Beiträge von Niplexus

    Was ich dazu sagen kann ist, das, wie meine Vorredner auch schon gesagt haben, eine Akkordfolge rechtlich nicht geschützt werden kann. Dann kommt auch noch dazu, das es auf das Urheberrecht ankommt, welches ja bei dir ist. Es werden zwar Reche an das Label abgetreten, aber das Urheberrecht bleibt nach wie vor bei dir. Denn das kann nicht einfach weiter gegeben werden. Auch nicht an ein Label.

    Deshalb kannst du natürlich einen Track machen, der zu 60/70% dem ersten ähnelt.


    Ich sage aber auch dazu, das ich kein Rechtsanwalt für Medien- und Internetrecht bin und deshalb meine Antwort nicht als Rechtsberatung verstanden werden kann und soll.

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