Noch Mal eine Frage zum Samplen von Liedern...

  • Hallo


    Mir ist klar das es schon tausende threads bzw. Seiten im Internet zu dem Thema gibt aber bei mir sind da immernoch paar fragen offen.
    Ich hab jetzt schon in ein paar anderen foren nachgefragt und viele Sagen was anderes


    Es geht um folgendes
    Ich hab jetzt schon diverse Track vorallem im Bereich house gesehn die Oldies Samplen Lieder von 1970-180
    und das dann auch vermarkten als ihre lieder
    hier mal ein beispiel Phil Weeks bekannter house produzent


    http://www.whosampled.com/artist/Phil%20Weeks/


    Denkt ihr jetzt wirklich der hat sich alle rechte geholt für jeden track den er da raushaut?


    Mir haben bspw. auch ein paar gesagt das wenn mans genug hoch bzw tief pitcht auch nix mehr passieren kann wegen Urheberechtsverletzung etc...oder wenn die Lieder genug alt sind..


    Naja meine Frage kennt sich hier wer einigermassen gut damit aus und hat da schon die ein oder andere ehfrahrung gemacht?
    Oder hat sich da wer konkret eingelesen wie das jetzt bzw. kennt ihr gute seiten wo das "sehr" gut beschrieben wird?


    Ausserdem wie will man sich die rechte da holen... bzw wie muss man das machen?^^



    ps hier mal was von wikipedia


    Rechtliches:


    Eine einschneidende Änderung in der Veröffentlichungspraxis bedeutete das im Dezember 1991 ergangene Urteil Grand Upright Music, Ltd. v. Warner Brothers Records, Inc. des United States District Court for the Southern District of New York. Das Gericht verurteilte die Plattenfirma Warner Music Group für ein Album ihres Künstlers Biz Markie. Er hatte drei Worte und etwas Musik aus einem Stück Gilbert O'Sullivans gesamplet, ohne dafür die urheberrechtliche Erlaubnis zu haben – bis zum Urteil eine im Hip-Hop übliche Praxis, die Veröffentlichungen wie beispielsweise von Public Enemy in ihrer Form erst möglich machte. Das Gericht entschied, dass dies ein Verstoß gegen US-Urheberrecht (konkret US-amerikanisches copyright law) wäre. Die Begründung, dass dies die übliche Technik im Hip Hop wäre, lautete: „Die Angeklagten […] versichern dem Gericht, dass [diese Art] Diebstahl in der Musikindustrie grassiert, und aus diesem Grunde sei ihr Verhalten zu entschuldigen.“[2] Samplereiche Platten waren damit künftig nicht mehr möglich. Meist ist es finanziell und organisatorisch kaum möglich, mehr als ein oder zwei Samples zu verwenden, der Sound der Hip-Hop-Musik änderte sich danach maßgeblich. Entweder beruhten die Stücke mehr auf einem Sample und wurden damit Cover-Versionen ähnlicher, oder Künstler wie Dr. Dre und andere benutzten die Technik der Interpolation: die gewünschten Samples wurden neu eingespielt, sodass nur noch mit dem Songschreiber, nicht mehr aber mit Musikern, Sängern und Plattenfirmen verhandelt werden musste. Mittlerweile ist das Sample Clearing-Verfahren der Normalfall bei Musikproduktionen, um nach Veröffentlichungen jegliche Rechtestreitigkeiten hinsichtlich verwendeter Samples zu vermeiden.


    Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig soll das Verwenden von kurzen Samples anderer Autoren im deutschen Rechtsraum nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008[3] sein.[4] Zwar gebe es dem BGH zufolge keine zeitliche Grenze, ab der ein Stück eines Tonträgers nicht mehr vom „Tonträgerherstellerrecht“ geschützt sei,[3] es komme jedoch beim Sampling im vorliegenden Fall ein Recht zur freien Benutzung nach § 24

    Abs. 1 UrhG in Frage, falls das neue Werk vom gesampelten einen so großen Abstand halte, dass es als selbständig anzusehen sei.[3] Eine solche freie Benutzung sei allerdings wiederum in zwei Fällen auszuschließen: Erstens wenn der Sampler befähigt und befugt sei, die gesampelten Töne selbst einzuspielen; zweitens nach § 24

    Abs. 2 UrhG wenn es sich bei der erkennbar gesampelten und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handele.[3] Zur genaueren Konkretisierung seiner Vorgaben auf den Fall hat der BGH den Rechtsstreit allerdings wieder an das OLG Hamburg als Berufungsgericht zurückverwiesen.[3][4] Am 17. August 2011 entschied das OLG Hamburg,[5] dass in diesem konkreten Fall die Verwendung des Samples nicht im Sinne der BGH-Rechtsprechung durch § 24 Abs. 1 UrhG erlaubt gewesen sei, da die verwendete Sequenz in gleichwertiger Weise durch Dritte hätte erneut hätte erzeugt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat erneut die Revision zum BGH zugelassen, da es der höchstrichterlichen Klärung bedürfe, welcher Aufwand dem das Sample Verwendenden bei der eigenständigen Herstellung der verwendeten Sequenz zuzumuten sei, bevor er den älteren Tonträger nach § 24 Abs. 1 UrhG frei benutzen dürfe.[6] Die rechtliche Situation in Deutschland bleibt somit bis auf Weiteres in einem wichtigen Punkt offen.


    auch ziemlich unverstädnlich was jetzt erlaubt ist...




    was haltet ihr eigentlich davon das man nicht mehr samplen darf?
    ich find samples aus alten tracks geben nen warmen und charakteristischen sound, anstatt das alles so dumpf mechanisch klingt
    aber kommt natürlich auch auf die musikrichtung an.



    gruss..

  • bei wikipedia steht kurze samples sind erlaubt..


    Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig soll das Verwenden von kurzen Samples anderer Autoren im deutschen Rechtsraum nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008[3] sein.[4] Zwar gebe es dem BGH zufolge keine zeitliche Grenze, ab der ein Stück eines Tonträgers nicht mehr vom „Tonträgerherstellerrecht“ geschützt sei,[3] es komme jedoch beim Sampling im vorliegenden Fall ein Recht zur freien Benutzung nach § 24

  • Ich kenne mich zwar nicht so gut aus, aber meine mal gehört zu haben, dass mans ohne Probleme machen darf, und zwar nur dann wenn das Sample selbst nicht mehr dem Original eindeutig zugeordnet werden kann. Wenn dieses sehr kurz ist oder sehr stark bearbeitet/gepitcht etc. wurde.


    greetz, tzui

  • Zitat

    Abs. 2 UrhG wenn es sich bei der erkennbar gesampelten und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handele.[3] Zur genaueren Konkretisierung seiner Vorgaben auf den Fall hat der BGH den Rechtsstreit allerdings wieder an das OLG Hamburg als Berufungsgericht zurückverwiesen.[3][4] Am 17. August 2011 entschied das OLG Hamburg,[5] dass in diesem konkreten Fall die Verwendung des Samples nicht im Sinne der BGH-Rechtsprechung durch § 24 Abs. 1 UrhG erlaubt gewesen sei, da die verwendete Sequenz in gleichwertiger Weise durch Dritte hätte erneut hätte erzeugt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat erneut die Revision zum BGH zugelassen, da es der höchstrichterlichen Klärung bedürfe, welcher Aufwand dem das Sample Verwendenden bei der eigenständigen Herstellung der verwendeten Sequenz zuzumuten sei, bevor er den älteren Tonträger nach § 24 Abs. 1 UrhG frei benutzen dürfe.[6] Die rechtliche Situation in Deutschland bleibt somit bis auf Weiteres in einem wichtigen Punkt offen.

    Auch das wurde in einer späteren Entscheidung gegen Moses P. entschieden. Er hätte mit einem Hammer ja selbst auf eine Schubkarre und ein Zinkregal schlagen können, das ganze aufnehmen und dann zusammen mit legalen Samples den illegal gesampelten Klang selbst herstellen können. --> Das ist zumutbarer Aufwand im Sinne des Gerichts. ^^
    http://www.jurpc.de/rechtspr/20110163.htm


    Ungefragtes Samplen ist damit quasi ausgeschlossen worden.


    Die einzige Möglichkeit (Grauzone?) die evtl. bleibt, um ungefragt zu sampeln, sind Samples, die man so stark verändert hat, dass keiner das Original erkennt bzw. wenn er es erkennt, den Ursprung nicht vor Gericht nachweisen kann.


    Nebenbei: http://de.wikipedia.org/wiki/Bitter_Sweet_Symphony

  • tl;dr !! :D


    Meines wissens nach ist das verwenden von Samples die verfremdet wurden keinerlei ein problem.
    Wenns sich nur um kurze ausschnitte handelt, sollte das sowieso kein Problem sein.
    Vorallem mal so ganz am Rande: Es soll dir erstmal nachgewiesen werden. Sie müssen die dir Schuld beweisen und nicht du deren Unschuld.
    Und das ist bei kurzem Samples oft schwer nachzuweisen, da man auch vieles "selbstgemacht" haben könnte, und jedoch nur ähnlichkeit besteht. ;)


    Ich verstehe alle die das Samplen mit Respekt vor copyright behandeln. Gar keine Frage!
    Allerdings umgekehrter weise würde ich mich als producer, wenn jemand etwas schönes aus "ein von mir vermuteten" Sample kreiert, drüber freuen.


    Samplet soviel bis der Arzt kommt, macht jedoch keine 1:1 vom kopierten original ;) (meine Meinung)
    Wie das ganze jedoch rechtlich aussieht, keine Ahnung. ABER -> Wo kein Klaeger, da kein Richter! [naiv-modus=off]

  • Ich find's auch zu streng geregelt, siehe Bitter Sweet Symphony:


    Zitat

    Der Text des Liedes stammt von Richard Ashcroft. Martin „Youth“ Glover und Chris Potter arrangierten den Song mit The Verve, nahmen ihn auf und produzierten ihn[4]. Die Komposition und Verwertungsrechte wurden per gerichtlichen Beschluss nach einem langwährenden Rechtsstreit Mick Jagger und Keith Richards von den Rolling Stones zugeschrieben. Dennoch ist es dieses Lied, welches The Verve in der ganzen Welt populär gemacht hat. ...


    Zur Vollendung des Liedes entnahmen sie einer orchestralen Version des Rolling-Stones-Klassikers The Last Time eine Streichersequenz als Sample, invertierten und loopten sie. Andrew Loog Oldham hatte 1966 ein ganzes Album instrumentaler Streichervarianten der großen Hits von den Rolling Stones veröffentlicht. ...


    The Verve erhielten von der Plattenfirma Decca Records die Erlaubnis zur Verwendung des Samples. Nachdem The Verve den Song als Single veröffentlichten, wurde Bitter Sweet Symphony ihr größter Erfolg und der Sommerhit des Jahres 1997. Er erreichte in England auf Anhieb Platz 2 der Charts. Durch die Verwendung für den Film Eiskalte Engel und in einem (nicht mit The Verve abgesprochenen) Nike-Werbespot erreichte der Song auch in den USA große Erfolge. Jedoch beachteten The Verve und das Management von Hut Recordings nicht, dass die Verwertungsrechte aller Stones-Songs zusätzlich bei dem Musikverlag Abkco lagen. Allen Klein, der Manager von Abkco zog schließlich wegen angeblicher Lizenzverletzungen erfolgreich vor Gericht – mit der Folge, dass die Rechte und alle Einnahmen vom Lied Abkco und den Rolling Stones zugesprochen wurden.[5]


    Das ist ein Witz in meinen Augen. Für mich hat Bitter Sweet Symphony nichts mehr mit dem Rolling-Stones-Song zu tun.


    Gerade weil ich die Rechtssprechung in der Hinsicht übertrieben finde, lasse ich persönlich lieber das ungefragte Sampeln.

  • Genau aus solchen Gründen sollte man Klänge immer so weit verfremden, das sie nicht mehr zu identifizieren sind. Es ist traurig, das trotz der Erlaubnis durch ein anderes Label ein Rechtsstreit vom Zaun gebrochen wird, nur weil sie keine Erlaubnis zur Verwendung des Samples gegeben hatten. Irren ist menschlich, und man hat sicherlich nicht absichtlich vergessen nachzufragen.


    Und sicherlich hätte man die Erlaubnis gegeben, wenn man es nicht versäumt hätte nachzufragen. Wenn man darüber nachdenkt, ist dieser Rechtsstreit also nicht den Umständen angemessen.


    Das sowas natürlich schamlos ausgenutzt wird da der Song besonders erfolgreich war, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Aber heute wird ja jeder verklagt, der nicht bei 3 auf den Bäumen ist. Und alle machen fröhlich mit.

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