Sampling - Fremdinspiration um Neuinterpretation

  • Hey.


    Ich bin sicher, dass es dazu schon eine ganze Menge an Infos irgendwo gibt, aber alles wirklich kompakt und präzise zusammengefasst habe ich da jetzt nicht wirklich was gefunden.


    Es geht um Folgendes ich habe ein YouTube-Video, bzw eher eine Reihe von Videos gefunden, die ein Originalsong zeigen und dann im direkten Vergleich einen Hit-Song, der das andere Lied entweder direkt sampelt oder die Idee in anderer Instrumentierung fast 1:1 übernimmt. Hier der Link zum ersten:


    Nun frage ich mich natürlich: Kann ich das auch "einfach so" machen, oder wurden da überall Absprachen mit den eigentlichen Urhebern getroffen?


    Insbesondere sei auf den § 51 Nr. 3 UrhG hingewiesen, der da lautet:


    [font="Verdana, sans-serif"]Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn [/font]
    [font="Verdana, sans-serif"][...] [/font]
    [font="Verdana, sans-serif"][font="Verdana, sans-serif"]3.
    einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.[/font]
    [/font]


    [font="Verdana, sans-serif"][font="Verdana, sans-serif"]Allerdings weiß ich nicht, wie das im internationalen Ramen und zur kommerziellen Nutzung aussieht. Es wäre echt nice wenn dazu jemand Infos hätte, bzw mir sagen könnte wo man verlässlich korrekte Infos findet. [/font][/font]


    [font="Verdana, sans-serif"][font="Verdana, sans-serif"]Dass jeder Musiker sich gelegentlich mal Konzepten anderer Musiker bedient ist klar, alleine wenn man bedenkt, dass lediglich eine bestimmte Anzahl an gutklingenden Kombinationen der Noten möglich ist.[/font][/font]


    Was wisst ihr darüber? Habt ihr was zum Thema interessantes? :D

  • Sehr schön, danke. Das war ganz genau was ich gesucht hab.


    Klar hat jedes Land andere Regeln... Ich kenne das Problem studienbedingt :D
    Nur hatte ich gehofft, dass es da irgendwie ne halbwegs zeitgemäße, international weitgehend anerkannte Regelung gibt. :)


    Danke für die Antworten :)

  • Gerade beim ersten Beispiel "Crazy" von Gnarles Barkley kann man einen Wikipedia Artikel zu rate ziehen, in dem auch die Verwendung des Samples benannt wird und von wem das stammt. https://en.wikipedia.org/wiki/Crazy_(Gnarls_Barkley_song)
    Generell kann man bei den gzeigten kommerziellen Beispielen davon ausgehen, dass ein clearing, also das Einholen der Rechte stattgefunden hat..

  • "Sampling ist demnach unter bestimmten Bedingungen erlaubt, ohne dass Rechteinhaber gefragt werden müssen. Für das Verfassungsgericht ist neben der Abwägung der Kunstfreiheit mit den Eigentumsrechten vor allem entscheidend, ob ein neues Musikstück mit dem gesampelten Werk in Konkurrenz tritt."


    "Dabei sind der künstlerische und zeitliche Abstand zum Ursprungswerk, die Signifikanz der entlehnten Sequenz, die wirtschaftliche Bedeutung des Schadens für den Urheber des Ausgangswerks sowie dessen Bekanntheit einzubeziehen.”
    https://irights.info/artikel/s…s-ist-jetzt-erlaubt/27665


    Würde das nicht eigentlich bedeuten, dass man beispielsweise problemlos Audiomaterial aus Filmen samplen kann? Da entsteht ja dann weder eine Konkurrenzsituation, noch ein wirtschaftlicher Schaden und es hat einen klaren künstlerischen Abstand zum Ursprungswerk? Oder werden beim Samplen von beispielsweise Dialogen oder Monologen nochmal andere Rechte verletzt?


    Und was mir jetzt gekommen ist: Wenn die Rechte 70 Jahre nach dem Tod verfallen, darf man dann eigentlich die Kompositionen von Mozart und Co. nicht eigentlich beliebig verwenden bzw. neu interpretieren?

  • Problemlos? - Nein!
    Gesprochenes und Tonaufnahmen sind auch geschuetzt!
    Selbst nach dem Tod des Urhebers koennen die Rechte von dritten weiter beansprucht oder verwaltet werden!
    Generell gilt, wenn nicht sicher, dann Finger weg. Und wenn doch, dann mit moeglichen Konsequenzen leben.
    Wenn jemand von Euch rechtsicherheit will, dann geht zum Anwalt..eine Erlaubnis kann und wird euch hier niemand ausstellen ?

  • Mir gehts jetzt auch nicht primär um Erlaubnis oder Rechtssicherheit. Grundsätzlich dachte und denke ich auch, dass das eben nicht problemlos erlaubt ist - obwohl es scheinbar trotzdem häufig gemacht wird.
    Nur nach den von mir geposteten Zitaten, die ich auf der einen verlinkten Seite gefunden habe, klingt das für mich halt irgendwie tatsächlich so, als wäre das eigentlich erlaubt. Daher meine Irritation und die Frage. Vielleicht weiß ja einer mehr dazu.

  • Ich wollte Dir das auch nicht vermiesen oder totschreiben! ?
    Die Zitate sind ja aus dem Video und dem Rechtsspruch von Kw gegen Mp.
    Daher muss auch von Fall zu Fall abgewaegt werden und kann nicht theorethisch hier bestaetigt werden, da
    Es hier um kein Material sondern um die Frage ansich geht... ?

  • Ich geh ja grundsätzlich genau von deiner Position aus, gerade deshalb bin ich ja durch dieses scheinbar durchaus allgemein aufzufassende - natürlich im Einzelfall dennoch stets neu auszulegende - Urteil etwas irritiert. Weil sich das für mich eben schon so liest, als dürfte man einen kleinen Tonschnipsel (bsp. den Knall einer Explosion) durchaus von einem Film samplen, um den z.B. als Impact Sound in einer Musikproduktion zu verwenden. Oder bin ich da jetzt schon zu penibel und sowas fällt grundsätzlich nicht unters Urheberrecht?


    Bei den Dialogen glaub ich auch nicht, dass das einfach so auf Basis dieses Urteils als erlaubt zu betrachten ist, wobei ich mich jetzt schon frage, ob es da nicht durchaus eine Möglichkeit geben könnte, eine Verwendung rechtlich auf sichere Beine zu stellen, wenn man sich diese Kriterien des Urteils so durchliest (ich bin bislang davon ausgegangen, dass sowas grundsätzlich nur möglich wäre durch offizielles Clearing bei den Rechteinhabern). Ich brauch es jetzt zwar noch nicht, aber es wäre zumindest interessant zu wissen, ob es sich lohnen könnte, im gegebenen Fall so etwas weiter zu erforschen bzw. ggf. rechtlich prüfen zu lassen. Gerade weil es manche zwar machen, vermutlich ohne es rechtlich zu klären, ich das eben aber nicht einfach so machen möchte bzw. mir das zu heikel wäre. Oder wäre es denkbar, tatsächlich ohne Label usw. einfach die Filmunternehmen anzuschreiben, ob man denn aus dem Film xy aus dem Jahr 1970 folgende Tonschnipsel verwenden darf?


  • wäre es denkbar ohne Label einfach die Filmunternehmen anzuschreiben ob man denn aus dem Film XY aus dem Jahr 1970 Tonschnipsel verwenden darf?


    natürlich~

    ~allerdings~


    nicht ganz unwichtig wäre jedoch wie man eine anfrage formuliert! man versetze sich immer in die lage dem gegenüber! wenn jemand kommt mit "gosse" slang usw das macht natürlich nix guten eindruck! es sollte einleuchten das dort der mülleimer voll ist und so etwas eben nicht seriös rüberkommt! eine vernünftige vorstellung sowie eine sachliche vorhabenerläuterung sind grundsätzlich das a und o auf erfolg für zumindest feedback auf eine anfrage!




  • Fristen: Für die "wissenschaftliche Notenausgaben" (sog. „Urtext“) liegt die Frist bei 25 Jahren. Leider vermerken die wenigsten Verlage ob es sich um eine wissenschaftliche Ausgabe handelt.


    es gibt natürlich noch gewisse regelungen/klauseln welche vertraglich geltend gemacht werden können! im zweifelsfall immer einen rechtsanwalt zu rate ziehen!



    Mbube: 2003 entdeckten Anwälte das eine Klausel im südafrikanischen Imperial Copyright Act 1911 eine Rechterückgabe 25 Jahre nach dem Tod des Autor's auf dessen Erben ermöglichten.


    The Lion Sleeps Tonight: u.a. eine der populärsten "Urheberrechtsprobleme"



    Solomon Linda & The Evening Birds - "Original Mbube" (1939)

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