Hallo
Mir ist klar das es schon tausende threads bzw. Seiten im Internet zu dem Thema gibt aber bei mir sind da immernoch paar fragen offen.
Ich hab jetzt schon in ein paar anderen foren nachgefragt und viele Sagen was anderes
Es geht um folgendes
Ich hab jetzt schon diverse Track vorallem im Bereich house gesehn die Oldies Samplen Lieder von 1970-180
und das dann auch vermarkten als ihre lieder
hier mal ein beispiel Phil Weeks bekannter house produzent
http://www.whosampled.com/artist/Phil%20Weeks/
Denkt ihr jetzt wirklich der hat sich alle rechte geholt für jeden track den er da raushaut?
Mir haben bspw. auch ein paar gesagt das wenn mans genug hoch bzw tief pitcht auch nix mehr passieren kann wegen Urheberechtsverletzung etc...oder wenn die Lieder genug alt sind..
Naja meine Frage kennt sich hier wer einigermassen gut damit aus und hat da schon die ein oder andere ehfrahrung gemacht?
Oder hat sich da wer konkret eingelesen wie das jetzt bzw. kennt ihr gute seiten wo das "sehr" gut beschrieben wird?
Ausserdem wie will man sich die rechte da holen... bzw wie muss man das machen?^^
ps hier mal was von wikipedia
Rechtliches:
Eine einschneidende Änderung in der Veröffentlichungspraxis bedeutete das im Dezember 1991 ergangene Urteil Grand Upright Music, Ltd. v. Warner Brothers Records, Inc. des United States District Court for the Southern District of New York. Das Gericht verurteilte die Plattenfirma Warner Music Group für ein Album ihres Künstlers Biz Markie. Er hatte drei Worte und etwas Musik aus einem Stück Gilbert O'Sullivans gesamplet, ohne dafür die urheberrechtliche Erlaubnis zu haben – bis zum Urteil eine im Hip-Hop übliche Praxis, die Veröffentlichungen wie beispielsweise von Public Enemy in ihrer Form erst möglich machte. Das Gericht entschied, dass dies ein Verstoß gegen US-Urheberrecht (konkret US-amerikanisches copyright law) wäre. Die Begründung, dass dies die übliche Technik im Hip Hop wäre, lautete: „Die Angeklagten […] versichern dem Gericht, dass [diese Art] Diebstahl in der Musikindustrie grassiert, und aus diesem Grunde sei ihr Verhalten zu entschuldigen.“[2] Samplereiche Platten waren damit künftig nicht mehr möglich. Meist ist es finanziell und organisatorisch kaum möglich, mehr als ein oder zwei Samples zu verwenden, der Sound der Hip-Hop-Musik änderte sich danach maßgeblich. Entweder beruhten die Stücke mehr auf einem Sample und wurden damit Cover-Versionen ähnlicher, oder Künstler wie Dr. Dre und andere benutzten die Technik der Interpolation: die gewünschten Samples wurden neu eingespielt, sodass nur noch mit dem Songschreiber, nicht mehr aber mit Musikern, Sängern und Plattenfirmen verhandelt werden musste. Mittlerweile ist das Sample Clearing-Verfahren der Normalfall bei Musikproduktionen, um nach Veröffentlichungen jegliche Rechtestreitigkeiten hinsichtlich verwendeter Samples zu vermeiden.
Unter bestimmten Voraussetzungen zulässig soll das Verwenden von kurzen Samples anderer Autoren im deutschen Rechtsraum nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008[3] sein.[4] Zwar gebe es dem BGH zufolge keine zeitliche Grenze, ab der ein Stück eines Tonträgers nicht mehr vom „Tonträgerherstellerrecht“ geschützt sei,[3] es komme jedoch beim Sampling im vorliegenden Fall ein Recht zur freien Benutzung nach § 24
Abs. 1 UrhG in Frage, falls das neue Werk vom gesampelten einen so großen Abstand halte, dass es als selbständig anzusehen sei.[3] Eine solche freie Benutzung sei allerdings wiederum in zwei Fällen auszuschließen: Erstens wenn der Sampler befähigt und befugt sei, die gesampelten Töne selbst einzuspielen; zweitens nach § 24
Abs. 2 UrhG wenn es sich bei der erkennbar gesampelten und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handele.[3] Zur genaueren Konkretisierung seiner Vorgaben auf den Fall hat der BGH den Rechtsstreit allerdings wieder an das OLG Hamburg als Berufungsgericht zurückverwiesen.[3][4] Am 17. August 2011 entschied das OLG Hamburg,[5] dass in diesem konkreten Fall die Verwendung des Samples nicht im Sinne der BGH-Rechtsprechung durch § 24 Abs. 1 UrhG erlaubt gewesen sei, da die verwendete Sequenz in gleichwertiger Weise durch Dritte hätte erneut hätte erzeugt werden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG hat erneut die Revision zum BGH zugelassen, da es der höchstrichterlichen Klärung bedürfe, welcher Aufwand dem das Sample Verwendenden bei der eigenständigen Herstellung der verwendeten Sequenz zuzumuten sei, bevor er den älteren Tonträger nach § 24 Abs. 1 UrhG frei benutzen dürfe.[6] Die rechtliche Situation in Deutschland bleibt somit bis auf Weiteres in einem wichtigen Punkt offen.
auch ziemlich unverstädnlich was jetzt erlaubt ist...
was haltet ihr eigentlich davon das man nicht mehr samplen darf?
ich find samples aus alten tracks geben nen warmen und charakteristischen sound, anstatt das alles so dumpf mechanisch klingt
aber kommt natürlich auch auf die musikrichtung an.
gruss..