FL Studio - Lizenzübertragung

  • Hallo Community,


    ich habe mir vor kurzem FL Studio 12 Signature Bundle gekauft. Ich hatte die Demo Version getestet und war auch vorerst zufrieden. Leider habe ich damals nicht direkt mehrere Programme angetestet und habe mich voreilig zum Kauf entschlossen. Am Wochenende habe ich mir Ableton Live angeschaut und musste leider feststellen das mir der Workflow wesentlich besser gefällt und die enthaltenen Samples für meine Produktionsrichtung (Elektronische Musik) auch besser passen.


    Ich habe jemanden gefunden der gerne FL Studio 12 gegen Ableton Live 9 tauschen würde. Dieses Angebot würde ich gerne annehmen, allerdings habe ich gelesen das man FL Studio nicht übertragen kann bzw. darf. Ist dies immer noch so? Theoretisch kann ich doch sämtliche Daten (E-Mail, Passwort, Kontaktdaten, etc.) auf meinem Account anpassen, daher verstehe ich nicht weshalb es nicht gehen soll.


    Kann mir jemand etwas dazu sagen? Es wäre echt ärgerlich wenn ich die 330 € umsonst ausgegeben hätte!


    Schönen Gruß


    Christian

  • Ich kann deine eigentliche Frage leider nicht beantworten, aber hätte ein paar Anmerkungen:
    1) Ableton Live 9 ist nicht die aktuellste Version, ein Upgrade zur aktuellen Version 10 kostet extra. FL Studio hat Lifetime Free Upgrades, deshalb wäre zumindest das Erwerben einer vergünstigten Vorgängerfassung aufjedenfall nicht erlaubt.
    2) Ableton Live hat auch verschiedene Ausgaben, also pass auf, dass du nicht die billigste angedreht bekommst (ist aber hoffentlich ohnehin klar).
    3) Bezüglich der enthaltenen Samples kannst du später oder auch jetzt schon auf Samplepacks zurückgreifen. Sollte also eher nebensächlich sein.
    4) FL Studio 12 kostet doch keine 330€? Signature Bundle kostet normal 289€, bei thomann bekommst du es sogar für 239€? Oder hast du direkt noch Plugins dazugekauft?

    Einmal editiert, zuletzt von Muz ()


  • zu1) Ich weiß das es inzwischen Ableton Live 10 gibt, jedoch würde mir die 9er Version vorerst ausreichen. Meine FL Studio Version hat bereits Lifetime Free Upgrades.
    zu2) Ich mir bekannt ;-) Er hat die Suite Version.
    zu3) Ist mir bewusst, jedoch ist der Grundstock bei Ableton bereits sehr gut ausgebaut und enthält einige interessante Samples.
    zu4) Die genannten 289 € sind ohne MwSt. ;-) Um genau zu sein habe ich 335,26 € bezahlt. Habe erst die Producer Version gekauft und dann auf Signature Bundle aufgestockt, da mir ein Plugin fehlte um ein Tutorial nachzustellen.


    Trotzdem danke für die schnelle Antwort!

  • 4) Du hast über image-line gekauft? Bei deutschen Shops sparst du dir die extra Steuern http://www.flstudioshop.de/8/f…o-12-signature-bundle-box oder bei thoman sogar nochmal extra reduziert https://www.thomann.de/de/imag…udio_signature_bundle.htm Aber ist jetzt wohl leider weng zu spät. Aber dann der Tipp schonmal für mögliche weitere Käufe, das es sich richtig lohnen kann zu schauen, wo man kauft und ggf. auf eine Rabattaktion wartet. Ich hab für ein Orchester-VST durch Kauf bei thomann + Rabattaktion statt 600 € nur 300 € bezahlt.
    2) Dann ist gut :)
    Dann wart halt jetzt nochmal ab, ob hier noch eine Antwort kommt und ansonsten frag halt vielleicht mal beim FL Support nach.

  • Grad mal bei den FAQ von Image-Line nachgeschaut, ist definitiv nicht erlaubt:


    https://www.image-line.com/support/faq.php?


    Wie schon anfangs geschrieben: FL Studio kommt immer mit Lifetime Free Update, deshalb ist das verkaufen von Vorgängerversionen aufjedenfall schonmal nachvollziehbarerweise verboten. Und wieso das verkaufen von aktuellen Versionen ebenfalls nicht erlaubt ist, wird in der Erklärung eigentlich auch relativ verständlich.

  • Hm. Das verstösst aber eigentlich gegen EU Recht. Software darf hier auch weiterverkauft werden. Und da muss sich auch der Softwarehersteller dran halten wenn er in der EU anbietet.


    Der Hersteller darf aber einen kleinen Obulus einstreichen für das Umlizensieren. So macht es zum Beispiel Pixologic mit seiner Software ZBrush. Allerdings nur in Europa. Denn ausserhalb von Europa gilt das EU Recht nicht. Da kannst du das tatsächlich verbieten.


    Ich würde mich mal an den Support von Imageline wenden, und freundlich nachfragen. Kommt natürlich auf die Edition an ob es wirklich Sinn macht.

  • Ich misch mich hier mal als Privatperson ein, da Ich mich in der Vergangenheit selber intensiv damit befasst habe.
    Der folgende Beitrag ist auf keinen fall als offizielle Antwort zu sehen, sondern nur als meine persönliche interpretation der Rechtslage.

    Das meist als argument verwendete Rechtsurteil ist C-128/11.
    Diese legt eine Rechtsgrundlage aufgrund vorhandener Legislativen die das Vervielfältigungsrecht auf digitale downloads erweitert.
    Es erlaubt den Weiterverkauf und die Vervielfältigung von software für den eigenen gebrauch, sowie das übertragen dieser rechte für diese software.

    Allerdings das problem weswegen diese Rechtsprechung nicht auf Käufe bei IL zutreffen sind das es keine Programmlizenz ist.
    Mit der Lizenz verbunden sind lifetime free updates, womit eine Lizenz von FL Studio 9-12 und auch 20 und neuer immer zugriff auf die Aktuellste version von FL Studio haben. Die Lizenz beschränkt sich nicht auf ein Programm, enthält einiges von kostenfreien services (Kostenfreie FPC packs, etc. die ab einer bestimmten version zur verfügung stehen) sowie stetiger Forum support und Wöchentliche beta Versionen.

    Wenn wir für updates Geld verlangen würden und jemand für das update von FL Studio 11 auf 12 oder 12 auf 20 geld bezahlen würde währe es rechtens diese zu verkaufen, aber da wir keine Zeitlich unlimitierte Programmlizenz verkaufen ist dieses nicht zu vergleichen.


    Im Gegenschluss heißt das auch das Besitzer von FL Studio Boxed version von version 8 bis früher diese jederzeit weiterverkaufen könnten (nach meiner interpretation), es sei denn sie haben dazu noch Lifetime free updates gekauft.


    Ein besseres Beispiel zum vergleich währe es mit der Adobe Cloud zu vergleichen die ein Service model ist welches sich auf die person beschränkt.
    Solange ein user die Subscription verwendet hat er zugriff auf alle Produkte die in der Subscription enthalten sind, zusätzlichen services, etc.
    Sollte die subscription enden verliert der Nutzer zugriff auf diese und sogar alle kreativen rechte an Projekten die der user vorher erstellt hat.

    Vom service her bieten Image-Line etwas ähnliches an, wobei es nur eine einzelne Zahlung ist.


    So oder so. Unabhängig wie du die Rechtslage interpretierst, wenn du versuchst deine Lizenz zu verkaufen oder sie an dritte weiter gibst hat Image-Line das recht nach ihrer EULA sie dir zu entziehen.
    Des weiteren kann Ich versichern das IL sich der Rechtslage sehr gut im Klaren ist und sich mehrere besser qualifizierte Menschen damit intensiv beschäftigt haben werden.

  • Hey Robiaster,


    Du arbeitest bei Imageline oder? Das ist dann doch ein wenig schwierig mit der Privatperson und der persönlichen Meinung :)


    Ich verstehe ja dass ihr euch diese Arbeit nicht machen wollt. Und deswegen alles tut um da drum rum zukommen. Die EULA sagt aber leider nicht viel aus. Das ist das was sich die Firmen und eben auch ImageLine per Agreement wünschen. Die Gesetzeslage kann da durchaus abweichen. Und auch dass eure Anwälte angeblich alles gecheckt haben hat nichts mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun. Wichtig ist was die Gerichte dazu meinen, nicht eure Anwälte.


    Es wäre nicht das erste Mal dass eine EULA von Richtern kassiert wird. Microsoft hat zum Beispiel selbst heute noch eine EULA die in Teilen geltendem Recht widerspricht. Es klagt nur niemand dagegen. Was es aber nicht rechtens macht. Und so sehe ich auch die derzeitige Imageline EULA bezüglich Weitergabe der Software.


    Das Problem hier ist für den User dieses Recht dann einzufordern wenn sich Imageline weigert zu transferieren bzw. einfach den Key sperrt wie hier angedroht. Denn dann müsste man wohl tatsächlich klagen. Schade eigentlich. Kein sehr kundenfreundlicher Umgang.

  • Du arbeitest bei Imageline oder? Das ist dann doch ein wenig schwierig mit der Privatperson und der persönlichen Meinung :)

    Herrlicher Diskussionsstil :'D weil die Arbeit und die eigenen Überzeugungen auch immer auseinandergehen müssen, ne?


    Dass Benutzungsbedingungen und Gesetz nicht immer im Einklang stehen müssen, ist nichts Neues. Aber Microsoft und Imageline sind eben zwei sehr unterschiedliche Paar Schuhe. Oder möchtest du sagen, Microsoft hat ein vergleichbares Produkt mit FL Studio, dessen Bestimmungen auf genau die von dir gemeinte Art rechtswidrig sind, so dass man die Aussage darauf genauso beziehen könnte?

    Zitat

    Und auch dass eure Anwälte angeblich alles gecheckt haben hat nichts mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun. Wichtig ist was die Gerichte dazu meinen, nicht eure Anwälte.

    Jeder Richter hat das gleiche Studium hinter sich wie ein Anwalt (zumindest in Deutschland, weiß nicht wie es anderswo aussieht) und niemand darf sich einfach ein Gesetz ausdenken. Und auch nur die eben genannten haben überhaupt die Erlaubnis, Rechtsberatung zu geben. Also ist es eigentlich egal was hier sonst jemand sagt... Aber immerhin nimmt jemand hier tatsächliche Rechtssprechung als Grundlage und disclaimed dennoch...

  • es wird allgemein offensichtlich mit dieser unternehmensphilosophie umgegangen!? man sollte daher wissen wenn man im endeffekt
    zustimmt!?

    Zitat
    Wir machen diesen Deal mit unseren Kunden (eine Servicevereinbarung):
    Wir geben Ihnen lebenslange kostenlose Updates und im Gegenzug dürfen Sie Ihre Lizenz oder Ihren Zugang zu Ihrem Konto nicht verkaufen oder teilen.

    quelle

  • Herrlicher Diskussionsstil :'D weil die Arbeit und die eigenen Überzeugungen auch immer auseinandergehen müssen, ne?


    Robiaster arbeitet eben für Imageline, da ist er einfach nicht unparteiisch. Und auch die Imageline Anwälte sind alles andere als unabhängig. Wie gesagt, wichtig wäre was ein Richter sagt, und nicht ein Anwalt von der betroffenen Partei ;)

  • Wenn ich als firma einen anwalt etwas checken lasse wird er natürlich versuchen das für die firma günstig liegen zu lassen. Er ist dennoch ein Anwalt und wird nur von jemanden bezahlt. Wenn du also einen Anwalt anheuern würdest, ist er... Richtig, nicht unparteiisch.


    Es ist anfechtbar aber auch nicht illigal oder falsch. Hast doch bestimmt die EULA gelesen was du gekauft hast.

  • Ich kann nicht für Image-Line sprechen, von daher der Satz nur um sicher zu gehen das keiner das am ende als eine offizielle Antwort sieht oder ähnliches.
    Ich habe auch keinerlei rechtliches Training und Arbeite nur im Development und Support. Ich habe nichts mit der Sales Seite zu tun.

    Was die eigentliche Lizenz angeht, bzw. die User experience:
    FL Studio hat eine Demo ohne Zeitlimit um sich lange im voraus jedes einzelne element der software an zu gucken.


    Es hat keine einschränkende Lizenz in der Praxis, da sie auf mehreren Computern verwendet werden darf, keine Internet Verbindung oder einen Dongle baucht.
    Lebenslange updates. Das heist Kunden die vor 20 Jahren die erste digitale Version gekauft haben können heute ohne weitere kosten FL Studio 20 verwenden und haben den selben zugriff zu allen neuen content und features.

    Die gesamte Lizenz ist darauf basiert das der Kunde nicht über den Tisch gezogen wird.


    Auch der eigentliche Konflikt der in der verlinkten Rechtsprechung genannt wird ist beim Kauf von FL Studio nicht vorhanden.


    Desweiteren habe Ich diese Meinung nicht durch meine Anstellung bei IL angenommen, sondern darauf das Ich über Jahre selber die Producer Edition von FL Studio verwendet habe und mich auch schon in meiner eigenen Freizeit damit auseinandergesetzt habe.
    Und natürlich gebe Ich auch die Interpretation der Rechtslage anhand der vorhandenen Rechtsprechung und Legislative, sonst währe es Ja nicht meine Meinung, bzw. meine Interpretation.

    Trotzdessen, selbst wenn Ich in diesem falle parteiisch bin verstehe Ich nicht was das an meiner Argumentation ändert.

    Ich gebe gerne zu das Ich mir mühe gegeben habe mein spezifische Meinung bzw. interpretation mit Quellen zu hinterlegen. Dafür werde Ich nicht bezahlt.

  • Trotzdessen, selbst wenn Ich in diesem falle parteiisch bin verstehe Ich nicht was das an meiner Argumentation ändert.

    Einfach alles. Weil du dann nicht als Privatperson sprichst, als jemand der das neutral sieht und hier eine neutrale Rechtsberatung gibt (damit könnte es übrigens auch schon Probleme geben) . Sondern als Mitarbeiter von Imageline. Mit dem Standpunkt von Imageline. Auch wenn du das ohne deren offiziellen Auftrag und auf Eigeninitiative tust. Würdest du das nicht tun könntest du sogar Probleme bekommen wegen geschäftsschädigendem Verhalten. Das ist der Unterschied :)


    Aber ich respektiere deine Meinung. Nur teilen kann ich sie halt nicht. Ich sehe das einfach komplett anders.


    Zitat

    Es ist anfechtbar aber auch nicht illigal oder falsch. Hast doch bestimmt die EULA gelesen was du gekauft hast.

    Und das ist der Teil bei dem ich eben komplett anderer Meinung bin. Nur weil etwas in der EULA drin steht ist es noch lange nicht legal :)


    Noch mal, wichtig ist nicht was sich eine Vertragspartei in einer EULA herbeiwünscht, sondern was geltendes Recht dazu meint. Du kannst auch bei Rot über die Strasse gehen. Die Rechtssprechung sieht dafür aber ein Bussgeld vor. Und so ist es auch mit einer EULA. Du kannst da alles reinschreiben und dir das Blaue vom Himmel wünschen. Das heisst aber noch nicht dass das dann geltendes Recht ist. Den Teil mit dem geltenden Recht macht der Gesetzgeber, nicht der EULA Schreiber. Das wäre ja auch was. Und auch wenn du den Haken bei Annehmen setzt bist du nicht zwangsläufig an den Inhalt gebunden, nicht wenn er gegen geltendes Recht verstösst. Auch dafür gibt es genug Urteile. Und mit Demos und ähnlichen Sachen hat das eigentiche Problem des Wiederverkaufs gar nichts zu tun.


    Und ich bin wie gesagt was die Legalität der Wiederverkaufssperre angeht komplett anderer Meinung als ihr.


    Ich hatte ja schon das Beispiel mit Pixologic genannt. Da steht auch in der EULA dass du die Software nicht weiterverkaufen darfst. Die Jungs wissen aber ganz genau dass das in der EU illegal ist, und machen das auf Nachfrage innerhalb der EU gegen eine kleine Gebühr für das Umlizensieren trotzdem. Nur musst du eben nachfragen. Offiziell steht das da nirgends. Das weiss ich deshalb so genau weil ich genau so an meine ZBrush Version gekommen bin. Pixologic hat übrigens ein recht ähnliches Geschäftsmodell zu Imageline. Eine einmal gekaufte Version bekommst du mit jeder neuen Version kostenlos geupdatet.


    Wie dem auch sei, ich mag FL, ich will das nicht weiter verkaufen. Das ist meine Lieblings DAW, die gebe ich nicht her. Für mich persönlich ist das eine theoretische Diskussion. Es geht nur darum dass rechtlich gesehen der Weiterverkauf von Software in der EU legal ist. Und das trifft eben imho auch auf FL Studio zu.


    Letztenendes könnte da nur ein Gericht mit einem Urteil wirklich Klarheit schaffen. Und bis jetzt scheint sich noch niemand die Mühe gemacht zu haben das durchzufechten. Sonst hätte Robiaster auf das entsprechende Urteil verwiesen.

  • Ok, dann schreite ich als parteiischer mal ein!


    Dieses Thema wurde hier schon mehrfach leidenschaftlich diskutiert in den letzten Jahren (auch von den hier beteiligten)..

    Danke Tiles, dass du die letzten Sätze geschrieben hast, ansonsten hätte ich nicht mehr verstanden worum es hier eigentlich geht ;)


    Fakt über allem ist, dass der Nutzer mit der EULA einem, in der EU und welteit, geltenden Vertrag zustimmt. Und zwar zu allen oben genannten Bedingungen.

    Ob dieser rechtlich Bedenklich oder sonstwas ist, gilt hier nicht - wir sind keine Anwälte und brauchen uns deswegen auch keine Köppe einhauen, das können die echten am Gericht machen.. wenn es jmd. wichtig ist kann er das Verfahren jederzeit eröffnen.

    Fakt ist auch, dass die EU gesetzlich den Weiterverkauf von Software zustimmt, wenn keinerlei Beschränkungen seitens des Herstellers zu beachten sind.

    Daher wird es von offizieller Seite oder parteiischen keine Aussagen geben wie "dann mach doch.." o.ä.

    Jeder ist frei sich mit dem Hersteller auseinander zu setzen und die Thematik zu beleuchten oder denen Ihr Geschäftsmodell vorzuwerfen - wir sind hier die falsche Adresse dazu ;)

  • Hi Freunde,


    hätte da eine Frage zu den Lizenzen.


    Ich werde mir bald das aktuelle FL Studio Signature Bundle kaufen und es bei mir zu Hause via PC nutzen.


    Ist es möglich den Account bzw. das Programm an einen anderen Arbeitsplatz weiter zu nutzen? Mein Kumpel hat noch ein eigenes Studio in dem wir zusammen Musik machen wollen. Da wollte gerne hin und her switchen.:)


    Danke!

  • Zitat

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