Frage um Nachbarschaftssampling

  • Hallo. Zugegebenermaßen ein Nischenthema mit geringem Wert für die Produktionspraxis - mich würde aber mal der rechtliche Aspekt interessieren. Ich (3ter Stock) habe einen Nachbarn (Erdgeschoss), der gerne an lauen Abenden mit seinen Kumpels bei zunehmender Alkoholisierung bis in die frühen Morgenstunden von seinem Balkon aus mit steigendem Schalldruck laut schwadronierend dem unfreiwilligen Publikum die Welt erklärt. Klar reicht meine Empathie auch für Mitmenschen, die vielleicht jahrelang an einem Presslufthammer gearbeitet haben und dabei die Einschätzung für angemessene Gesprächslautstärke verloren haben und sich seit den 80ern bis heute durch konsequente Iron Maiden Beschallung am Rande des Hörsturzes bewegen - that's Life. Jetzt kam mir aber so die Idee (möglicherweise beeindruckt durch die an lauen Abenden ebenso präsenten nach Katzenpipi stinkenden Nebelschwaden vom Balkon unter mir) das eben nicht nur unfreiwillig in meine Träume einzuarbeiten, sondern aktiv-kreativ zu nutzen. Also mal angenommen, ich mache Video-Aufnahmen von den putzigen Eichhörnchen in den Bäumen gegenüber und recorde dazu mit einem SM 58 (also jetzt kein Richtmikro oä) die Atmo, darf ich dann die Tonaufnahmen künstlerisch auswerten? Es ist ja meiner Meinung nach kein 'nicht-öffentlich' gesprochenes Wort, was der Privatsphäre erst aufwendig technisch entlockt wurde, sondern problemlos bis in den Wohnraum hinein verständlich. Er hat wirklich eine perfekt fiese Lache - mir schwebt da schon ein Track á la Josh Wink - Don't Laugh vor, gespickt mit bodenständig-philosophischen Statements. Dürfte ich sowas veröffentlichen?

  • Meiner persönlichen Einschätzung nach würde ich sagen, dass es mit solchen Aufnahmen keine größeren Probleme geben sollte, sofern durch die Tonaufnahmen keine persönlichen Informationen der aufgenommenen Personen veröffentlicht werden oder dadruch Rückschlüsse auf konkrete Personen möglich sind.

    Die Justiz scheint das Ganze aber anders zu sehe. Nach §201 StGB liegt der Fall wie folgt:

    Zitat

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1.das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2.eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. [...]

    In deiner konkreten Situation dürfte es sich genau um einen solchen Fall handeln, ergo wäre es meinem laienhaften juristischen Kenntnissen nach nicht erlaubt, deine Nachbarn ohne Zustimmung zu recorden.


    Aber wenn man mal ehrlich ist, wird sich sicher kein mensch daran stören, wenn du irgendwelchen Trash-Talk deiner Nachbarn aufnimmst und für irgendwelche Songs benutzt. Die Stimmen kann man ja im Zweifel etwas verfremden, so dass hier kein Rückschluss auf die Person anhand der Stimme möglich ist und solang der Inhalt nichts privates beinhaltet.

  • Aber wenn man mal ehrlich ist, wird sich sicher kein mensch daran stören, wenn du irgendwelchen Trash-Talk deiner Nachbarn aufnimmst und für irgendwelche Songs benutzt.

    Nein, das befürchte ich auch nicht tatsächlich; mein Sohn meinte vorhin dazu, dass es da reichlich Content auf Twitch oder Youtube gibt, wo Leute bei Peinlichkeiten auf ihrem Balkon in Richtung öffentlicher Raum selbst mit Bild gepostet werden.


    Das 'nichtöffentlich gesprochene Wort' endet ja spätestens dann, wenn ich auf meinem Balkon bspw. einen Livestream machen möchte, aber mein Nachbar aus 10m Entfernung mir dazwischen quasselt. Meine Aufnahme, mein Urheberrecht, sein Pech - oder?!

  • Bzgl. des YT-Contents: Gibt natürlich ne Menge Aufnahmen dort. mal als Beispiel diese ganzen "Fail-videos" o.dgl. Ob die Creators für das Uploaden der Aufnahmen berechtigt sind oder es einfach so machen - keine Ahnung. Denke hier greift das Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter", soll heißen: so lange es niemanden stört bzw jmd. explizit dagegen vorgeht wird da auch nichts passieren. Meiner Ansicht nach ein überschaubares Risiko, das mutmaßlich erst kritisch wird, wenn der durch die Aufnahme erzeugte Content im größeren Stil monetarisiert werden kann.

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