Beiträge von Gio

    Hallo


    Mir ist klar das es schon tausende threads bzw. Seiten im Internet zu dem Thema gibt aber bei mir sind da immernoch paar fragen offen.
    Ich hab jetzt schon in ein paar anderen foren nachgefragt und viele Sagen was anderes


    Es geht um folgendes
    Ich hab jetzt schon diverse Track vorallem im Bereich house gesehn die Oldies Samplen Lieder von 1970-180
    und das dann auch vermarkten als ihre lieder
    hier mal ein beispiel Phil Weeks bekannter house produzent


    http://www.whosampled.com/artist/Phil%20Weeks/


    Denkt ihr jetzt wirklich der hat sich alle rechte geholt für jeden track den er da raushaut?


    Mir haben bspw. auch ein paar gesagt das wenn mans genug hoch bzw tief pitcht auch nix mehr passieren kann wegen Urheberechtsverletzung etc...oder wenn die Lieder genug alt sind..


    Naja meine Frage kennt sich hier wer einigermassen gut damit aus und hat da schon die ein oder andere ehfrahrung gemacht?
    Oder hat sich da wer konkret eingelesen wie das jetzt bzw. kennt ihr gute seiten wo das "sehr" gut beschrieben wird?


    Ausserdem wie will man sich die rechte da holen... bzw wie muss man das machen?^^



    ps hier mal was von wikipedia


    Rechtliches:


    Eine einschneidende Änderung in der Veröffentlichungspraxis bedeutete das im Dezember 1991 ergangene Urteil Grand Upright Music, Ltd. v. Warner Brothers Records, Inc. des United States District Court for the Southern District of New York. Das Gericht verurteilte die Plattenfirma Warner Music Group für ein Album ihres Künstlers Biz Markie. Er hatte drei Worte und etwas Musik aus einem Stück Gilbert O'Sullivans gesamplet, ohne dafür die urheberrechtliche Erlaubnis zu haben – bis zum Urteil eine im Hip-Hop übliche Praxis, die Veröffentlichungen wie beispielsweise von Public Enemy in ihrer Form erst möglich machte. Das Gericht entschied, dass dies ein Verstoß gegen US-Urheberrecht (konkret US-amerikanisches copyright law) wäre. Die Begründung, dass dies die übliche Technik im Hip Hop wäre, lautete: „Die Angeklagten […] versichern dem Gericht, dass [diese Art] Diebstahl in der Musikindustrie grassiert, und aus diesem Grunde sei ihr Verhalten zu entschuldigen.“[2] Samplereiche Platten waren damit künftig nicht mehr möglich. Meist ist es finanziell und organisatorisch kaum möglich, mehr als ein oder zwei Samples zu verwenden, der Sound der Hip-Hop-Musik änderte sich danach maßgeblich. Entweder beruhten die Stücke mehr auf einem Sample und wurden damit Cover-Versionen ähnlicher, oder Künstler wie Dr. Dre und andere benutzten die Technik der Interpolation: die gewünschten Samples wurden neu eingespielt, sodass nur noch mit dem Songschreiber, nicht mehr aber mit Musikern, Sängern und Plattenfirmen verhandelt werden musste. Mittlerweile ist das Sample Clearing-Verfahren der Normalfall bei Musikproduktionen, um nach Veröffentlichungen jegliche Rechtestreitigkeiten hinsichtlich verwendeter Samples zu vermeiden.


    Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig soll das Verwenden von kurzen Samples anderer Autoren im deutschen Rechtsraum nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008[3] sein.[4] Zwar gebe es dem BGH zufolge keine zeitliche Grenze, ab der ein Stück eines Tonträgers nicht mehr vom „Tonträgerherstellerrecht“ geschützt sei,[3] es komme jedoch beim Sampling im vorliegenden Fall ein Recht zur freien Benutzung nach § 24

    Abs. 1 UrhG in Frage, falls das neue Werk vom gesampelten einen so großen Abstand halte, dass es als selbständig anzusehen sei.[3] Eine solche freie Benutzung sei allerdings wiederum in zwei Fällen auszuschließen: Erstens wenn der Sampler befähigt und befugt sei, die gesampelten Töne selbst einzuspielen; zweitens nach § 24

    Abs. 2 UrhG wenn es sich bei der erkennbar gesampelten und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handele.[3] Zur genaueren Konkretisierung seiner Vorgaben auf den Fall hat der BGH den Rechtsstreit allerdings wieder an das OLG Hamburg als Berufungsgericht zurückverwiesen.[3][4] Am 17. August 2011 entschied das OLG Hamburg,[5] dass in diesem konkreten Fall die Verwendung des Samples nicht im Sinne der BGH-Rechtsprechung durch § 24 Abs. 1 UrhG erlaubt gewesen sei, da die verwendete Sequenz in gleichwertiger Weise durch Dritte hätte erneut hätte erzeugt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat erneut die Revision zum BGH zugelassen, da es der höchstrichterlichen Klärung bedürfe, welcher Aufwand dem das Sample Verwendenden bei der eigenständigen Herstellung der verwendeten Sequenz zuzumuten sei, bevor er den älteren Tonträger nach § 24 Abs. 1 UrhG frei benutzen dürfe.[6] Die rechtliche Situation in Deutschland bleibt somit bis auf Weiteres in einem wichtigen Punkt offen.


    auch ziemlich unverstädnlich was jetzt erlaubt ist...




    was haltet ihr eigentlich davon das man nicht mehr samplen darf?
    ich find samples aus alten tracks geben nen warmen und charakteristischen sound, anstatt das alles so dumpf mechanisch klingt
    aber kommt natürlich auch auf die musikrichtung an.



    gruss..

    Nice! danke fürs feedback!!


    hab in der tat ziemlich viel extrawelt und stimming und son zeug gehört :)
    ist dann aber während dem mucke machen eher unbewusst^^


    [hr]
    @Lboy ja es speichert anscheinend immer den letzten geschrieben kommi ab^^

    HI


    Mein erstes "Album" mit 2 Tracks wird am 18. mai veröffentlicht könnt ihr euch ab dem 18. Mai überall kaufen auf beatport und anderen online stors :D



    ihr könnt euch die Tracks aber auch for !!Free!! runterladen wenn ihr auf folgende seite geht : ---> leute ich musste den link rausnehmen war anscheinden personalisiert oder so^^ geht auf jedenfall um folgenden track/tracks





    würd mich über kritik und ähnliches über album übelst freuen



    grüsse

    also ich find ableton hört sich vom klang her anders an als FL


    nicht unbedingt besser aber aufjedenfall anders
    was besser ist, ist letztendlich halt geschmackssache..

    Also ich kenn paar die mit Logic arbeiten und es soll nen ziemlich gutes prog. sein...
    kenn mich aber selber nicht aus



    aber ich kann nur eins sagen, es ist verdammt beschi*** auf nen anderen sequencer umzusteigen..
    ich habs auch schon versucht auf cubase umzusteigen bzw. mich reinzuarbeiten.. keine chance... man gewöhnt sich halt extrem an sein sequenzer vorallem wenn man ihn täglich benutzt.

    Ich kann es nur empfehlen, gibt mehrere teile... bin bei 2^^
    Hab noch nie so eine vereinfachte erklärung über den Compressor gesehn.


    Bei den weiteren teilen wirds allerdings schwierig weil er dann Ableton benutzt aber lässt sich bestimmt irgendwie umsetzen auf nen anderen Comp.


    greetz

    Hab was gefunden auf youtube!


    ziemlich gut erklärter "Vortrag" über den Compressor
    ist aber eigentlich für Ableton gedacht aber kann man denke ich auch auf andere Compressoren anwenden


    Habe auch das fast track pro
    Das mit dem verzerren in fl kenn ich!
    als ob man ne übelste distortion auf den Master gelegt hätte.
    das mit dem pausieren kenn ich nicht aber mit dem verzerren hat mir geholfen in dem ich den m audio asio Treiber einfach deinstaliert hab und ein normalen asio4all genommen hab(ist zwar nicht optimal aber konnte keine veränderung an der qualität warnehmen)


    in den sound settings von windows musste dann einfach das Fast track pro auswählen heisst bei mir dann ANALOGER ANSCHLUSS oder so...und es läuft alles über das fast track pro OHNE den M audio treiber.


    grüsse

    hmm ich find er ist allgemein irgendwie unsauber...
    kann vlt wirkloich an der wave form liegen


    aber naja bin jetzt schon seit 3 tagen an dem mix und hör gar nix anderes mehr.
    wahrscheinlich hör ich irgendwelches zeug raus das gar nicht da ist...

    ich hab irgendwie das gefühl er ist zu bassig..
    aber wenn ich die tiefen bisschen rauscute geht die präsenz verloren und ich kann auch wiegesagt nicht hoch pitchen weil er sonst nicht mehr zum mix passt.


    kann irgendwie kein atachment hinzufügen :icon_question:
    dann halt über soundcloud..



    [sc][/sc]

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