Die Sache mit dem Urheberrecht...

  • Verfasst am: 15.06.2004, 11:50 von DJLopez







    Zitat von "DJTrancelight"

    Super Beitrag muss ich sagen!


    Aber das mit dem Urheberrecht ist eigentlich ganz einfach.
    Immer fragen bevor man es (Sample, Grafik....) einsetzen will, dann ist man immer auf der sicheren Seite.


    Zitat von "Datronixx"

    Auf gut deutsch heisst das, eine gute Platte kostet rund 35 EUR. Das finde ich einen fairen Preis und das macht einen natä¼rlich richtig Glä¼cklich finde ich, eine eigene Schallplatte im Hause zu haben, ich finde das einfach GEIL \:D/


    Zitat von "Datronixx"

    Noch eine interessante Seite zu diesem Thema gefunden


    http://www.duophonic.de/





    Zitat von "Datronixx"

    @brennfett


    Da du deinen Song erst bewerben musst :)



    Zitat von "DJTrancelight"

    @ Samuel,


    deine Idee mit der CD und dem Briefumschlag finde ich genial!


    :D


    Zitat von "Samuel"

    danke danke
    das ist sogesehen ja ein ganz einfacher trick, denn anhand des poststemples und der handschrift auf dem umschlag kann man ja nachweisen das die sachen 1. von einem selbst sind und 2. beweisen dass man sie vor allen anderen erstellt hat


    Zitat von "Samuel"

    wird meine frage eigentlich noch beantwortet oder bin ich jetzt aufgeschmissen?



    Zitat von "der-walfisch"

    Nu mal mal nicht den Teufel an die Wand.


    Auch gute Anwälte können Rechtssachen nicht völlig verdrehen. Im ä¼brigen gibts sowas wie Prozesskostenfinanzierung.


    Sie mä¼äƒÃ… ¸ten nachweisen, daäƒÃ… ¸ der Producer definitiv keine Möglichkeit hatte, deine Idee zu hören, dann könnte er sich rauswinden. Es gibt definitiv auch Fälle, wo dem Kläger Recht gegeben wurde.


    Zitat von "Sqeetz"


    hoert sich nicht schlecht an. hab von foris nie vorher gehoert. wie gesagt: was ich geschrieben habe hab ich auch nur woanders gelesen & hier wiedergegeben. :)
    aber: wenn deine sachen online sind, wer hat denn nicht die moeglichkeit deine ideen zu hoeren? ;)


    Zitat von "Samuel"

    dann sag doch geich das es sinnlos ist sowas wie geistiges eigentum zu erschaffen


    Zitat von "Sqeetz"


    du und alle die deine musik kennen wissen wo sie's zum ersten mal gehoert haben.


    Zitat von "Datronixx"

    Aufklärung hier:



    Quelle: GEMA


    Zitat von "Chrizmatique"

    ich hab gehört oder eher gelesen,das die Gema dir garnix kann,wenn du zum beispiel ein klassik stä¼ck..keine ahnung nehmen wir mal Bethoven
    samplest,darfst du 4 Sekunden davon preisgeben!also 4 sekunden berä¼hmte stä¼cke samplen,mehr auch nich..es sei denn du hast die rechte daran..aber dazu muss man viel geld haben 8)


    Zitat von "Sqeetz"


    das mit den 4 sekunden, manchmal liest man auch was von 2 takte, usw.. ist ein geruecht. stimmt nicht. es ist egal wie lang oder kurz das sample ist.


    Zitat von "Samuel"

    im falle von solchen stä¼cken ist das abhängig davon wie lange der herr tot ist, ab 70 jahre tot ist da recht an den sachen frei^^


    Zitat von "mgmusic"

    Der Vorschlag mit dem Briefumschlag Einschreiben.... ist meines Erachtens nicht besonders sicher. Wie willst du Nachweisen, dass du den Umschlag nicht manipuliert hast. Auch das Brennen einer CD ist Quatsch. Das Datum ist auch leicht zu manipulieren. Man kann beim Notar ein Exemplar seiner Werke (am besten in Notenform und Audioform) hinterlegen. Das halte ich fä¼r die einzige sichere Möglichkeit.
    Wenn jemand noch andere Möglichkeiten kennt wä¼rde es mich sehr interessieren.

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