Presets für Synthesizer sind sind nicht schütbzbar

  • Der Gedanke kam mir weil ja eine große Anzahl z. B. für den Sylenth1 im Internet Preset Banks anbietet(die oft leider nur eine geringfügige Bearbeitung von den Werkpresets enthalten).


    Allerdings ist ein Synth der z. B. mit Sylenth1 erstellt wurde gar nicht schützbar kam mir da der Gedanke.


    Der Sylenth1 arbeitet ja ohne Sampels, das heißt wenn jemand die Regler genauso wie in einem kommerziellen Preset einstellt(ob zufällig oder abgeschaut) kommt ja exakt der gleiche Klang raus. Nun kann man den Leuten ja nicht verbieten exakt den gleichen Synth zu programmieren.


    Ich glaub da gabs auch mal ein Urteil in die Richtung aber ich finds nicht mehr^^.


    Was meint ihr dazu?

  • Ich glaube gar nicht das es hier auf Meinungen ankommt.....
    Die Frage ist schlicht.....kann der Kläger, in dem Fall der Urheber eines Presets beweisen
    das es seines ist? Die Antwort ist, nein, kann er natürlich nicht.
    Anders würde es wahrscheinlich aussehen wenn man dem "illegalen" nutzer nachweisen kann
    das er eben genau dieses Preset irgendwo illegal bezogen hat.....also eben z.B. IP verfolgt
    in der Tauschbörse oder ähnliches.....das sind aber grundsätzlich zwei völlig verschiedene Paar Stiefel....


    Kurz, ich kann immer behaupten das ich den Sound selbst geschraubt habe,
    sollte dann aber auch dran denken das ich ein solches Preset Pack dann auch nicht auf der Platte haben sollte...

  • Nein, ein Klang/Ton kann selbst unter unseren gesellschaftlichen Normen keine "Schöpfungshöhe" haben. (Ebenso wie Liedaufbau und Arrangement - Anordnung der Instrumente)
    Nur Melodien (und Texte)


    Im Übrigen:
    JEDES Urheberrecht ist "geklaut".
    Jedes Urheberrrecht war nur durch die Vorleistung eines anderen möglich!


    (Und für die philosophisch Interessierte :wink: Worauf begründet sich Eigentum, bspw. Grundeigentum? Wer war der erste Eigentümer, dem das abgekaufte Stück Land ursprünglich gehörte? :D )

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