Verfasst am: 28.10.2004, 21:51 von Datronixx
Zitat von "Datronixx"Ich denke, das Covern eigentlich erlaubt ist, auch mit Urheberrechtgeschä¼tzten Songs, denn wenn ich so ä¼berlege, gibt es ja nicht viele Töne auf der Welt, ohne jetzt auf Special Effects einzugehen. Es kann tatsächlich passieren, das man sogar die gleichen Töne trifft, wie jemand anderes, solange die Idee, die eigene ist oder von der Band, finde ich, bleibt es das Original-Lied.
Oder
Zitat von "saschbold"nen e-mail freund von mir hat den anfang eines liedes genauso gemacht wie shiva shandra...(titel) schaukelpherd wen euch das was sagt und er kante das lied nicht einmal.das fand ich zu hart.
gruäƒÃ… ¸ saschbold
Zitat von "Blaise"Alles anzeigenHier ein Auszug der AGB's von http://www.MyOwnMusic.de
Zitat:
[...]
3. Der Kä¼nstler sichert verbindlich zu, dass er
a) alleiniger Inhaber der Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte aller zur Verfä¼gung gestellten Musikstä¼cke, Bilder und sonstigem Material sowie Teile derselben ist;
b) sofern er nicht alleiniger Urheber der im Rahmen des gedanklichen Inhalts der zur Verfä¼gung gestellten Werke, Bilder und sonstigen Materials ist, ermächtigt ist, ä¼ber die Rechte der (Mit-) Rechteinhaber sonstigen Mitwirkenden und Mitberechtigten bindend zu verfä¼gen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, MyOwnMusic.de die anderen Rechteinhaber unaufgefordert zu benennen und seine Ermächtigung auf Verlangen von MyOwnMusic.de nachzuweisen.
c) uneingeschränkt ä¼ber die MyOwnMusic.de eingeräumten Rechte verfä¼gen kann, er insbesondere diese Rechte noch nicht an Dritte auf ausschlieäƒÃ… ¸licher Basis vergeben hat und dass insbesondere seine Werke frei von Verwertungsrechten (GEMA, GVL etc.) sind und weder Texter noch Komponisten GEMA-Mitglieder sind;
d) mit der Herstellung sowie Verbreitung des Werks nicht gegen geltendes Recht verstöäƒÃ… ¸t und seine Werke frei sind von jeglichen Rechten Dritter, die die Einspeisung und Verbreitung durch MyOwnMusic.de beeinträchtigen;
e) bei VerstöäƒÃ… ¸en gegen solches geltendes Recht sowie Rechten Dritter an einem Werk, berechtigte Ansprä¼che Dritter hieraus vollumfänglich ä¼bernimmt;
f) sollten Rechte Dritter geltend gemacht werden, er sich bereit erklärt, MyOwnMusic.de von sämtlichen Schadensersatzforderungen Dritter, einschlieäƒÃ… ¸lich daraus resultierender Verfahrenskosten wie etwa Abmahnkosten, Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebä¼hren freizuhalten;
g) jede zukä¼nftige äƒÃ¢ € žnderung bei den Punkten 3. a) bis d) sofort schriftlich MyOwnMusic. de mitteilt;
h) keine Viren oder andere zerstörerische Funktionen ä¼ber MyOwnMusic.de verbreiten wird;
i) alle eingegebenen Texte (auch Texte von Musikstä¼cken), Fotos und sonstige Materialien nicht jugendgefährdend oder rassistisch sind;
[...]
Zitat Ende:
Blaise
Zitat von "GEH(irn)TOmore"was lehrt uns die sache jedes lied hören und wenn man es nachmacht nie veröffentlichen der nachteil daran ist alleerdings das man dann nur selber was von der musik hat -> also drauf sch***en und einfach machen dann einen guten anwalt organisieren dann passt das schon (der mist am anwalt ist wiederrum das man auch nicht weniger zahlt als im schuldig falle )
wirklich sehr verzwikte situation,wobei ich der meinung bin wenn nur ein teil der melodie gleich ist kann man das nicht als verletztung des urheberrechts ansehen aber sagt das ersma der gema (ich kenne so viele lieder die sich am anfang gleich oder zumindest ähnlich anhören das man glaub ich jeden menschen auf der welt der musik macht irgendwie an arsch bekommen könnte das sollten die mal bedenken)
Zitat von "Trinker"covern ist erlaubt so lange man es nicht public macht. d.h. verkauft oder irgendwo im netz oder so zum downloaden anbietet!!!
wenn man covert dann eines beachten* immer den urheber (alle!!!!) anschreiben und fragen ob man mit einem cover was machen darf. dann gibts, sofern es ein guter track ist ein ok. nur der hacke ist du musst so gut wie alles an den urheber abdrä¼cken! naja -egal- sofen man wie mit call on me sich einen namen machen kann ohne etwas zu verdienen ist das schon was wert! die nächste single wird von ihm gekauft ohne zu wissen ob die gut ist. und das it eben das was profil unter covern verstehen. einmal was covern ohne geld zu verdienen und dann mal richtig absahnen mit nem track der eigentlich scheisse ist*
gruäƒÃ… ¸ euer Trinker
Zitat von "tERMoBLUe"ansonsten sind laut GEMA samples, welche die länge von 3 sekunden nicht ä¼bersteigen sollten, anderer kä¼nstler freigegeben worden...hab mich da persönlich erkundigt ...es gibt aber ausnahmen auf ganz bestimmte melodieabläufe, so zb. einen trompetenpart von luis amstrong...aber im groäƒÃ… ¸en und ganzen funktioniert das ganze wirklich reibungslos, wenn sich mit dem jeweiligem label oder kä¼nstler in verbindung gesetzt wird ...
aber wat nen thema - covern ist ä¼berhaupt nicht mein ding...obwohl es definitiv total geniale melodien gegeben hat...aber so viel vielfalt sollte sein, daäƒÃ… ¸ zwar die "alte generation" an mukke mit zur orientierung dient, dennoch komplett eigene soundstrukturen bzw. -konstruktionen entworfen werden :roll: ...cya
tro
Zitat von "Trinker"also ich geb da termoblue vollkommen recht*
GruäƒÃ… ¸
Trinker
Zitat von "GEH(irn)TOmore"me2 ich hab noch nie wirklich daran gedacht etwas zu covern...da mein stolz dafä¼r zu groäƒÃ… ¸ ist als das ich von emanden die melos "klaue" selbst wenn sie noch so genial ist
soll keine kritik an leuten sein die ab und zu spass daran haben etwas zu covern
Zitat von "DJLopez"Ich denke es kommt immer drauf an!
Wenn du ein Bekanntes Lied nimmst, bzw zB die Melodie davon, und das Lied dann als deine Eigenkomposition "verkaufst" (zum download anbietest), bekommt man sicherlich äƒÃ¢ € žrger. Wenn man "nur" einen Remix macht, und den Originalkä¼nstler erwähnt, geht das schon in Ordnung denke ich!
Grä¼äƒÃ… ¸e,
Lopez
Zitat von "GEH(irn)TOmore"darä¼ber sollte man sich allerdings vorher informieren denn bevor ich nur wegen einem remix strafe zahlen muss sollte ich schon wisen wodrauf ich mich einlasse.
Zitat von "DJLopez"Alles anzeigenWie gesagt: Wenn du es als DEINEN Mist verkaufst, bist du direkt DRAN! Und irgendjemand pisst dich immer an...
ABER:
Wenn ich z.B. einen Song folgendermassen zum freien Download anbiete, ist das durchaus legitim:
U2 - New years day (Lopez remix)
Insbesondere dann, wenn es zB Midi-Dateien gibt.
Als Beispiel dafä¼r kann ich anbieten:
Es gibt ja viele Alleinunterhalter. Die bekommen GELD dafä¼r, bekannte Hits von diversen "Stars" nachzuspielen, zB am Klavier oder am Keyboard. Die dä¼rfen das ja auch
Man sollte halt keine Gewinnabsichten dabei haben! Und wenn man sicher gehen will, schickt man dem Label auch das remix-mp3... die kä¼mmern sich aber auch ned wirklich drum... meine Erfahrung!
Zitat von "tERMoBLUe"jaja, dit ist schon klar...aber die "alleinunterhalter-sparte" obliegt definitiv einer verwertungsgesellschaft...hat mich damals schon tierisch interessiert, als ik noch inna "bw-kapelle" inne tasten kloppte...wat ne zeit ...
jedenfalls denke ik, so wie du deine remixe präsentierst, wird dit schon in ordnung gehen...und mit midi-files wird man ja im netz förmlich zugeschaufelt...hatte mir dit ooch mal angetan, bin da eher weg von...ik werkel lieber im sumpf der vielleicht noch mathematisch vorhandenen kombinierten möglichkeiten zur erstellung einer melodie mittels internationaler tonleiter herum...peace
tro
Zitat von "GEH(irn)TOmore"aber ich denke die leute die life stä¼cke von jemandem nachspielen haben entweder eine allgemeingä¼ltige lizenz die es ihnen erlaub jedes stä¼ck auf bestimmten veranstaltungen vorzuspielen.mp3 tracks sind da immer ein bissl was anderes weil das theoretisch einfach mal jeder der internet hat sich downloaden kann wobei der schaden fä¼r den kä¼nstler dann wesentlich gröäƒÃ… ¸er wird als bei einer vorstellung wo insgesamt vlt. 100.000 leute hinkommen(wenn es stark besucht ist)
Zitat von "DJLopez"Alles anzeigenNene
Also die GEMA hat die Vorschrift, dass man bei kommerziellen Veranstaltungen eine Gebä¼hr bezahlen muss. Bei privaten (nicht-öffentlichen) Veranstaltungen ist dies nicht der Fall. Daher muss auch keiner an die GEMA Geld bezahlen, wenn er im Keller ne Party macht
Du verwechselst da also ein paar Sachen
Also um aus dem Offtopic rauszukommen, hier meine Abschlussbemerkung:
Bietet ihr gecoverte Musik an, sollte diese
- erkennbar sein, von welchem Interpreten es stammt
- nicht kommerziell angeboten oder finanziell/wertmässig vergä¼tet werden (zB Zwangsklick auf einen Banner zum downloaden)
Wer jedoch eine Melodie ä¼bernimmt, wenn auch nur Teile, und es als sein geistiges Eigentum anbietet (wenn auch privat), dann gibts BäƒÃ¢ € “SE auf die Finger :cussing:
Zitat von "BassBurger"Eigene Samples erstellen, Samples verfälschen
und am besten alles selber spielen.
(Anhand der Midi-Aufnahmen auf dem Rechner kann genug Unschuld bewiesen werden!).
Nettes Thema, nicht ?
Zitat von "towerPHIL"so wie ich das hier sehe krieg ich ja gleich mal schrecken...eigentlich wollte ich als nächsten track nen remix von der bittersweetsymphonie im hip hop style hier veröffentlichen...da der streicherpart des liedes ja ä¼ber 3 sekunden geht und bei midi die ganze atmosphäre verloren geht kann ich den beat wohl gleich mal aus meiner tracklist löschen?!
ich weiäƒÃ… ¸ das hier wahrscheinlich irgendwo die antwort schon versteckt ist ...aber ich will es nochmal fä¼r den speziellen fall wissen
danke im vorraus
newbie phil =)
Zitat von "DJLopez"Also nochmal:
Wenn du einen REMIX machst, und den Track nach dem Original-Artist benennst und nur am Ende deinen Namen anhängst - zb "Kai Tracid - Trance and Acid (Lopez' Mix)" - ist das OK! Geld machen darfst damit aber nicht!
MIT KEINEM REMIX!
Ganz schlimm ist es, wenn du einen Track von jemand anderem benutzt, um einen eigenen zu machen - zb Samples benutzen aus dem Track.
Wenn du dann das Gesamtprodukt als DEINS erklärst - "FLStudio.de-Forumuser - Mein tolles Lied" - machst du dich STRAFBAR.
Ist das jetzt endlich mal angekommen?
Zitat von "DJLopez"Also nochmal:
Wenn du einen REMIX machst, und den Track nach dem Original-Artist benennst und nur am Ende deinen Namen anhängst - zb "Kai Tracid - Trance and Acid (Lopez' Mix)" - ist das OK! Geld machen darfst damit aber nicht!
MIT KEINEM REMIX!
Ganz schlimm ist es, wenn du einen Track von jemand anderem benutzt, um einen eigenen zu machen - zb Samples benutzen aus dem Track.
Wenn du dann das Gesamtprodukt als DEINS erklärst - "FLStudio.de-Forumuser - Mein tolles Lied" - machst du dich STRAFBAR.
Ist das jetzt endlich mal angekommen?
Zitat von "GEH(irn)TOmore"du kanst ja einen remix von machen darfst ihn bloäƒÃ… ¸ nicht veröffentlichen ansonsten kannst du ihn machen.(vlt. freunde intern)
Zitat von "Dj Ric"Ich finde auch dass man den eigenen Sound selber erstellen sollte. Denn nur so kann man von einem selbstproduzierten Sound sprechen!
Zitat von "daflight"Hi bin neu hier (stell mich später noch vor)
erstmal ne frage:
Und wie ist das mit dem Urheberrecht bei Fruity Loops? Also ich meine jetzt wenn man nur mit FL einen Track fertig macht (also schon eigene Ideen und so aber halt drums, bass, sytrus und plugins, effekte und so von FL verwendet)
Dä¼rfte man das veröffentlichen?
Greetz
Zitat von "Datronixx"Die Instrumente darf man verwenden, ist egal woher, jedoch geht es im Urheberrecht nur um die Melodien.
Zitat von "nicely"Alles anzeigenalso darf ich auch die typischen sounds, die ja keine melodien ergeben in einem trance-hit, einfach so nehmen und meine eigene melodie druffbasteln und veröffentlichen?
dann hört sich das lied bis auf die melodie nämlich fast identisch an...
glaube ich eher net, dass das rechtens ist
nice greetings,
nicely
Zitat von "Datronixx"Kommt immer darauf an, wie man es gestaltet, sollte natä¼rlich auch kein 100%iger Abklatsch sein, nur eigene Melodie, aber es gibt gerade in der Sache mit den Drums & Percussion keine Dinge der Unmöglichkeit. Mal angenommen du bastelst einen Track mit denselben Intrumenten wie z.b. jemand einen HIT gemacht hat, du verwendest aber komplett unterschiedliche eigene Ideen, sodass der Track ggf. ein klein bisschen danach klingen könnte, aber es ist dann trotzdem deine Idee und nicht die von dem anderen.