Hallo, das Thema wurde wahrscheinlich schon mehrmals behandelt, allerdings lese ich viele verschiedene Dinge und wollte jetzt einfach nochmal nachfragen.
Es geht sich um das Thema "Urheberrecht" im Zusammenhang mit einem Remix.
Ich sah gerade, dass die Künstler Monolix und Joey Smith einen Madonna - Hung up Remix hochgeladen haben. Was wir wahrscheinlich alle wissen, Madonna hat diesen beiden bestimmt nicht die Erlaubnis erteilt, den Song zu remixen. Veröffentlichen Musiker manchmal wirklich Songs und sagen nach 1-2 Jahren: "Jetzt dürft ihr das Acapella for free benutzen, es ist für alle zugänglich". Eher nicht oder?
Bis zum heutigen Tage, habe ich ich angenommen, dass ich einen Remix, von jedem Song, erstellen darf und diesen dann auch veröffentlichen darf, allerdings nicht gegen ein Entgelt, sondern lediglich "For free". Vor einigen Stunden las ich dann das:
"[font="Verdana, Geneva, Arial, Helvetica, sans-serif"]Der Rechteerwerb ist jedenfalls ein komplizierter Prozess und sollte nicht unterschätzt werden. Viele Musiker meinen, dass sie drauf verzichten können, wenn sie ihre Arbeit nicht kommerziell nutzen. Das stimmt aber nicht. Wenn jemand ein schon existierendes Stück remixt und es als Werbung zum freien Download auf seine Homepage packt, dann verletzt er das Urheberrecht, wenn er sich vorher nicht die nötigen Rechte eingeholt hat – ganz gleich, ob er mit der Veröffentlichung eine direkte Gewinnabsicht verfolgt oder nicht."[/font]
Da ich gestern einen Remix angefangen habe, der mir echt gut gefällt, fände ich es ziemlich schade, wenn ich diesen nicht wenigstens als Free DL raushauen könnte.
Geht sich um Tropkillaz - Baby Baby.
Hier noch die Seite:
http://irights.info/artikel/aus-alt-mach-neu/5280