Artikel bei Heise: http://www.heise.de/newsticker…sik-Sampling-1768817.html
Bundesgerichtshof präzisiert Rechte beim Musik-Sampling
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Genau den wollte ich auch gerade Poste.
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öhm puhh lol.. normalerweise komm ich mit dem verpuzzelten "anwalts deutsch" ganz gut zurecht.. aber in diesem falle??
Ich verstehe den text gerade so das man samplen darf.. wenn mans nicht selber nachspielen könnte und z.b. das genre ein ganz anderes ist, da es dann nichts mit dem original zu tuhen hat?? stimmt das?? Und vorallem ist das dann nicht eine aushebelung der Gema?! (würd mich freuen die verdient n paar dämpfer)wenn ja muss ich mal n haufen jazz und funk platten mir zulegen