Nexus kommerziell zu benutzen.
    Ein Blick in die Werbebranche dürfte Deine Frage beantworten.
    Angenommen Du machst im Auftrag einer Werbeagentur einen Jingle
    für Coca-Cola bei dem auch Nexus benutzt wurde. Braucht Coca-Cola nun die Rechte an Nexus?
    Natürlich nicht, denn nur Du hast es kommerziell verwendet, Coca-Cola wiederum
    hat die Rechte am erstellten Track, also am Endprodukt. (natürlich vorausgesetzt Du hast diese an
    die Firma verkauft)


  • Selbst wenn das ein original Nexus Preset wäre, könnten die, wenn man behauptet
    man hätte es selbst mit was anderem nachgebaut, niemals beweisen das dass nicht so ist.
    Mit dem Hinweis, "da klingt was wie ein Preset von uns" würde in D nie und nimmer ein Richter
    eine Hausdurchsuchung genehmigen.


    Da stimme ich voll und ganz zu. Wie soll man denn beweisen können, das die Melodie ab 2.43 MIN mit dem Preset 5732 gemacht wurde :cool: HAHA.
    Gibt viele Presets in der VST-Welt. Da klingen Melodien eher ähnlich als so ne blödes Preset. Warum macht man sich darüber denn Gedanken?


    Zeitverschwendung.

    <3 Kopfhörer rein! Musik an, Welt aus! <3

  • Da stimme ich voll und ganz zu. Wie soll man denn beweisen können, das die Melodie ab 2.43 MIN mit dem Preset 5732 gemacht wurde :cool: HAHA.
    Gibt viele Presets in der VST-Welt. Da klingen Melodien eher ähnlich als so ne blödes Preset. Warum macht man sich darüber denn Gedanken?


    Zeitverschwendung.


    Mache VST-Hersteller lassen einen digitalen Code einflissen der durchaus ausgelesen werden kann.


    Vor allem um sich vor gecrackter Software zu schützen.


    Das natürlich nicht alles geprüft werde kann ist klar.

  • Mache VST-Hersteller lassen einen digitalen Code einflissen der durchaus ausgelesen werden kann.


    Aus einem fertigen Song? Definitiv nicht. So ein Plugin würde kein Mensch kaufen, wenn es einem das Audiosignal mit Wasserzeichen zumüllt.

  • Aus einem fertigen Song? Definitiv nicht. So ein Plugin würde kein Mensch kaufen, wenn es einem das Audiosignal mit Wasserzeichen zumüllt.


    Dachte Tone2 würde einige seiner Produkte so schützen, kann mich aber auch irren.


    Das Audiosignal soll angeblich nicht hörbar sein und nur mit einer bestimmten Software ausgelesen werden können, hab mich aber nicht näher damit beschäftigt, könnte auch so ne Urban-Legend sein ;).

  • Man stelle sich mal vor, man könnte Klänge die man mit einem
    Synth hergestellt hat schützen. Wie viele Klagen in Millionenhöhe
    hätten dann Hersteller wie Korg, Roland, Yamaha usw. schon gegen die
    ganzen Plugin Hersteller gewinnen müssen....
    Da würde es heute wahrscheinlich weder einen Sylenth, noch einen Nexus oder
    sonstwas geben. Kann ich mir nicht vorstellen.


  • Ne, das Wasserzeichen war in nem Effekt-Vst implementiert was für Hall zuständig war glaub ich, finds aber nicht mehr auf der Tone2-Seite.


    Ja, das ist klar, zwischen Allmachtsansprüchen mancher Firmen und der Realität liegen zum Glück noch Welten ;).

  • Dachte Tone2 würde einige seiner Produkte so schützen, kann mich aber auch irren.


    Das Audiosignal soll angeblich nicht hörbar sein und nur mit einer bestimmten Software ausgelesen werden können, hab mich aber nicht näher damit beschäftigt, könnte auch so ne Urban-Legend sein ;).


    Wie soll das denn in einem fertigen Track auslesbar sein? Sobald ich weitere Frequenzen dazu mische und den Hall Effekt bearbeite (z.B. Lowcut und Highcut drauf), kann das Wasserzeichen im fertigen Track gar nicht mehr vorhanden sein, vor allem dann nicht wenn es sich irgendwo über 22kHz befinden soll. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das eine Urban Legend ist.


    Soweit ich weiß werden manchmal fertige Alben, die als Preview z.B. an Reviewer oder Radiostationen geschickt werden, mit Wasserzeichen versehen, damit man es nachher zurückverfolgen kann, falls einer der Reviewer das Album weitergegeben hat. Aber selbst dort könnte man die Datei bearbeiten und das Wasserzeichen aus dem Frequenzbereich entfernen, wenn man weiß wo es sich befinden soll. Es sei denn das Wasserzeichen befindet sich irgendwo versteckt in der Datei, aber nicht im abspielbaren Audiosignal.

  • Wäre ich Hersteller einer solchen Software, würde ich mir auch so eine Geschichte ausdenken um mir das Raubkopier-Pack fern zu halten. Aber selbst solche Massnahmen bringen nicht viel. Gerade FL scheint in der Szene sehr beliebt zu sein. In stillen Kämmerlein mag das ja noch gehen, aber wenn die damit erstellten Tracks bei SC und Co hochgeladen werden hört es echt auf.

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