Beiträge von curiousdrive

    War gerade bei mir im Postfach


    [font="Arial, sans-serif"]GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube[/font] [font="Arial, sans-serif"]
     
    Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Die Einigung wurde nun möglich, da sich beide Seiten nach sieben Jahren zum ersten Mal auf Konditionen einigen konnten. Mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung wird die Vergangenheit ebenso abschließend geregelt wie die künftige Laufzeit des Vertrages. Damit werden die Mitglieder der GEMA endlich an dem wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf der Online-Plattform beteiligt – ein Meilenstein.
     
    Wir sind davon überzeugt, dass Ihr Engagement einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat, dass diese Einigung möglich wurde. Durch Ihren Einsatz für die Belange der Kreativschaffenden in Europa konnte eine breite gesellschaftliche und politische Debatte über die Rolle und Verantwortung von Online-Plattformen entfacht werden. So entstand zunehmend ein Konsens, dass Online-Plattformen wie YouTube die Urheber der von ihnen genutzten Werke fair an den Erlösen beteiligen müssen. Und dank Ihrer Unterstützung konnten wir den Verhandlungen und der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Google Tochter YouTube über die Jahre hinweg standhalten. Der langjährige Einsatz hat sich also gelohnt. Endlich erhalten unsere Mitglieder wieder eine Vergütung für ihre auf YouTube öffentlich zugänglich gemachten Musikwerke. Dieser Erfolg bestärkt uns darin, uns weiterhin aktiv für eine angemessene Vergütung der Kreativen einzusetzen.
     
    Denn weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA zur Lizenzschuldnerschaft der Online-Plattform. Während die GEMA die Online-Plattform in der Pflicht sieht, die genutzten Urheberrechte zu lizenzieren, rückt YouTube nach wie vor nicht von seinem Standpunkt ab, dass nicht YouTube für die Inhalte verantwortlich sei, sondern die Uploader. Hier ist die Politik mehr denn je gefordert, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen, um den Wertetransfer zugunsten der Plattformbetreiber und zulasten der Musikschaffenden zu beseitigen. Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Es muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung gegenüber Plattformbetreibern durchzusetzen.
     
     
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    [font="Arial, sans-serif"]Die wichtigsten Fakten im Überblick[/font]

    • [font="Arial, sans-serif"]Vertragslaufzeit:[/font][font="Arial, sans-serif"] Die zwischen der GEMA und YouTube abgeschlossene Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016. Der Vertrag läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch den vertragslosen Zustand vollständig ab, der seit April 2009 bestand. Die GEMA hatte es zu einer Bedingung für den Vertragsschluss gemacht, dass sie Vergütungen erhält, die sie als Abgeltung für die Vergangenheit an ihre Mitglieder verteilen kann.
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    • [font="Arial, sans-serif"]Vertragsinhalte:[/font][font="Arial, sans-serif"] YouTube schließt Verträge nur unter der Bedingung ab, dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen wird. Die GEMA hat in den Vertragsverhandlungen darauf gedrängt, möglichst große Teile der Vereinbarung von der Vertraulichkeit auszunehmen. Gegenüber ihren Mitgliedern darf die GEMA daher auch wesentliche Parameter des Vertrages kommunizieren. So wird es unter anderem möglich sein, den Mitgliedern im Zuge der Verteilung die gewohnten Informationen zur Verfügung zu stellen.
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    • [font="Arial, sans-serif"]Vertraglich vereinbarte Vergütung:[/font][font="Arial, sans-serif"] Der Vertrag umfasst eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet. Darüber hinaus sind durch die Vereinbarung sowohl eine Minimumgarantie (minimum guarantee) als auch eine Set-upfee abgedeckt, die die GEMA als Kompensation für den vertragslosen Zustand verwenden wird, der seit April 2009 bestand.
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    • [font="Arial, sans-serif"]Ausschüttung der Einnahmen an die Mitglieder:[/font][font="Arial, sans-serif"] YouTube wird der GEMA ab sofort regelmäßig Nutzungsmeldungen nach vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA an die Mitglieder verteilt.
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    • [font="Arial, sans-serif"]Laufende gerichtlichen Verfahren:[/font][font="Arial, sans-serif"] Die Verfahren werden in beiderseitigem Einvernehmen beigelegt. Dies gilt für das Unterlassungsverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg) und das Schadensersatzverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG München). Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig. Das Urteil zu den GEMA-Sperrtafeln ist hingegen bereits rechtskräftig. Dessen Wirksamkeit bleibt von der Vereinbarung unberührt. Beide Parteien vertreten jedoch weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen in Hinblick auf die Lizenzschuldnerschaft. YouTube geht davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Die GEMA vertritt weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist. Nach wie vor können sich Online-Plattformen auf eine unklare Rechtslage berufen und erzielen mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke hohe wirtschaftliche Umsätze, ohne die Urheber dafür zu vergüten. Hier ist die Politik mehr denn je gefordert, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen. Klare rechtliche Verhältnisse herrschen hingegen für Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc., mit denen die GEMA Vereinbarungen zu angemessenen Bedingungen abschließen konnten.
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    • [font="Arial, sans-serif"]Sperrtafeln:[/font][font="Arial, sans-serif"] Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln weitgehend. Die von YouTube eingesetzten Sperrtafeln für das von der GEMA vertretene Repertoire wird es während der Vertragslaufzeit nicht mehr geben. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass YouTube weiterhin Sperrtafeln schaltet, wenn beispielsweise nicht von der GEMA vertretene Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel, den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen. [/font]

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    Weitere Informationen finden Sie unter www.gema.de/youtube.
     
     
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    GEMA
    Gesellschaft für musikalische Aufführungs-
    und mechanische Vervielfältigungsrechte
    www.gema.de. [/font]
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    Hallo leute,
    Ist jetzt zwar sehr Offtopic, aber ich suche für einen guten freund von mit eine Unterkunft in Ulm von montag bis freitag nächster Woche.
    Kommt jemand von euch aus der Gegend? hat zufällig noch ein Zimmer/Couch frei oder kann eine günstige Unterkunft empfehlen?
    Ist zwar kein Fl User aber dafür sauber und anständig! :lol:
    Würde mich über ne Antwort freuen.
    Greetings


    Edit: erledigt

    Hallo Leute,


    Ich bin für eine Freundin gerade auf der Suche nach einer Musikanlage, die in Turnhallen von einem Cheerleaderverein (zum Üben von Choreographieren) genutzt werden soll.


    Das Teil sollte folgendes können:


    - Klinke/USB/Ipod/CD Anschluss
    - Batterie/Netzteil Stromzufuhr



    Denke mal, dass man da um die Hundert Euronen für löhnen muss.
    Hat jemand Erfahrungen/Empfehlungen?


    Weiß jmd. zufällig ne Antwort auf Frage 1.4?


    "DEMO ONLY: Harmor is downloadable as a demo version in FL Studio and needs to be purchased separately so you can save projects containing Harmor channels."


    Da steht schonmal nix drinne, vonwegen Veröffentlichung in Tracks oder nicht.
    Würde hierzu morgen früh mal im Fl studio Shop anrufen und fragen. Der Phil hilft dir da bestimmt weiter

    zu 1.2:
    Die ganzen Leute im imagine line forum bieten ja auch Sachen zum download an, die mit FL Plugins erstellt wurden. Also wieso solltest du das nicht dürfen?
    Außerhalb von FL würde ich dir immernoch empfehlen die Lizenzvereinbarung durchzulesen. Oder gegebenenfalls mal ne mail schicken, wenn man sich unsicher is.
    Die Leute ausm Fl Shop kannste sogar anrufen- die geben dir bestimmt gerne Auskunft.


    2.1:
    Wenn du in die Schule gehst und was lernst, gehört dir das Wissen... Vorsicht ist bei spezifischen Sachen wie Formulierungen, Solgans etc. geboten. Wenn du Stellen aus Videos 1 zu 1 übernimmst brauchst du dafür die Zustimmung des Urhebers.
    Den Inhalt wiederzugeben ist aber meiner Meinung nach (kein Rechtsrat, weil man sowas ja nicht machen darf!) unproblematisch. Schließlich gibt es auch 10.000 Videos, die zeigen wie man in Fl Plugins einbindet.


    2.2:
    Hierzu solltest du schon eher einen Anwalt fragen- kostenlose Rechtsberatung für ne stunde oder so, da das Impressum der wichtigste Teil der Homepage ist.
    Spontan würde ich dir hier sagen, dass du bei den Links wie in ner Schularbeit eine Art Quellenverzeichnis erstellen kannst. Dann schreibst du in Klammern Link geprüft am... (aber nur auf FUNKTIONALITÄT!). Was die rechtsgülktigkeit verlinkter Inhalte angeht, so solltest du dich davon distanzieren, was andere Leute auf anderen Seiten machen.


    Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert.


    Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.


    Findet man, wenn man auf wikipedia disclaimer angibt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer

    Zitat

    Gemeint war eben, dass sie dafür sorgt, dass für die Verwendung von GEMA- geschützten Liedern dementsprechend gezahlt wird.


    KLLLAAAARRR :D




    Was meinst du mit Transparenz? Die Berechnung von den Tantiemen? Nun, da kann man doch wirklich nicht erwarten, dass man alle Lieder überall auf der Welt zu jedem Zeitpunkt kategorisiert, damit jedes Mitglied auf den Cent genau abgerechnet wird.
    Da gibts bestimmt schwankungen- intransparenz.


    Nach 2 Minuten gegoogle hab ich auch rausgefunden, dass die GEMA lediglich bürokratische Aufgaben bei dieser Kindergartensache macht:
    https://www.gema.de/presse/top-themen/kindergaerten.html


    Die eigentlich Betroffenen hierbei sind dann wohl die:
    http://www.vg-musikedition.de/fotokopieren_kindergarten.php
    So steht es auch da :D
    http://www.stern.de/panorama/f…ergaerten-ab-1638029.html
    "Die VG Musikedition habe die Gema beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag."


    Hast du dich überhaupt mal damit beschäftigt? Lese hier in deinen Postings lauter irreführendes Halbwissen und Hörensagen.


    Ich bin nicht unbedingt voll der GEMA Fan, speziell was die Mitsprachemöglichkeiten in dem Verein angeht und dass das Ganze da etwas träge zustatten geht mit der Neueinstellung auf internetbasierte Dienste, aber fairerweise musst du doch sagen, dass dein "Wissen" dadrüber sich doch stark in Grenzen hält Diggah. :wink:

    Also zunächstmal hat die GEMA NICHTS mit dem urheberrecht zu tun. (da hast du dich wohl falsch informiert)
    https://www.gema.de/musikurheb…aq-fuer-musikurheber.html
    Steht hier unter Punkt 28.


    Bei der Sache mit den Kindergärten- WAYNE :D Ich mach keine Kindermukke


    Wo hastn die Prozentzahlen her? Was ich so gelesen hab is, dasses da verhandlungen gibt mit den Clubbetreibern.



    "Wir lizenzieren 1,5 Millionen Einzel-Veranstaltungen pro Jahr – in einer ganz großen Bandbreite: Schützenfeste und Dorffeste, Stadtfeste und Sportfeste, Veranstaltungen in Kneipen und eben auch in Discotheken, die mit rund 3000 Dancefloors im Land da aber nur einen kleinen Teil ausmachen. Die Clubbetreiber schlagen aber den größten Alarm – sie sind auch am stärksten betroffen. Wir gehen davon aus, dass die Tarifreform 50 bis 60 Prozent der Veranstaltungen nicht betreffen wird, weil der Betrag etwa gleichbleibt oder es sogar billiger wird."
    http://www.volksfreund.de/nach…s-gestreut;art806,3382700


    jetzt bin ich doch nochma am lesen :D

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