Grundsatzentscheidung zum samplen

  • Heute schon in verschiedenen Medien gelesen :)
    Hier eine Darstellung des Inhalts von einem Rechtsanwalt.
    https://www.lawblog.de/index.p…p-gehoert-zu-deutschland/


    Dass natürlich nicht alles erlaub ist, wird auch erwähnt. Dennoch sollte das bei manchen die Frage klären, ob man bestimmte Sachen machen kann oder nicht :)
    Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Entscheidung an sich richtig ist. Dennoch muss man auch anmerken, wenn jemand ein
    Problem damit hat, es sich für ihn immer noch wie Diebstahl anfühlen wird :)

  • Zitat

    Die BGH-Richter hatten entschieden, dass ein fremder Beat - und sei er noch so kurz - nur dann einfach kopiert werden darf, wenn er nicht gleichwertig nachgespielt werden kann. Dieses Kriterium halten die Verfassungsrichter für ungeeignet. Für die Benutzung müsse auch nicht unbedingt Geld fließen. Die Richter weisen aber darauf hin, dass der Gesetzgeber auch eine Bezahlpflicht einführen könnte. Außerdem schlagen sie dem BGH vor, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, weil das Urheberrecht seit 2002 EU-weit harmonisiert ist.


    Az. 1 BvR 1585/13
    Quelle: http://www.tagesschau.de/inlan…kraftwerk-pelham-101.html


    Also ich denke wenn das noch vor den EuGH geht, dann wird sich die ganze Sache sicher noch einige Jahre in die Länge ziehen, bis hier ein endgültiges Urteil gefällt ist.


    Generell begrüße ich aber die Entscheidung des BGH. Ich bin der Meinung, dass durch solche Sampling-Geschichten dem Urheber des originalen Lieds normalerweise keine größeren Schäden in Form von geringeren Verkaufszahlen entstehen. Ich mein, wenn in einem Track ein Sample eines anderen Tracks enthalten ist, wird der originale Track doch nicht weniger gekauft, nur weil er das Sample in eben dem anderen Track auch hören kann.

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