Diebstahl eines Beats

  • Hallo Erstmal!


    Wollte nur mal nachfragen, ob jemand sich damit auskennt:


    Wenn ich einen Beat produziere, den anschliessend auf Youtube lade oder sonst irgendwo und jemand ihn klaut und selber verwendet, würde ich vor Gericht gewinnen, wenn ich meine Projektdatei vorweise? Sonst hat die ja niemand..


    Vielen Dank im Voraus!
    Gruss Rysid

  • Kann man so pauschal nicht sagen. Auf jeden Fall ist es gut, wenn man möglichst viele Informationen hat, wie der Beat produziert wurde.
    Wenn man auf Youtube einen Beat klaut, hat man ja nur einen Stereotrack. Der Urheber hat dann meist ja die Einzelspuren, etc. Schwierig wird werden, wenn das so ein simpler Beat ist, dass man ihn auch nachbauen könnte. Wenn Du für Dich in Anspruch nimmst Urheber zu sein und das vor Gericht geltend machern willst, musst Du das beweisen und nicht der vermeintliche Dieb.


    Hier gibt´s ein paar kurze Infos:


    http://www.nennen.de/blog/blog…s-von-urheberrechten.html
    http://www.priormart.com/de/info_musiker

    [hr]
    Signaturen sind doof! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Musikus ()

  • Ich habe einen Tipp:
    - niemals irgend etwas veröffentlichen,
    - keinem die eigene Musik vorspielen,
    - immer mit Kopfhörern produzieren, so dass keiner was hören kann,
    - Musik nicht auf Speichermedien abspeichern.
    Dann brauchst du niemals vor "Gericht" ziehen.

  • Zunächst mal kannst Du Dir beim hochladen eines Videos ja aussuchen
    unter welcher Lizenz Du das hochlädst. Creative Commons ist da wohl das Stichwort.
    hast Du es so markiert bzw. hochgeladen erlaubst Du damit ausdrücklich das
    bearbeiten und weiterverbreiten und jeder kann damit quasi machen was er will,
    sogar kommerziell nutzen kann man es.
    Hast Du das nicht, sind alle Rechte vorbehalten, dann hast Du eine Chance....
    Da gibt es aber nun den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrechtlich.
    Für verletzungen gegen das Urheberrecht sind in Deutschland Geldstrafen
    und Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vorgesehen. Die Geldstrafe geht aber an den Staat, nicht an Dich.
    Um da was rauszuholen müsstest Du den Täter dann zivilrechtlich verklagen und
    Schadensersatz fordern. Da gilt es dann den Schaden nachzuweisen.
    Hast Du also z.B. einen Hit geschrieben und das Ding gibts bereits zu kaufen,
    hast Du dadurch Umsatzeinbußen die Du einklagen kannst.
    Hast Du es nur zum Spass als Hobbymusiker gemacht wird es schwer da
    irgendeinen entstandenen Schaden zu beziffern. Und nicht vergessen,
    Du bist der Kläger, Du hast also zunächst mal für Rechtsanwalt und Gerichtskosten aufzukommen
    beim Zivilprozess......was das kosten kann, keine Ahnung.....aber das Rechtsanwäte, Richter usw.
    nicht für 10.- € die Stunde arbeiten dürfte Dir klar sein......das kann mal eben locker ein 4-5 Stelliger Betrag werden.
    Würd ich mir also gut überlegen.....

  • Du wirst lachen, es gab mal einen Österreicher, der hatte
    mein "Minimal Mind" aus Uptraxx genommen, umbenannt
    und unter seinem Namen als Video bei YT hochgeladen.
    Ich hab den dann angeschrieben, das ich das Ding klasse finde
    und gerne remixen würde, darunter den Kauflink des Originaltracks
    von beatport gepostet....
    Am nächsten Tag war weder der Track noch der Typ irgendwo
    zu finden....^^

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