Digitale Güter - Pfändung

  • moin, wenn der Staat kommt und die Hand aufhält, kann er einem digitale Güter wegnehmen? Zb. einen Song oder ein Video? Also wenn man selber einen Song gemacht hat, und dazu ein Musikvideo drehen lassen hat. Kann das gepfändet werden, eigentlich nicht oder? Weil das können die ja nicht verkaufen.

  • also das urheberrecht kann er dir nicht entziehen... wenn es denn ein legitimes original ist.. und eben kein geklauter kram...


    wenn du aber z.b. schulden beim finanzamt hast oder so... kann es sein,.. das die sagen... alle einahmen davon gehen erstmal in unsere hand... oder sowas


  • also das urheberrecht kann er dir nicht entziehen... wenn es denn ein legitimes original ist.. und eben kein geklauter kram...


    wenn du aber z.b. schulden beim finanzamt hast oder so... kann es sein,.. das die sagen... alle einahmen davon gehen erstmal in unsere hand... oder sowas


    und wenn es keine Einnahmen gibt? Ich meine stell dir mal folgendes vor: Du hast einen eigenen Song produziert und hast ein Musikvideo dafür drehen lassen. Mehr nicht. Garnicht erst versucht damit Geld zu verdienen sondern du hast es einfach nur für dich um stolz drauf zu sein. Können die das pfänden? Ich mein, das pfänden dient ja dem Verkauf um daraus Geld zu machen um die Schulden zu begleichen, wie wollen die dein Musikvideo verkaufen?

  • Ja, können Sie. Nur Mithilfe eines Anwalts kannst Du eventuell gewisse Daten retten/schützen.
    Viel Spaß dabei. Dazu ist es dem Kuckuckskleber egal welche Daten Du drauf hast oder nicht, er will Kohle machen mit den materiellen Sachen.


    Wenn ein Auto gepfändet wird, intressiert es ja auch keine Sau wie Du zur Arbeit kommst. Sollte der neue Eigentumer mit Deinen Daten Kohle machen, bist Du in der Beweispflicht. Wenn jemand ein Bild malt was dann 4000 Euro wert ist, dann ist es auch weg wenn man 4000 Euro Schulden hat. So einfach. Es geht um Schulden und wenn ein Kuckuckskleber vorbei schaut ist man in der Regel selber Schuld, Punkt...

  • Wenn es ums Finanzamt geht: diese wollen (berechtigterweise) echtes Geld. Alle anderen Maßnahmen wären nur Sichheitsleistungen, bis gezahlt wird. Eine Vermarktung findet durch das Finanzamt nicht statt. Der Staat (auch andere, bspw. die Banken) ist kein Pfandleiher, entweder Geldeinzug oder Sicherheitsleistung bis gezahlt wird.


    (Ansonsten infornmiere dich mal zu dem Unterschied zwischen Vermögen und liquiden Mitteln.)

  • Achso hab noch was vergessen. Man hat in der Regel nochmal 14 Tage Zeit die Schulden zu bezahlen. Auf das gepfändete Gerät kommt erst mal ein Kuckuck (Pfändungssiegel)). Hatte mal sowas in der Richtung vor über 21 Jahren. Zum Glück war es der Videorekorder meiner Ex-. :D

  • In erster Linie muss Dich jmd. abmahnen und eine Forderung vorliegen bis es zu einer Pfändung kommt.
    Wenn Du Urherberrechte misachtet hast und dadurch ein Schaden entstanden ist (keine Einnahmen..),
    dann gibt es vorher meist die Möglichkeit eine Einigung zu erzielen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren,....

  • hm, finde ich komisch. Dieses nur zur Sicherheit einziehen bis man zahlt finde ich irgendwie seltsam im Beispiel einer Datei. Denn ich kann diese doch so oft wie ich Bock habe vervielfältigen und diese dann trotzdem noch weiter besitzen, auch wenn sie mir eine Festplatte mit einer dort befindlichen Kopie wegnehmen :D


    also hätte man aber nichts zu befürchten, dass die das Video irgendwie verkaufen veröffentlichen oder sonstwas?

  • Einziehen der Dateien? Darum geht es doch bei einer Pfändung gar nicht. Sondern darum was Du nicht brauchst zum Leben und das wird gepfändet. Der Typ kommt rein und sieht einen Rechner, schätzt den auf rund 400 Euro und fertig ist die Maus. Dem ist es völlig Latte ob da eine Pornosammlung, Spiele, Fotos oder sonst was drauf ist. Ab zum nächsten Zimmer, 5.1 Anlage obwohl ja in der Küche ein kleines Radio steht? Weg die 5.1 Anlage. Silberbesteck von Omi geerbt, super und weg damit. Ah da ist ja noch was schönes, IPhone 9 und daneben liegt ja noch ein altes Sony T610.
    Das Sony reicht ja zum telefonieren, danke das IPhone nehmen wir auch noch mit.


    Wenn es Dich betreffen sollte, gibt es noch die Möglichkeit zu einer Schuldnerberatung zu gehen, die werden Dich eventuell noch vor dem Kuckuckskleber retten können.


  • Einziehen der Dateien? Darum geht es doch bei einer Pfändung gar nicht. Sondern darum was Du nicht brauchst zum Leben und das wird gepfändet. Der Typ kommt rein und sieht einen Rechner, schätzt den auf rund 400 Euro und fertig ist die Maus. Dem ist es völlig Latte ob da eine Pornosammlung, Spiele, Fotos oder sonst was drauf ist. Ab zum nächsten Zimmer, 5.1 Anlage obwohl ja in der Küche ein kleines Radio steht? Weg die 5.1 Anlage. Silberbesteck von Omi geerbt, super und weg damit. Ah da ist ja noch was schönes, IPhone 9 und daneben liegt ja noch ein altes Sony T610.
    Das Sony reicht ja zum telefonieren, danke das IPhone nehmen wir auch noch mit.


    Wenn es Dich betreffen sollte, gibt es noch die Möglichkeit zu einer Schuldnerberatung zu gehen, die werden Dich eventuell noch vor dem Kuckuckskleber retten können.


    nope betrifft mich nicht aber es interessiert mich, da ein Kollege von mir dieses Problem hat. Der hat zwar nix mit Musikvideos am Hut aber mir kam halt der Gedanke darüber.


    klar, alles einziehen was ich nicht brauche. Aber wenn die meine Finanzen checken und dann sehen, dass ich vor ein paar Wochen einem Video-Dude 2k überwiesen habe für ein Video, dann werden die da doch sicher nachharken :D

  • aber davon ab.. würde es überhaupt kein sinn machen ein musik stück oder ähnliches zu pfänden... denn was wollen die damit ?? vermarkten dürfen sie es nicht... denn die rechte sind immer noch deine... und ein wert an sich hat es ja erstmal nicht


  • aber davon ab.. würde es überhaupt kein sinn machen ein musik stück oder ähnliches zu pfänden... denn was wollen die damit ?? vermarkten dürfen sie es nicht... denn die rechte sind immer noch deine... und ein wert an sich hat es ja erstmal nicht


    genau, deswegen kam ich auf den Gedanken ob das überhaupt möglich ist.

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