Kann/darf man FL Studio wieder verkaufen?

  • Womit sie aber der aktuellen Rechtsprechung für Europa nicht entsprechen.
    Laut neusten Urteilen darf gebrauchte Software, auch Downloads, gewerblich wie auch privat
    wieder weiter veräussert werden......solche AGB Klauseln sind in Europa nichtig.....
    Die Frage ist, wie kommt man zu seinem Recht wenn der Hersteller es dennoch nicht zulässt,
    die lassen sich nämlich einiges einfallen um das zu umgehen....
    Das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen.....ein NEIN ist daher zum aktuellen Zeitpunkt
    nicht richtig.....von diesem Thema wird man in naher Zukunft noch einiges hören....
    [hr]
    Mehr dazu z.B. hier...


    http://blog.user-archiv.de/201…ch-download-software.html

  • Das ist alles schön und gut, die Gesetzeslage kennen wir alle.
    aber wie will man mal eben schnell sein FL Studio verkaufen?


    Wie geht der Käufer sicher, dass er rechtmässig handelt?
    Bekommt er auch automatisch das Lifetime Update?
    Wie sieht die Rechtslage dabei genau aus?
    Wie läuft das technisch ab? Muss ich erst genen Image Line klagen?


    Welchen Aufwand will ich für ein paar Kröten Verkaufserlös betreiben?


    Also, im Moment sind wir damit eher bei einem NEIN als irgendwo anders.

  • Hier etwas ältere Beiträge aus der Suchfunktion des Forums:


    http://www.flstudio-forum.de/showthread.php?tid=23567
    http://www.flstudio-forum.de/s…light=fl+studio+verkaufen



    Hier Auszüge zur Rechtslage in DE/EU:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software



    Wie die Situation momentan in der Praxis aussieht, und ob es dazu eine Stellungnahme von Imageline (oder anderen abertausenden Softwarentwicklern mit ihren Patentrechten und Nutzungsbedingungen) gibt, müsste man noch rausfinden.


    Edit: Ich persönlich denke mir, daß von Heute auf Morgen jegliche Nutzungsbedingungen ad absurdum geführt werden, Wunschdenken bleiben werden.
    Denn dann würde die Softwarebranche wie nix eingehen...

  • Nach dem Urteil des Europäischen Gerichts darf die Lizenz übertragen werden, auch wenn die Firma dagegen ist. Andererseits muss die Firma den Transfer nicht anbieten. Für mich bedeutet das z.B., dass du privat deinen Account samt enthaltener Lizenzen verkaufen darfst. Dazu muss man wohl einfach das Passwort weitergeben, der Käufer kann dann seine Mailadresse eintragen und kann alle Lizenzen nutzen. Ich probier's jetzt nicht aus, aber ich glaube, man kann sogar seinen Namen und die Adresse problemlos in den Optionen ändern. Es ist auf jeden Fall umständlicher als wenn IL dafür wäre, aber es sollte theoretisch möglich sein. Und man sollte IL nichts vom Transfer sagen, auch wenn man im Recht ist, weil dann musst du dein Recht eventuell vor Gericht durchsetzen, was sicher kein Spaß wäre.


    Weil das eine relativ komplizierte und unsichere Sache ist, wird die Möglichkeit bestimmt nur sehr selten genutzt, wenn überhaupt.

  • Zitat

    Also, im Moment sind damit eher bei einem NEIN als irgendwo anders.


    Nee Freeze.....wir sind aktuell bei einem eindeutigen "Ja" und nicht irgendwo anders....


    Nach Gesetzeslage ist es definitiv erlaubt und muss vom Hersteller auch so akzeptiert werden......die Frage ist lediglich, wie setze ich mein Recht durch.....ein Hoch auf die Rechtschutzversicherung......

  • Streit über gebrauchte Softwarelizenzen geht in nächste Runde
    Der Standard.at 18. Juli 2013, 10:38


    http://derstandard.at/13735129…en-geht-in-naechste-Runde


    ZDF Hyperland, darüber spricht der ZDF.Verkauf gebrauchter Software bleibt schwierig
    http://blog.zdf.de/hyperland/2…oftware-bleibt-schwierig/


    Das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.....wenn, dann würden wir es erfahren.

  • Das EUGH-Urteil bleibt aber unangetastet und es geht beim OLG nur um die Feinheiten der Umsetzung des EUGH-Urteils in Deutschland. Ob das IL überhaupt berührt, ist fraglich, weil das keine deutsche Firma ist.

  • Es ist aktuell egal was man im Netz liest, maßgeblich ist das Urteil....
    Kein Richter wird etwas anderes entscheiden solange das nicht von höherer Stelle widerrufen wird.
    Belgien ist im übrigen seit 1952 in der EU und selbstverständlich an dieses Urteil gebunden....
    In Grenzüberschreitenden Online-Geschäften zwischen Privat und Gewerbetreibendem ist ohnehin der Gerichtsstand frei wählbar, vom Händler so wie auch vom Privatkunden,
    wobei Händler aus dem Ausland die deutschen Gesetze zu achten haben wenn sie an einen deutschen Kunden verkaufen...
    (hier gilt z.B. autom. das deutsche Gesetz zur Rückgabe oder Gewährleistung) ..(Ich meine man nannte das "Rom-Verordnung"....)
    Gibt der Händler keinen Gerichtsstand an ist sogar automatisch der Wohnort des Käufers der Gerichtsstand......
    Solange also dieses Urteil Gültigkeit hat, kann man mit genug Kleingeld für einen Anwalt, einer Rechtsschutzversicherung
    und genügend langem Atem sein Recht durchaus durchsetzen.....


    Sicher ist das ganze wesentlich komplizierter als so mancher hier denkt, aber aktuell ist dieses Urteil Fakt.....
    und alle anderen Aussagen dazu sind falsch....

  • Nee Freeze.....wir sind aktuell bei einem eindeutigen "Ja" und nicht irgendwo anders....


    Nach Gesetzeslage ist es definitiv erlaubt und muss vom Hersteller auch so akzeptiert werden......die Frage ist lediglich, wie setze ich mein Recht durch.....ein Hoch auf die Rechtschutzversicherung......


    Lies, was ich geschrieben habe!
    Sicherlich ist die Gesetzeslage klar...


    Aber, was nützt es? Willste das wegen der paar Kröten einklagen?
    Im Ausland? Sieht da auch Deine Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit? Decken die alle Kosten?
    Will man diesen monatelangen Weg gehen?
    Hat man Zeit dafür?


    Und wie gesagt, die Rechtslage der reinen Software ist geklärt.
    Aber das heißt noch lange nicht, dass IL dem Käufer auch ein lebenslanges Updaterecht einräumen muss.


    Was willste also machen, wenn IL dem Käufer das Lifetime Update verweigert?
    Richtig, dann darf der Käufer die neue Version (neu) kaufen.


    Heißt, theoretisch ist alles sonnenklar.
    Praktisch aber mal gar nichts...

  • Oder aber....Recht haben heisst noch lange nicht Recht bekommen.....ja so ist das....


    Zitat

    Was willste also machen, wenn IL dem Käufer das Lifetime Update verweigert?
    Richtig, dann darf der Käufer die neue Version (neu) kaufen.


    Falsch, das lebenslange Lifetime Update ist Bestandteil des Vertrags der gekauft wurde, das zu verweigern käme einem Diebstahl gleich.


    Wenn ich heute einen gebrauchten Mercedes kaufe kann Daimler auch nicht hinterher hingehen, die 4 Winterreifenreifen die zum Neuwagen verschenkt wurden abmontieren und sagen....die haben wir nur dem Erstkäufer geschenkt, ein weiterer Besitzer hat keinen Anspruch darauf.:eusa_whistle:


    Aktuell würde ich sagen.....neue Mailadresse anlegen.....bei IL einpflegen und dem neuen Besitzer alle Zugangsdaten zukommen lassen.....wichtig natürlich....Reg Code auf dem bisherigen PC entfernen.....IL muss zwar den Kunden keine Möglichkeit dazu einräumen die Lizenz zu transferieren, kann aber auch nichts dagegen machen wenn man sich dann selbst dabei hilft.


    Freeze, Du hast geschrieben:


    Zitat

    Also, im Moment sind damit eher bei einem NEIN als irgendwo anders.


    Und das ist schlichtweg falsch.....aber ich denke vom Grundsatz her verstehen wir uns:D


  • Oder aber....Recht haben heisst noch lange nicht Recht bekommen.....ja so ist das....


    Genau, das meine ich. :wink:




    Falsch, das lebenslange Lifetime Update ist Bestandteil des Vertrags der gekauft wurde, das zu verweigern käme einem Diebstahl gleich.


    Wenn ich heute einen gebrauchten Mercedes kaufe kann Daimler auch nicht hinterher hingehen, die 4 Winterreifenreifen die zum Neuwagen verschenkt wurden abmontieren und sagen....die haben wir nur dem Erstkäufer geschenkt, ein weiterer Besitzer hat keinen Anspruch darauf.:eusa_whistle:


    Nö, so einfach ist das nicht...


    Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
    Du vermischt Vertrag und Software.
    Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.


    Nur weil der eine Mensch einen Vertrag mit IL hat,
    hat nicht automatisch der andere einen.


    Die Dinge sind nicht so umfangreich wie z.B. bei einer Gewährleistung geregelt.
    Die Frage ist, wie hart IL das letztendlich auslegt.
    Aber man bewegt sich auf sehr dünnem Eis.


    Der Käufer könnte zukünftig sehr angeschissen sein...

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