ZitatAlles anzeigenNebenjobs – Möglichkeiten nebenbei Geld zu verdienen
Jeder Nebenjob unterliegt bestimmten steuerlichen und rechtlichen Anforderungen, die man im Idealfall von Anfang an beachtet, bevor es später zu Problemen kommt. Entscheidet man sich für eine geringfügige Beschäftigung, dann liegt der Verdienst bei 400 Euro pro Monat. Diese Mini-Jobs sind steuer- und sozialversicherungsfrei und sind nur möglich, wenn man hauptberuflich in einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Andererseits verdient man mit einem Mini-Job 400 Euro im Monat und hat davon keinerlei Abzüge.
Abgesehen von einem Mini-Job, muss jede Einnahme versteuert werden. Das heißt, sie wird bei der jährlichen Steuererklärung angegeben. Ist man im Zweifel über Freibeträge und das gesamte Vorgehen bei der Steuererklärung, empfiehlt sich der Besuch bei einem Steuerberater, denn viel zu schnell steht das Finanzamt vor der Tür und macht Steuerzahlungen geltend. Um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte man hier von Anfang an sauber arbeiten.
Unabhängig von der steuerlichen Thematik ist bei Selbständigen zu klären, ob ein Gewerbe anzumelden ist oder ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Beide unterscheiden sich hinsichtlich der Gewerbesteuerpflicht. Außerdem genießen Freiberufler einige Vorteile und Erleichterungen bei der Buchhaltung. Auch hier sind der Steuerberater und das Gewerbeamt vor Ort wichtige Ansprechpartner, damit von Anfang an alles glatt läuft wenn man mit einem Nebenjob Geld verdienen will.
ZitatAlles anzeigenFreiberufler – Sparen gegenüber Gewerbetreibenden
Häufig werden die Begriffe „freiberuflich“ und „selbstständig gewerblich“ synonym verwendet. Wenn du das machst, hast du schon deinen ersten Fehler begangen. Denn mit dem Status als Freiberufler hast du einige gravierende finanzielle Vorteile gegenüber dem selbstständigen Gewerbetreiben. Freiberufler zahlen zum Beispiel keine Gewerbesteuern.
Die Unterschiede lassen sich am besten an den Berufen selbst festmachen: Freiberufler arbeiten dabei meist eigenverantwortlich, schöpferisch oder im Interesse der Allgemeinheit: Ärzte und Heilpraktiker, Rechtsanwälte und Notare, Journalisten, Übersetzer und Dolmetscher, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Selbstständige hingegen stellen meist etwas her oder sind im Handel tätig: Industriearbeiter, Verkäufer, Vertreter, Vermögensberater oder Reinigungskräfte.
Allerdings haben unsere Gesetzgeber für viele Selbstständige ein Türchen offen gelassen. Sie sprechen auch von „ähnlichen“ Berufen, wenn es um die Typisierung des Selbstständigenstatus geht. Diese schwammige Formulierung solltest du so weit es geht nutzen, um die Privilegien des Freiberuflers zu erhalten.
Freiberufler melden sich beim zuständigen Finanzamt an. Sie müssen ihre Gewinne mit der Einkommenssteuererklärung in einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung erklären.
Gewerbliche Selbstständige müssen ihre Tätigkeit beim gleichnamigen Amt der jeweiligen Stadt anmelden. Das Finanzamt schickt dir bald darauf einen Fragebogen. Die nebenberuflich Selbstständigen müssen die kompliziertere sogenannte „doppelte Buchführung“ vorliegen. Dazu benötigen die Meisten die Hilfe eines gut bezahlten Steuerberaters.
Es fallen also weitere Kosten für dich an. Der wichtigste Unterschied aber ist, dass ab einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro die Gewerbesteuer fällig wird, die es für Freiberufler gar nicht gibt.
Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, was ja auch schon mit Kosten verbunden ist. Das Geld wird von der jeweiligen Kommune erhoben und liegt je nach Stadt oder Gemeinde zwischen 15 und 65 Euro. Meldest du ein Gewerbe an, wirst du quasi zur „Zwangsmitgliedschaft“ bei der ortsansässigen IHK verdonnert. Ab einem Gewinn von mehr als 5.200 Euro können da saftige Mitgliedsbeiträge fällig werden.
Wie schon gesagt, erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro wird die Gewerbesteuer für Einzelpersonen fällig. Wenn du jetzt glaubst, dass du diese Grenze ohnehin nicht erreichst, solltest du weitsichtig denken. Schon viele kleine Geschäftsideen sind groß herausgekommen. Und eine spätere Umstellung ist ausgesprochen schwierig.
Wir ersparen dir an dieser Stelle die komplizierte Berechnung, die auch noch von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfällt, und zeigen stattdessen ein Beispiel:
Bei einem Gewinn von rund 100.000 Euro fallen ca. 2.700 Euro an Gewerbesteuern an. Haben oder nicht haben? Zum Trost bleibt dir allerdings die Feststellung, dass diese Summe seit 2008 bei der Einkommenssteuer abgesetzt werden kann. So erfolgt wenigstens ein kleiner finanzieller Ausgleich im Vergleich zum Status des Freiberuflers.
ZitatAlles anzeigenNebenverdienst – BAföG und arbeiten kombinieren
Zuviel Geld verdienen kann Deine BAföG-Förderung negativ beeinflussen. Das ist aber nicht der Normalfall. Du musst einfach nur darauf achtgeben, dass beim BAföG-Dazuverdienen nicht übertrieben wird. Allerdings hast Du für Deinen BAföG-Nebenverdienst einen Freibetrag von 5.400 € im Jahr. Ein BAföG-Nebenverdienst kann notwendig sein, denn selbst der BAföG-Höchstsatz alleine reicht selten zum Leben aus. Solang ob Minijob, Nebenjob oder als studentische Hilfskraft Dein Einkommen unter 5.400 € im Jahr liegt, ist das alles problemlos möglich. Das gibt Dir auch die Möglichkeit, etwas Geld für einen eventuellen Auslandsaufenthalt anzusparen. Für diesen kannst Du dann noch zusätzlich Auslands-BAföG beantragen. Oder Du meldest Dich bei dem Erasmus Plus Programm an. Dort hast Du die Möglichkeit Dich durch BAföG und Erasmus gleichzeitig fördern zu lassen.
Insgesamt bedeutet das, dass Du in einem Nebenjob trotz BAföG einen BAföG-Nebenverdienst von immerhin 450 € im Monat haben darfst. Dasselbe gilt auch für BAföG im Praktikum. Des Weiteren gibt es eine Erhöhung des Freibetrages für BAföG und Vermögen. Dieser steigt auf 7.500 €.
Wir empfehlen Dir die BAföG-Nebenverdienst Höchstgrenze aus zwei Gründen nicht zu übersteigen:
- Wenn Du zu viel verdienst, steht Dir weniger BAföG zu – Du schuftest also im Nebenjob neben BAföG mehr, bekommst aber weniger staatliche Hilfe
- Wichtig ist, dass nicht das Jobben, sondern Dein Studium im Vordergrund steht und dass Du es innerhalb der Regelstudienzeit abschließen kannst. Denn die BAföG-Förderungshöchstdauer ist grundsätzlich an Deine Regelstudienzeit gekoppelt. Außerdem kann das BAföG-Amt einen BAföG-Leistungsnachweis nach dem vierten Semester von Dir fordern. Erbringst Du diesen nicht, dann endet Deine Förderung. Ob sich ein Nebenverdienst trotz BAföG wirklich lohnt, musst Du also genau abwägen.
Wenn Du Dir die Frage stellst, "BAföG- wie viel dazu verdienen ist erlaubt?", dann ist die Antwort wie erwähnt erst einmal ganz klar: BAföG und arbeiten ist problemlos möglich, solange Du den Freibetrag vom BAföG-Einkommen nicht übersteigst.
Dir muss unbedingt klar sein, was alles zu Deinem BAföG-Einkommen zählt. Solltest Du Urlaubs- oder Weihnachtsgeld von Deinem Arbeitgeber erhalten, so zählt dies zu Deinem Einkommen dazu. Steuerfreie Einnahmen kommen hingegen bis zu einem Betrag von 2.400 € im Jahr nicht zum Tragen. Steuerfreie Einnahmen erhältst Du beispielsweise, wenn Du als BAföG-Nebenjob einer pflegenden, künstlerischen oder erzieherischen Tätigkeit nachgehst. Bei mehreren kleineren Jobs (dazu zählen auch vergütete freiwillige Praktika) werden BAföG-Einkommen als Basis für die Freibeträge zusammengerechnet.
Solltest Du also unter dem Freibetrag für das BAföG-Einkommen liegen, musst Du Dir keine Sorgen bei Deinem BAföG-Antrag machen. Falls Du darüber liegst, wird der Betrag den Du zuviel verdienst vom Freibetrag abgezogen und die Differenz über 12 Monate von Deinem BAföG abgezogen.
Wichtig: Solltest Du während der Vorlesungszeit regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, bekommst Du ebenfalls kein Studenten-BAföG mehr. Diese Regelungen treffen selbstverständlich auch für weitere Förderungsvarianten wie z.B. das Schüler-BAföG oder für die Förderung durch elternunabhängiges BAföG zu.
Wie Du weißt, reicht selbst der BAföG-Höchstsatz selten alleine zum Leben aus. Ob Du die 5.400€ die Du innerhalb eines Bewilligungszeitraums verdienst „auf einen Schlag“ oder eher gute 450 € pro Monat verdienst, ist dem Staat nicht wichtig. Wichtig ist nur, dass Du mit Deinem BAföG-Nebenverdienst nicht über den Freibetrag kommst. Der Staat gewährt Dir auch für die BAföG-Rückzahlung genügend Zeit. Sollte man doch einmal mehr als den Freibetrag verdient haben, sieht das Ganze wie folgt aus:
Annahme: Obwohl für Deinen Nebenverdienst und BAföG ein Freibetrag von 5.400 € besteht, hast Du 5.920 € in Deinem Bewilligungszeitraum in einem Jahr verdient.
Anrechnung: 5.920 € Verdienst abzüglich des Freibetrags von 5.400 € ergeben 520 €. Diese Summe wird durch 12 Monate geteilt was ca. 43,33 € ergibt. Dieser Betrag wird Dir dann über 12 Monate von Deinem BAföG abgezogen.