Hey Leute ist mal ne etwas andere Frage.
Ich hatte meine Lautsprecher zu Thomann zur repartur geschickt und heute sind sie wieder angekommen.
Ich hab gesehen, dass sie einfach in Luftpolsterfolie eingepackt im Karton lagen.
Also normalerweise sollte man die Vorderseite doch richtig abdecken, damit keine Schäden an den Membranen während des Transports entstehen. Oder?
Außerdem haben sie jetzt so einiger Kratzer und Abnutzungsspuren.
Sollte man sich da beschweren?
Monitor von Thomann angekommen
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Definitiv! Sowas darf nicht passieren. Mach Photos und schreib ne freundliche Mail.
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Ok ich schreib die dann mal an. Aber geht das mit der Verpackung klar oder ist das auch grenzwertig? Ich bin da immer sehr sensibel.
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wenn noch alles funzt, wie es soll, kannst du ihnen nix vorwerfen. das ist prinzipiell deren sache (aber auch deren risiko), wie die eine lieferung an dich verpacken, soweit ich weiß
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Also wenn die Box mehr zerkratzt ist als vorher, würde ich schon reklamieren.
Nur wie kann man das beweisen, wenn es keine Fotos vom Zustand Vor-dem-Versand gibt?>Hauptsache er funktioniert< ist ein bisserl wenig Argument nach einer Reparatur.
Lass mir mein Auto ja auch nicht bedingungslos in der Werkstatt zerkratzen. >Ach, sei froh, daß dein Motor jetzt geht.< -
ne ich meinte jetzt wenn keine probleme aufgetreten sind. wenn es durch die verpackung zerkratzt wurde, ist natürlich was anderes
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Wegen der schlechten Verpackung zerkratzen kann ich mir nicht vorstellen.
Vielleicht haben sie ihm eine andere (funktionierende) Retoure geschickt. -
geht das mit der verpackung oder ist das auch grenzwertig?is natürlich schon grenzwertig!? wie wurde sie deinerseits denn zu 'thomann' gesendet? in der originalverpackung!? war/ist das ganze noch innerhalb der gewährleistung!?
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Ich hab da ein stück pappe an die Vorderseite gelegt, dann mit Luftpolsterfolie umwickelt damit nichts irgendwo reindrückt und dann alles gut ausgepolstert. Ne beim Transport wurde sicher nichts zerkratzt aber bei der Reparatur. Das Problem ist ja aber auch, wenn die Boxen nochmal durch einen Fehler nicht mehr funktionieren und ich sie einschicken möchte könnte die Garantie verfallen, da Abnutzungsspuren zu sehen sind. Hat glaube ich Thomann auch auf der Seite geschrieben, dass die Garantie dann verfällt.
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Warum rufst Du nicht bei denen an? Melden befreit und wurde erst mal nicht hier fragen was ich tun soll. Gleich am selben Tag, anrufen, bestätigen lassen, dass Du Dich gemeldet hast. Die werden ja die Dinger nicht selber reparieren, sondern das einer Zweitfirma überlassen. Nicht so lange warten, sondern reagieren.
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wann wurden die monitore gekauft!? warum wurde einer reparatur zugestimmt!? verstanden wurde das "gewährleistung und/oder garantie" noch greifen würden!?
Bekomme ich die Versandkosten ersetzt, wenn ich die defekte Ware per Post an den Verkäufer zurück schicke?
Schicken Sie das defekte Produkt per Post an den Händler zurück, so muss dieser Ihnen die Portokosten und die Versandkosten ersetzen. Haben Sie zuvor bei einer kostenpflichtigen Hotline angerufen, so ist der Händler auch zum Ersatz dieser Telefonkosten verpflichtet.
Erleidet die verschickte Ware auf dem Transportweg einen zusätzlichen Schaden, so ist das ein Problem des Händlers. Dieser haftet für Transportschäden. Er kann keinen Schadensersatz vom Kunden verlangen.
Wenn der Käufer eine defekte Ware auf dem Postweg an den Händler zurückschickt, so sollte der Kunde nachweisen können, dass er es tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Es empfiehlt sich, den Versandbeleg der Post gut aufzuheben. Schon beim Verpacken der Ware sollte ein Zeuge als Beweis hinzugezogen werden, als auch ein Foto mit der Digitalkamera oder dem Handy gemacht werden. Gibt es später rechtliche Probleme, so kann auf diese Weise nachgewiesen werden, dass die defekte Ware ordnungsgemäß verpackt wurde.
Eine unfrankierte Versendung ist nicht empfehlenswert. Verweigert der Empfänger die Annahme, so erhalten Sie das Paket zurück und müssen Strafporto bezahlen. Bei einer unfrankierten Versendung sollte vorher mit dem Händler gesprochen werden.Nun stehe ich im Geschäft und möchte meine Rechte als Kunde wahrnehmen. Was sind meine Rechte?
Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen.
Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware.
Bevor Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, müssen Sie dem Händler das Gerät überlassen, damit dieser es auf den beschriebenen Defekt hin überprüfen kann. Ist die Neulieferung im Vergleich zur Reparatur unverhältnismäßig teuer, so hat der Händler wiederum das Recht, die günstigere Reparatur vorzuschlagen. Das muss der Händler dann entsprechend begründen.
Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen.
Sie sollten in jedem Fall zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand.
Ist der Kauf schon einige Monate her, so kann es in unserer schnelllebigen Zeit durchaus passieren, dass der gewünschte Artikel längst nicht mehr in den Regalen steht und nicht mehr produziert wird. Was dann? Ist die Lieferung einer neuen Ware trotzdem möglich? Ja, in einem derartigen Fall können Sie ein vergleichbares Produkt verlangen, das vom Preis und den Eigenschaften her ähnlich ist.
Eine Reparatur sollten Sie dann verlangen, wenn Ihnen sehr viel an dem erworbenen Produkt liegt. Haben Sie beispielsweise besonders schöne Schuhe gekauft, und sind diese bereits eingelaufen, so kann es für Sie empfehlenswert sein, diese reparieren zu lassen, anstatt komplett neue zu wünschen. Ein Umtausch ist hier nicht empfehlenswert.
Wenn der Verkäufer Ihnen ein solches Produkt nicht bereitstellen kann, dann müssen Sie leider auf die zweite Möglichkeit zurückgreifen, nämlich die Reparatur der defekten Ware.Muss ich eine Reparatur wirklich akzeptieren? Was ist wenn ich das Gerät dringend benötige?
Der Kunde muss eine Reparatur nur dann akzeptieren, wenn diese für ihn „zumutbar“ ist. Das bedeutet, sie können mit einer entsprechenden Begründung das Reparaturangebot des Händlers ablehnen.
Unzumutbar ist eine Reparatur dann, wenn sie beispielsweise besonders lange dauern würde und Sie die defekte Ware aus beruflichen Gründen so schnell wie möglich wieder in funktionsfähigem Zustand benötigen. Eine normale Reparaturdauer müssen Sie allerdings akzeptieren.
Teilt Ihnen der Händler also mit, dass er Ihnen aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten keine Neulieferung anbieten kann, ist für Sie die Reparatur aber unzumutbar (beispielsweise wegen einer mehrwöchigen Reparaturdauer o.ä.), so können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, die Ware an den Händler zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. -
Ich hatte Thomann die Bilder nun geschickt. Der andere hat sogar ne fette Delle auf der Rückseite. Angeblich hatten die Boxen schon Gebrauchsspuren als sie bei Thomann angekommen sind. Was gar nicht sein kann, weil ich als ich diese mir gekauft hatte einfach nur in mein Zimmer gestellt hatte. Auf jeden fall bekomme ich die Boxen nicht ersetzt. Also müsste man jedes mal bevor man was weg schickt den Artikel gut fotografieren. Naja ich werd da nichts mehr kaufen.