Der Gedanke kam mir weil ja eine große Anzahl z. B. für den Sylenth1 im Internet Preset Banks anbietet(die oft leider nur eine geringfügige Bearbeitung von den Werkpresets enthalten).
Allerdings ist ein Synth der z. B. mit Sylenth1 erstellt wurde gar nicht schützbar kam mir da der Gedanke.
Der Sylenth1 arbeitet ja ohne Sampels, das heißt wenn jemand die Regler genauso wie in einem kommerziellen Preset einstellt(ob zufällig oder abgeschaut) kommt ja exakt der gleiche Klang raus. Nun kann man den Leuten ja nicht verbieten exakt den gleichen Synth zu programmieren.
Ich glaub da gabs auch mal ein Urteil in die Richtung aber ich finds nicht mehr^^.
Was meint ihr dazu?