Youtube downloader legal??illegal??ANTWORTEN

  • Hey Leutz,
    Ich hab mir neulich den Youtube downloader geladen, den es bei chip.de gab/gibt. Hab aber keinen wirkliche ahnung ob das legal ist.
    Natürlich hab ich mich gut erkundigt, hab zum einen dieses gehört:


    Download ist legal für Youtube Plattform. Da der Youtube Benutzer die Bedingungen akzeptierte bei der Anmeldung für das Videoportal. In der Bedingungen steht, dass die Benutzer keine urheberrechtlich geschützten Medien (Video, Musik, etc) in das Youtube Portal reinstellen dürfen. Also ist der Youtube Benutzer verantwortlich. Du bist nur soweit verantwortlich, dass Du die Download von Youtube NUR für Privatzwecke gebrauchst, und NICHT für gewerbliche Geschäfte, Tauschbörsen, etc.


    und zum anderen:
    Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist immer dann legal, wenn man nicht davon ausgesehen kann, dass diese unter Verletzung der Urheberrechte bereitgestellt werden.


    WASN JETZ???? Immer ist die rede von vervielfältigung aber ich wills(Video,Musikvideo,etc) ja nur privat nutzen...


    WIE IST EURE MEINUNG..BITTE JEDER ANTWORTEN

  • Zitat von


    Du bist nur soweit verantwortlich, dass Du die Download von Youtube NUR für Privatzwecke gebrauchst, und NICHT für gewerbliche Geschäfte, Tauschbörsen, etc.


    ...ich glaube dieser Satz erklärt Alles.

    [hr]
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  • Also DjBigD - für die Aussagen möchte ich mal die Rechtsgrundlagen sehen ;)))


    "Download ist legal für Youtube Plattform. Da der Youtube Benutzer die Bedingungen akzeptierte bei der Anmeldung für das Videoportal. In der Bedingungen steht, dass die Benutzer keine urheberrechtlich geschützten Medien (Video, Musik, etc) in das Youtube Portal reinstellen dürfen. Also ist der Youtube Benutzer verantwortlich."


    Hinsichtlich des Uploads der Videos ist das korrekt...


    "Du bist nur soweit verantwortlich, dass Du die Download von Youtube NUR für Privatzwecke gebrauchst, und NICHT für gewerbliche Geschäfte, Tauschbörsen, etc."


    Du machst Dich im Grunde ebenso strafbar, wenn Du urhebergeschützte Sachen saugst die offensichtlich aus nicht authorisierten bzw. legalen Quellen stammen. Das gilt für DL von Videoportalen wie für Mp3/Software-Portale.


    "Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist immer dann legal, wenn man nicht davon ausgesehen kann, dass diese unter Verletzung der Urheberrechte bereitgestellt werden."


    Genau umgekehrt - Du bist dann auf der sicheren Seite, wenn der Urheber den Download erlaubt. Dann hat der Urheber über sein eigenes Recht entschieden sein Werk (was auch immer) frei zur Verfügung zu stellen. Mitunter erlaubt er sogar die freie Verteilung. Mit Deiner Aussage würde der Leecher im Prinzip ein digitales Gut legalisieren können.

    -ž"Kein Pulst, kein Helzschlagt. Wenn sich sein Zustand nicht ändelt... diesel Mann ist tot"" Peter Sellers/Murder by Death
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