Beiträge von DENIZ SOUNDZ
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Fliege abzugeben. 22 Tage alt, fliegt auf Toilette und versteht sich mit Kindern. (Kostenlos)
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wann wurden die monitore gekauft!? warum wurde einer reparatur zugestimmt!? verstanden wurde das "gewährleistung und/oder garantie" noch greifen würden!?
Bekomme ich die Versandkosten ersetzt, wenn ich die defekte Ware per Post an den Verkäufer zurück schicke?
Schicken Sie das defekte Produkt per Post an den Händler zurück, so muss dieser Ihnen die Portokosten und die Versandkosten ersetzen. Haben Sie zuvor bei einer kostenpflichtigen Hotline angerufen, so ist der Händler auch zum Ersatz dieser Telefonkosten verpflichtet.
Erleidet die verschickte Ware auf dem Transportweg einen zusätzlichen Schaden, so ist das ein Problem des Händlers. Dieser haftet für Transportschäden. Er kann keinen Schadensersatz vom Kunden verlangen.
Wenn der Käufer eine defekte Ware auf dem Postweg an den Händler zurückschickt, so sollte der Kunde nachweisen können, dass er es tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Es empfiehlt sich, den Versandbeleg der Post gut aufzuheben. Schon beim Verpacken der Ware sollte ein Zeuge als Beweis hinzugezogen werden, als auch ein Foto mit der Digitalkamera oder dem Handy gemacht werden. Gibt es später rechtliche Probleme, so kann auf diese Weise nachgewiesen werden, dass die defekte Ware ordnungsgemäß verpackt wurde.
Eine unfrankierte Versendung ist nicht empfehlenswert. Verweigert der Empfänger die Annahme, so erhalten Sie das Paket zurück und müssen Strafporto bezahlen. Bei einer unfrankierten Versendung sollte vorher mit dem Händler gesprochen werden.Nun stehe ich im Geschäft und möchte meine Rechte als Kunde wahrnehmen. Was sind meine Rechte?
Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen.
Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware.
Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen Sie dem Händler das Gerät überlassen, damit dieser es auf den beschriebenen Defekt hin überprüfen kann. Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer, so hat der Händler wiederum das Recht, die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Das muss der Händler dann entsprechend begründen.
Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen.
Sie sollten in jedem Fall zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand.
Ist der Kauf schon einige Monate her, so kann es in unserer schnelllebigen Zeit durchaus passieren, dass der gewünschte Artikel längst nicht mehr in den Regalen steht und nicht mehr produziert wird. Was dann? Ist die Lieferung einer neuen Ware trotzdem möglich? Ja, in einem derartigen Fall können Sie ein vergleichbares Produkt verlangen, das vom Preis und den Eigenschaften her ähnlich ist.
Eine Reparatur sollten Sie dann verlangen, wenn Ihnen sehr viel an dem erworbenen Produkt liegt. Haben Sie beispielsweise besonders schöne Schuhe gekauft, und sind diese bereits eingelaufen, so kann es für Sie empfehlenswert sein, diese reparieren zu lassen, anstatt komplett neue zu wünschen. Ein Umtausch ist hier nicht empfehlenswert.
Wenn der Verkäufer Ihnen ein solches Produkt nicht bereitstellen kann, dann müssen Sie leider auf die zweite Möglichkeit zurückgreifen, nämlich die Reparatur der defekten Ware.Muss ich eine Reparatur wirklich akzeptieren? Was ist wenn ich das Gerät dringend benötige?
Der Kunde muss eine Reparatur nur dann akzeptieren, wenn diese für ihn „zumutbar“ ist. Das bedeutet, sie können mit einer entsprechenden Begründung das Reparaturangebot des Händlers ablehnen.
Unzumutbar ist eine Reparatur dann, wenn sie beispielsweise besonders lange dauern würde und Sie die defekte Ware aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder in funktionsfähigem Zustand benötigen. Eine normale Reparaturdauer müssen Sie allerdings akzeptieren.
Teilt Ihnen der Händler also mit, dass er Ihnen aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten keine Neulieferung anbieten kann, ist für Sie die Reparatur aber unzumutbar (beispielsweise wegen einer mehrwöchigen Reparaturdauer o.ä.), so können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, die Ware an den Händler zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. -
nein! wird nix überschrieben! wird immer "automatisch" parallel installiert! während der (neu)installation lässt sich anwählen "zuvorige" einstellungen zu erhalten!
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geht das mit der verpackung oder ist das auch grenzwertig?is natürlich schon grenzwertig!? wie wurde sie deinerseits denn zu 'thomann' gesendet? in der originalverpackung!? war/ist das ganze noch innerhalb der gewährleistung!?
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~geht: einfach die gewünschten versionen installieren und registrieren~
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Exklusiv-Beats oder nicht-Exklusiv Beats anbieten?
Ein Exklusiv-Beat kann nur einmal verkauft werden. Alle Rechte werden nach Verkauf an den Käufer abgetreten. Dieser besitzt dann uneingeschränkte kommerzielle Nutzungsrechte an dem Beat. Der Produzent darf den Beat in keinster Weiße mehr weiterverkaufen.
Ein nicht-Exklusiv Beat kann mehrmals verkauft werden. Der Nutzer erhält nach Kauf beschränkte kommerzielle Nutzungsrechte an dem erworbenen Instrumental. Ein Beat der nicht-Exklusiv im Angebot ist kann zeitgleich als Exklusiv angeboten werden. Sobald die Exklusiv-Lizenz verkauft wurde verschwindet der Beat aus dem Angebot. Sollte ein Beat bereits mehrfach nicht-Exklusiv verkauft worden sein so kann er danach immer noch einmalig als Exklusiv verkauft werden.Exklusiv-Beats:
Wer recht neu im produzieren und/oder verkaufen von Hip Hop Beats ist und noch nicht so viel Erfahrung mitbringt sollte sich gut überlegen welche Lizenzen er zu welchem Preis anbieten möchte. Bietet man seine Beats zu günstig als Exklusiv an ist er recht schnell verkauft, der Beat ist weg und es wurden vielleicht nur 20€ einmalig daran verdient. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache und schade um die Arbeit. Wenn man jedoch noch nicht ganz so ausgefeilte Beats anbietet macht es ebenso wenig Sinn überteuerte Preise von mehreren hundert Euro zu verlangen. Erfahrungsgemäß ist ein Exklusiv-Beat bei Rookie Produzenten mit einem Preis von ca. 50€-100€ gut aufgehoben.
Wenn man jedoch sehr von seinen Beat überzeugt ist und/oder bereits einiges an Erfahrung im Beats-produzieren/verkaufen hat kann man durchaus deutlich mehr für einen Exklusiv-Beat verlangen. Nach oben ist theoretisch kein Limit gesetzt. Es ist ein Trugschluss das sich Exklusiv-Beats für beispielsweise 200€-500€ in Deutschland nicht verkaufen. Es ist definitiv möglich auch im deutschsprachigen Raum Rapper zu finden die solche Beats kaufen. Das Instrumental muss nur dementsprechend gut produziert sein und das hören die potentiellen Käufer ob Qualität und Erfahrung dahintersteckt oder nicht. Wenn man neben der Mp3 sowie der Wav-Datei ebenfalls die einzelnen Wav-Spuren jedes einzelnen Instruments des Beats mit anbietet ist die Wahrscheinlichkeit höher seinen Exklusiv-Beat zu verkaufen.Nicht-Exklusiv Beats:
Nicht-Exklusive Beats sind eine Sinnvolle Sache für Rapper welche ein stark begrenztes Budget besitzen und trotzdem sehr hochqualitative Beats benutzen wollen. Ein nicht-Exklusiv Beat kann mehrmals verkauft werden. Nicht-Exklusive Beats anzubieten macht Sinn wenn man sehr gute ausgefeilte Beats macht und bereits Erfahrung im Beatmaking sowie verkaufen von Beats hat.
Die Preisspanne von nicht-Exklusiven Beats kann weit auseinander gehen wobei eine Preisspanne von 10€-50€ in der Regel üblich sind. Auch hier ist es sinnvoll die Wav-Spuren anzubieten wenn man etwas höhere nicht-exklusive Lizenzen/Preise für seine Rap-Beats anbieten möchte. Es ist üblich die Preise für nicht-Exklusive Lizenzen einheitlich zu halten im Gegensatz zu Exklusiv Lizenzen.Letzten Endes bleibt noch die Frage ob man seinen Beat nur Exklusiv, nur nicht-Exklusiv oder beide Lizenzen zeitgleich anbieten sollte? Auch das ist natürlich jedem selbst überlassen. Wenn man jedoch sehr günstige Exklusiv-Beats anbietet für Beispielsweise 30€ macht es wenig Sinn zeitgleich eine nicht-Exklusive Lizenz für Beispielsweise 15€ anzubieten. Das sieht komisch aus und könnte abschrecken.
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Drums sollten kein Problem sein. Bei den Melodie Kits besteht die Gefahr das mehrere Personen zeitgleich ein und den selben Kit Releasen was in ähnlicher Form bereits öfter vorkam. Es gab glaube 8 verschiedene Releases mit dem "Shake It Break It" Vocal von der House 2. Streitereien sind also nicht ausgeschlossen. Vengeance ist nicht verantwortlich dafür oder ergreift Partei für jemanden. Labels sollten bei Release informiert werden das
die benutzten Samples jedermann zur Verfügung stehen. Am besten ist immer noch die Melodie Kits einfach abzuändern.
Und zwar soweit das sie zu DEINEM geistigen Eigentum werden. -
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würde ebenfalls empfehlen sich allgemein mit der soundprogrammierung auseinanderzusetzen wobei sich die synthfrage usw. schon so gut wie von selbst erledigt!
"programmierung"soundprogrammierung: part1
soundprogrammierung: part2
soundprogrammierung: part3
soundprogrammierung: part4
soundprogrammierung: part5
soundprogrammierung: part6 -
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möchtest du qualitativ minderwertige oder gute musik produzieren!? wenn ersteres der fall ist macht es nix sinn diese frage zu stellen und antworten zu erwarten!?
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