Ursprungszustand?
"cable-quantenverschränkungsdichtematriximpulsivopticalparametricdownconversionstechnopolymermaterienzusammensetzungsgegebenheitsverhältnis-umkehrung"?
Ursprungszustand?
"cable-quantenverschränkungsdichtematriximpulsivopticalparametricdownconversionstechnopolymermaterienzusammensetzungsgegebenheitsverhältnis-umkehrung"?
eigenartig.
Gemeint war, wenn 'C:/Programme-Ordner' "Versteckt" wurden, dass "Verstecken" rückgängig zu machen und wenn es erwünscht sein sollte,
dies über die entsprechend richtige "Attributänderung" zu regeln!!!
... weiterhelfen.
- Deaktiviere eventuell einmal 'Norton' ganz und überprüfe
- Downloade/Installiere eventuell die aktuellste 'FL Studio Version' und überprüfe
- Upgrade eventuell über Clean Installation gratis auf W10
muss ich was machen
Überprüfe wie die 'Elemente-Ansicht' "Global" eingestellt ist. Wenn "Ausgeblendete Elemente" aktiviert ist, sollte das Starten der entsprechenden Programme unabhängig vom 'C:/Programme-Ordner'~"Versteckt"-Attribut möglich sein.
[Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/mXpwN9O.png]
schreibgeschützt
Es geht um das "Versteckt"-Attribut, nicht um das "Schreibgeschützt". Wenn die "Versteckt"-Attributänderung im Fall von 'C:/Programme-Ordner' aktiviert wird, muss die "Änderung nur für diesen Ordner übernehmen" gewählt werden um eine weitere ordnungsgemäße Ausführung der entsprechenden Programme zu gewährleisten!!!
[Blockierte Grafik: https://i.imgur.com/BgmzZ7S.gif]
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Ob Unwissenheit oder Unkenntnis verhindert, dass man bestraft wird, lässt sich im Strafrecht nicht pauschal beantworten. Vielmehr hängt eine mögliche Bestrafung von unterschiedlichen Faktoren ab.
Eine wesentliche Unterscheidung ist zunächst, ob Ihnen durch die Strafverfolgungsbehörden ein Vorsatzvorwurf oder ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht wird. Z.B. kann eine Körperverletzung gem. § 223 StGB vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Schlägt man gezielt auf eine andere Person ein, liegt eine vorsätzliche Körperverletzung vor. Übersieht man als Autofahrer beim Abbiegen einen Radfahrer und verletzt diesen, liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor. Die meisten Straftaten können nur vorsätzlich gegangen werden.
Unwissenheit bei Vorsatzdelikt
Bei einen Vorsatzdelikt ist zu klären, ob sich die Unwissenheit auf tatsächliche Umstände oder die rechtliche Bewertung bezieht.
Unwissenheit über tatsächliche Umstände
Bei Unwissenheit in Bezug auf tatsächliche Umstände kommt ein Tatbestandsirrtum gem. § 16 StGB in Betracht. In § 16 StGB heißt es:
„Wer bei der Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.“
Hiernach schützt die Unwissenheit in Bezug auf tatsächliche Umstände vor einer Bestrafung wegen eines Vorsatzdeliktes.
Zu berücksichtigen ist aber, dass das Wissen um die Verwirklichung eines Straftatbestandes nicht nur positives Wissen voraussetzt. Es reicht ein sogenannter Eventualvorsatz (dolus eventualis). Hier hält man das Vorliegen bestimmter Tatbestandsvoraussetzungen lediglich für möglich und nimmt sie billigend in Kauf.
Darüber hinaus handelt es sich bei einem Irrtum um etwas Subjektives, was nicht unmittelbar durch das Gericht überprüft werden kann. Gerichte neigen deshalb dazu, bei einer irrtumsbedingten Einlassung von einer Schutzbehauptung auszugehen. In diesem Fall kann eine Bestrafung erfolgen.
Unwissenheit über rechtliche Bewertung
Neben der Unwissenheit in Bezug auf tatsächliche Umstände kann sich die Unkenntnis auch auf die rechtliche Bewertung oder Einschätzung beziehen. In diesem Fall ist § 17 StGB maßgeblich, welcher den Verbotsirrtum regelt.
Nach § 17 StGB handelt man ohne Schuld, wenn einem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, soweit dieser Irrtum nicht vermeidbar gewesen ist.
Im Umkehrschluss schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, soweit der Irrtum vermeidbar gewesen ist. Es gilt, dass man zunächst zu einer gehörigen Gewissensanspannung unter Aufbietung seiner intellektuellen Erkenntniskräfte verpflichtet ist. Unterlässt man dies und hat es aufgrund dessen in zurechenbarer Weise versäumt, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens zu erkennen, so war der Irrtum vorwerfbar und somit vermeidbar.
Unkenntnis bei Fahrlässigkeitsdelikt
In der Regel wird Unkenntnis bei Fahrlässigkeitsvorwürfen nicht vor Strafe schützen. Dies ergibt sich bereits aus § 16 Abs. 1 Satz 2 StGB. Die Strafbarkeit beim Fahrlässigkeitsvorwurf liegt nicht im Wissen und Wollen eines strafrechtlich relevanten Erfolges. Vielmehr wird bestraft, dass man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außeracht gelassen hat.
naja, ich würde im voraus sagen, dass darf ich, weil der Typ verkauft es offiziell in einem Shop.
"lizenzbedingung"?
"lizenzbedingung"?
Sind möglicherweise Ordner über deren Eigenschaften/Attribute als "Versteckt" markiert und übernommen??? Wenn im Fall von 'C:/Programme-Ordner' "Änderungen für diesen Ordner, untergeordnete Ordner und Dateien übernehmen" statt "Änderungen nur für diesen Ordner übernehmen" gewählt wurde, ist eine ordnungsgemäße Ausführung der entsprechenden Programme nicht möglich!!!
im grunde genommen geht es um eine qualitative sicherung der aufnahme und eine quantitative weiterverarbeitung. endprodukte werden i.d.r standard exportiert.
was???
ZitatWer sich nicht mit 100-Dollar-Noten den Hintern abwischen mag, greift zu goldenen Klopapier mit 22 Karat. Der Spaß kostet 9,7 Millionen Dollar mit einer 10er-Packung. Sie können den Soft-Grad aber auch erstmal mit einer Rolle für 970.000 Dollar testen. Inklusive ist eine Flasche Champagner, damit es beim Geschäft auch schön prickelt.