Track Registrieren

  • Hallo zusammen,
    Wie kann ich mein track "anmelden" das er mir gehört?
    Das geht ja irgemdwie über die Gema oder so...
    Was muss ich da machen und beachten?


    Danke im Voraus ;)

  • 1. Bevor Du zur Gema gehst, würde ich Dir raten, Dich erst genaustens über die Vor- und Nachteile zu informieren...
    2. Von dem berühmten "sich selber den Song per Einschreiben zuschicken" ist eher abzuraten, da nicht 100%
    3. Eine Veröffentlichung bei Soundcloud, Youtube usw. sollte der Nachweispflicht eigentlich genügen...

  • Na, die GEMA wird Dir als Schweizer wenig bringen, da mußt Du Dich schon an die SUISA wenden. :wink:


    Aber vielleicht machst Du Dich erstmal grundsätzlich über das schweizer Urheberrecht schlau,
    bevor Du irgendein Chaos veranstaltest. :D

  • Normalerweise gehört einem ein track immer, wenn man ihn gemacht hat... zumindest in DE :D aber ich denke auch woanders ist das mit dem urheberrecht ähnlich...


    Sobald ich ein track erschaffen hab bin ich der Urheber.. das kann mir keiner nehmen..
    wenn du meinst das ding wird geklaut werden... und ein anderer tut so als sei es sein track obwohls deiner ist... ka.. ich denke mal eine methode wäre mit dem track und den projektfiles usw.. ka auf CD evtl. damit zum Notar oder Anwalt oder so zu gehen .. und der bescheinigt das dann.. oder so... also käme mir jetzt so in den kopf.. um vor gericht dann eben ein juristisches ding in der hand zu haben..



    Aber der Track wird immer dir gehören egal ob du was machst oder nicht.. du bist der Urheber... du kannst natürlich verschiedene evtl. sogar fast alle Rechte an ein Label oder so z.b. verkaufen.. so das du hinterher nicht mehr merkst das es dein track ist :D ... aber da sollte man ja eh immer genau lesen bei verträgen...


    Aber solang du nichts tust, ist es zu 100% dein track und du entscheidest was damit passiert... (wie gesagt so isses in DE aber ich denke das wird in der Schweiz nicht so viel anders sein...aber wie freeze schon sagte les dich am besten ersma über die urheberrechte in deinem land schlau)

  • Wie schon mal gesagt, es geht NICHT sich ein bestimmtes Musikstück zu sichern. Es gibt kein Amt auf der Welt, was dann auch noch Weltpolitisch handeln würde, auf das man geht, eine Mp3 abgibt und sich das lied sichern lässt.
    Angenommen du baust einen Track mit einer Melodie und hast das ganze auf Youtube etc.
    2 Jahre später kommt Katy Perry und hat die Melodie in einem Sony Track.
    Selbst WENN du jetzt ein Wisch in der Hand hättest vom Deutschen Kartaster- oder Patentamt, würde der Ami von Sony nur Lächeln. :D
    WENN so etwas passiert wird genau auf den Fall hin ein Gerichtstermin gemacht. Dann kommst du mit deinem und Sony mit ihren Anwälten (Katy Perry leider nicht) und dann wird darüber entschieden wer die Melodie als erstes der Öffentlichkeit präsentiert hat.

  • "...würde der Ami von Sony nur Lächeln"
    Ja, aber doch nur bis zur Gerichtsverhandlung, oder? :wink:


    "Wie schon mal gesagt, es geht NICHT sich ein bestimmtes Musikstück zu sichern."
    Ich würde sagen, es ist doch praktisch egal, wie man sein Urheberrecht im Ausland durchsetzt: Durch ein "Weltpatentamt", was es nicht gibt oder eben in Gerichtsverfahren. So sichert man sich sein Lied eben spätestens in Gerichtsverfahren, wenn die eigene Urheberschaft von jemand anderem bestritten wird.


    Übrigens:


    Ist es denn so, dass die Veröffentlichung unter eigenem (Künstler-)Namen auf verschiedenen Portalen als Beweis ausreichend ist?


    Ich meine, wenn man Cloud-Dienste von Microsoft benutzt, das Lied auf Youtube hochlädt, etc. müsste das ziemlich sicher sein. Denn man kann ja nicht das Erstelldatum manipulieren, so wie es beim eigenen PC möglich wäre. Und das etliche verschiedene Online-Dienste gleichzeitig ausfallen, ist ja recht unwahrscheinlich und selbst wenn einzelne ab und zu ausfallen, die haben ja Backups. Da ist es doch wahrscheinlicher, dass die "Beweis-CD" mit dem offiziellen altmodischen Wisch vom Notar verbrennt, was man für viel Geld angelegt hat, oder? :D


  • Das Problem an den Gerichtsverfahren ist das die Großkonzerne ja nicht dumm sind. Wenn die was durchstetzen wollen und merken das du ein kleiner Mann bist hast du definitiv verloren. Das wird in der Regel ganz einfach ablaufen.
    Die Medienvertriebsfirma wird dir ein Angebot machen sich aussergerichtlich zu einigen. Das Angebot wird nicht hoch sein.
    Jetzt kommt der Punkt an dem du einen sehr guten Medienanwalt haben der dich optimal berät das Geld anzuneghmen oder nicht. Wenn du das Geld nicht annimmst solltest du einen sehr langen Atem haben.
    Da du der Kläger bist stehst du in der Pflicht den diebstahl zu beweisen. Du musst unabhängige Stellen einschalten die die Musikstücke analysieren etc. Das bezahlst erstmal du bzw. dein Anwalt den du beazahlst.
    Umsolänger das Gerichtsverfahren geht umsomehr Geld wird dich der Spaß kosten. Die Gegenpartei wird eigene Analysen vorlegen, evtl Prozessfehler in kauf nehmen um neue Verhandlungstage rauszuschlagen....


    Ich sage ja nie das man bei sowas keine chance hat, ich sage nur das es ein extrem kompliziertes Unterfangen ist. Wenn man dann noch das pech hat und die andere Partei gewinnt den Prozess weil die Fakten nicht geklärt werden können, hat man mal schnell eine komplette Existenz verspielt. :wink:

  • Ich habe mir gestern auch noch eine Vengeance Vocal Sample CD dazu gekauft darin stand auch in der Text Datei folgendes:


    If you use a VOCAL from this Sample Pack in a commercial production, please declare the following shares at GEMA or your local author society:



    50% music composer Stephan Endemann (GEMA Nr.: 114511)
    50% lyric composer Stephan Endemann (GEMA Nr.: 114511)


    Published by Begemo Music Publishing (GEMA Nr.: 764612)



    Und ich möchte es ja für kommerzielle Zwecke nutzen...hier müsste man sich doch mit den Rechten auskennen? :D

  • @eminenz
    Ich verstehe. Einen richtigen Schutz vor diesen langwierigen aufreibenden Verfahren gibt es wohl kaum, höchstens wenn das eigene Lied schon so bekannt ist, dass das Kopieren den Großfirmen einfach zu peinlich wäre. Aber wer schafft das schon als kleines Licht?... Oder man muss selbst schon bei einer Großfirma sein, um vor anderen Großfirmen geschützt zu werden... :icon_confused: Keine schöne Sache!!


  • @eminenz
    Ich verstehe. Einen richtigen Schutz vor diesen langwierigen aufreibenden Verfahren gibt es wohl kaum, höchstens wenn das eigene Lied schon so bekannt ist, dass das Kopieren den Großfirmen einfach zu peinlich wäre. Aber wer schafft das schon als kleines Licht?... Oder man muss selbst schon bei einer Großfirma sein, um vor anderen Großfirmen geschützt zu werden... :icon_confused: Keine schöne Sache!!


    So ist es leider im deutschen Recht.
    Was alleine schon der balnke hohn ist, ist der Grundgedanke des Rechtsstattes.


    Wenn ich Angeklagt werde, wird eine Akte gegen mich eröffnet. Um Einsicht in diese Akte zu bekommen muss ich mir einen Anwalt leisten. Wenn ich keinen Anwalt haben will bekomme ich auch keine Akteneinsicht, d.h. ich darf, kann mich aber nicht selber Verteidigen. ^^ in Deutschland bekommt man einen kostenlosen Pflichtverteidiger. Wen ich mir diesen hole um Akteneinsicht zu bekommen und ihn vor der Verhandlung entlasse muss ich ihn bezahlen.


    das ist alles ein Teufelskreislauf in dem derjenige Recht bekommt der die "Finanz"kräftisten Aussagen tätigen kann.[hr]


    Ja, du kannst das auch gerne verwenden, musst nur in den Credits angeben, das in dem Track der diesen composter contend enthält, Stephan Endemann vorkommt.


    In Professionellen Alben steht dann so etwa:


    ElektroStyle- Halogen
    Written and produced by ElektroStyle
    Mixed and mastered by Sony BMG
    Lyrics by Stephan Endemann mit freundlicher Genehmigung der Begemo Music Publishing


  • uuuhh... da würde ich vorsichtig sein... da es sich um GEMA handelt, wird das angeben von Credits wohl nicht reichen...


    Ich hatte Manuel deswegen extra schonmal gefragt. Einfach mal im Vengeance Forum suchen.


    Gruß

  • Also wenn da steht dass ich das Musikwerk bei der Gema anmelden muss, dann wird das auch so sein...
    Ich würde nur gerne wissen welche schritte ich da einleiten muss...was ich bereits weiss ist, das die Gema nur für Deutschland gillt...Ich bin ja aber von der Schweiz...


    Ich werde auch mal persöhnlich Kontakt mit Manuel Schleis aufnehmen...Jedoch sollte man sich bereits hier mit den Rechten auskennen...denn nirgend wo anders findet man so viele Hassbeiträge gegenüber cracker wie hier...also sollten sich diese Leute ja bestens mit den Rechten auskennen ;)


    Ich melde mich nochmals wenn ich mehr weiss...

  • Um das Thema mal wieder aufzuwärmen... Ich habe versucht micht schlau zu machen ,hier bei Google aber ich Blick da immer noch nicht so richtig durch..Wie sieht das im moment aus bzw. wie macht Ihr das?


    Reicht jetzt eine veröffentlichung bei Soundcloud etc. aus um zu Beweisen das der Track zu einem bestimmten Datum schon existiert hat?


    Schickt Ihr euch selbst Pakete mit eurem Song gebrannt auf CD die Ihr nicht öffnet...?


    Ok. Notar ist eine Option,aber ich will keine 100 Euro oder so dafür ausgeben.. Es soll eigentlich so günstig wie möglich sein...



    Es geht halt darum zu beweisen das Ich der erste bin der den Song gemacht hat, fallst jemand meine Idee geklaut hat. Will es nur nochmal verdeutlichen..

  • Hier werden schon wieder zwei Dinge verwechselt bzw. durcheinandergebracht!


    Das Urheberrecht steht dem Urheber grundsätzlich zu. Dafür gibt's das Urheberrechtsgesetz in Deutschland.


    Die GEMA hat mit Urheberrecht wenig zu tun. Die kümmern sich um Verwertungsrechte. Daher auch der Hinweis auf der Sample-CD. Da wird der Urheber genannt, der die GEMA beauftragt hat, für ihn bei einer Verwertung die Lizenzgebühr zu erheben.

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