EuGH-Anwalt
Kraftwerks "Metall auf Metall" von Moses P. rechtswidrig gesampelt
Generalanwalt Maciej Szpunar geht im Streit über ein Kraftwerk-Sample in einem Stück von Sabrina Setlur nicht von Kunstfreiheit aus.
EuGH-Anwalt
Kraftwerks "Metall auf Metall" von Moses P. rechtswidrig gesampelt
Generalanwalt Maciej Szpunar geht im Streit über ein Kraftwerk-Sample in einem Stück von Sabrina Setlur nicht von Kunstfreiheit aus.
Furchtbarer und lächerlicher Streit.
Das wars:
EuGH
Rundfunkbeitrag für öffentlich-rechtliche Sender ist rechtens
Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass der deutsche Rundfunkbeitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe ist.
https://www.heise.de/newsticke…ist-rechtens-4249523.html
rechtens
-öffentlich rechtliche Medien müssen der Öffentlichkeit ungehindert, somit unentgeltlich zugänglich gemacht werden.
(Art.5 Abs.(1) GG)
-diese Verträge wurden zwischen den Rundfunkanstalten und Bundesländern geschlossen. einseitig geschlossene Verträge zu Lasten Dritter sind rechtswidrig.
(§ 58 (1) VwVfG)
-verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB nicht vorgesehen. vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung eines Dritten sind demnach ohne Ausnahme nicht zulässig.
(§ 58 (1) VwVfG)
-ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(§ 58 (1) VwVfG)
-ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
(§ 59 (1) VwVfG)
-diese Sender müssten schon mit einem Abonnement verknüpft werden um eine entsprechende Gebühr zu erheben.
usw.
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-öffentlich rechtliche Medien müssen der Öffentlichkeit ungehindert, somit unentgeltlich zugänglich gemacht werden.
(Art.5 Abs.(1) GG)
-diese Verträge wurden zwischen den Rundfunkanstalten und Bundesländern geschlossen. einseitig geschlossene Verträge zu Lasten Dritter sind rechtswidrig.
(§ 58 (1) VwVfG)
-verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB nicht vorgesehen. vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung eines Dritten sind demnach ohne Ausnahme nicht zulässig.
(§ 58 (1) VwVfG)
-ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
(§ 58 (1) VwVfG)
-ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
(§ 59 (1) VwVfG)
-diese Sender müssten schon mit einem Abonnement verknüpft werden um eine entsprechende Gebühr zu erheben.
usw.
der europäische gerichtshof wird sich bei seinem urteil schon gedanken über diese argumente gemacht haben
Goil.... FL hat jetzt nen Track Modus... somit kann man wie in Logic und Cubase Trackbezogen arbeiten...
https://www.image-line.com/doc…fl-studio-201-update&fl=1
Hmm... jetzt hab mich mich auf FL Workflow gewohnt... ich probiers trotzdem...
Ach ja... für die Patternfreunde auch interessant... GugsDu Video...
Die Folgen versteht eh keine, weil andere "wichtige" Dinge von der MeinungsBILDung umfangreicher "erklärt" werden. Kapazitäten sind begrenzt...
quatsch.
Ich schrieb "keine"
zwei rätselschreiber treffen aufeinander
weg ist frei für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht
Musikschaffende, die ihre Musik selbst vertreiben, sind auf Google Play nicht länger willkommen. Zum Monatsende fliegen sie aus dem Play Store raus.
Soundbrenner Core: The 4-in-1 Smart Music Tool
Vibrating Metronome, Magnetic Tuner, Decibel Meter, Watch-your essential music tools always with you
Auf der Suche nach Akkorden von Knower, bin ich auf diese Seite gestoßen!! Richtig geil....