Free EP und schutz der songs

  • Hallo ich habe mich hier im forummal angemeldett in der hoffnung das sich hier jemand mit meinem anliegen auskennt, außerdem bin ich fl user ^^


    Naja es geht um folgendes, ich arbeite zurzeit an einer Free ep (7 Songs) die ich zum download anbieten möchte . Wie genau kann ich die songs schützen? Ich kenne mich was das angeht noch nicht wirklich aus und bin dankbar für jede antwort.


    lg

  • Hallo Cannix,


    Vorsicht, keine Rechtsberatung! Wenn du die willst dann geh besser zu einem Anwalt. Das können und dürfen wir hier gar nicht leisten.


    Du musst dir erst mal die Urheberschaft sichern. Es geht beim Urheberrecht* im Grunde nur darum beweisen zu können dass das Material von dir stammt. Am Billigsten kommst du weg wenn du den Song einfach veröffentlichst. Dazu zählt sogar schon den Song deinen Nachbarn vorzududeln. Und möglichst so dass die das Datum nicht vergessen. Weil wenn dir dann doch jemand den Song mopst, und die Nachbarn Alzheimer haben, dann hast du schon ein Problem.


    Bei Youtube hochladen wäre da nicht ganz so unsicher. Da hast du auch das Datum. Allerdings kann dir da auch passieren dass dir da jemand die Urheberschaft streitig macht weil du ein hohes C verwendet hast. Banditen allesamt ...


    Der allersicherste Weg ist direkt zum Notar und Kopie der Songs und der Songtexte hinterlegen. Kost halt Geld. Ist aber dafür Kugelsicher :)


    Das würde ich allerdings nur machen wenn du Geld verdienen willst.


    Ansonsten kommt es noch drauf an was genau du da anstellen willst, bzw. wie du vertreibst. Eigene Homepage? Soundcloud? Unter welcher Lizenz willst du denn die Songs anbieten? In welchem Land?


    *Urheberrecht != Copyright http://www.geistiges-eigentum.eu/copyright_urheberrecht.php . Und im Ausland muss nicht unbedingt gleiches Recht gelten. Bei den Amis sieht es in Sachen Urheberrecht und Copyright anders aus als hier.


    Auch interessant zu lesen: http://www.keyboards.de/tutori…tionen-richtig-schuetzen/

  • Urheberrecht liegt erstmal generell bei dir. Da musst du dich nicht kümmern. Nur wenn es zum Streitfall kommt, weil einer sagt das ist geklaut musst du das. Wenn du also nix gesampled oder nachgebaut hast, einfach veröffentlichen und Tadaa. Wenn das dann einer klaut und damit Geld macht zeigst du deine Originaldateien, die ja dann älter sind als seins, und er muss an dich abdrücken.
    Sollte das wer wirklich klauen, wirst du is im normalfalle es nicht merken, es sei denn er kommt damit in die Charts, und dann hast du auch nix davon da rum zu streiten.


    Generell: Geklaut wird nur, was gut ist. Und gut wird man mit der Zeit. Also wenn das deine ersten 7 Songs sind, einfach ab dafür :D

  • Meine Erfahrung ist eher die dass geklaut wird was nicht Niet und Nagelfest ist. Zumindest wirds probiert. Frag mal Sukey nach ihren Erfahrungen auf Youtube ^^


    Und noch nen Aspekt. Es gibt inzwischen so viel Material dass du dir nie sicher sein kannst ob nicht du ein Urheberrecht von jemand anderem verletzt. Es bleibt eine schwierige Kiste :)

  • Das ist ja wieder ne andere Sache. Aber die FLP von einem eigenen Original Song wird keiner zu 100 % nachbauen können, das ist schon ein Unikat zusammen mit dem daraus gerenderten Song, aber da wird es dann im Zweifelsfall auch wieder auf das Datum ankommen. Aber zusammen mit einem Veröffentlichungsdatum auf z.B. Youtube oder Soundcloud kannste ja dann beweisen, dass der Song aus dieser FLP stammt und bereits zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht war, falls dann jemand Elemente klauen sollte und meint er wäre früher dran gewesen und man selbst hätte geklaut.


  • Nicht wenn du damit den aktuellen Charthit nachbaust :D


    Nein, das Problem ist dass das Datum hier manipuliert werden kann. Und es kann ja nachgebaut sein. Das reicht imho als Beweis nicht aus.


    datum ist doch irrelevant. du bist in der lage, aus den einzelspuren den song perfekt zu reproduzieren.


    da ist eben die frage geht es um einen song, also eine bestimmte waveform oder geht es um eine melodie oder ein motiv

  • Es geht beim Urheberrecht an einem Song doch nicht um ein rausgerendertes Wave. Das unterliegt zwar auch einem Copyright, aber es geht ja um den Song. Um die verwendeten Melodien und den Text und das Drumherum wie die Instrumentierung und die verwendeten Samples (Stichwort Nutzungsrecht). Und darum beweisen zu können dass du diesen Song früher erstellt hast als jemand anderes.


    Wenn jemand beweisen kann dass er seine Version früher erstellt hat als du, dann kannst du logischerweise auch nicht das Urheberrecht daran haben. Auf die ganzen Spezialfälle, zum Beispiel Teilstücke der Komposition zu patentieren, oder Samples von anderen zu verwenden etc. , gehe ich hier mal nicht näher ein. Das beschäftigt seit Jahren immer wieder die Gerichte, Einzelfall für Einzelfall.


    Dieser Beweis hängt eben am Datum fest. Und daran dass du hieb und stichfest beweisen kannst dass der Song von dir ist. Und deswegen ist in dem Falle das flp eher uninteressant. Denn das Erstelldatum der Datei lässt sich mittels eines einfachen Hex Editors manipulieren. Das wird dir kein Gericht der Welt als Beweis zulassen, ausser du hattest das Ding beim Notar hinterlegt. Dann ist der Notar quasi der Zeuge. Und darum gehts ja. Um den Gerichtsbelastbaren Beweis.


    Aber wie DJ Weigang schon gesagt hat, wirklich aktiv werden muss man erst mal nicht. Das Urheberrecht hat man zumindest hier in Deutschland automatisch (sofern man das im Zweifelsfall eben beweisen kann. *Damals, im stillen Kämmerlein, da hatt ich das schon mal geträllert * wird eher nicht als Gerichtsbeweis zugelassen). Und in der Regel wird ein Anfänger auch nicht gleich beklaut. Das fängt erst so langsam an ein Thema zu werden wenn du erfolgreicher wirst. Und du dich absichern musst weil Geld dran hängt.


    Als Hobbyist renne ich definitiv nicht zum Notar. Da würde ich mich im Gegenteil geehrt fühlen wenn mir mal jemand den Song mopsen würde. Ich würde sogar noch beim Einspielen helfen und viel Vergnügen wünschen :)


  • Dieser Beweis hängt eben am Datum fest. Und daran dass du hieb und stichfest beweisen kannst dass der Song von dir ist. Und deswegen ist in dem Falle das flp eher uninteressant.


    Und um hieb und stichfest zu beweisen, dass der Song von dir ist, braucht man die FLP? :)
    Die Sache mit dem Datum sollte dagegen absichern, dass jmd Elemente klaut, also Melodien usw., aber die FLP kann absichern, dass nicht irgendjemand kommt und den ganzen Song (also original, nicht nachgebaut; beim Nachbauen ginge es wieder um das Datum) nimmt, woanders verkauft und meint, dass das seiner ist, darum ging es glaub ich Alrie.

  • regelmäßiges zwischenspeichern dokumentiert die entwicklungsgeschichte eines projects als backupverlauf im backupordner,,,das könnte möglicherweise (insofern noch vorhanden)
    unter umständen unterstützen geistiges eigentum nachzuweisen,,,

  • erst einmal solch einen fall gehabt und per FLP nachweisen können. einzelne elemente rausrendern als stems. sie zuschicken. das label hat dann gechecked und konnte so nachweisen das es meins ist.
    außerdem speicher ich in versionen und subversionen. also.. dnb10_5_2_2 (genrenummer_version_subversion_fix)
    so kann ich komplett in teilweise 50 schritten nachweisen wie sich der track entwickelt hatte.

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