Markenrecht ist es nicht. Aber dort lande ich immer, wenn ich Google frage.
Prinzipiell ist ja alles, was unserem brillianten Hirn entstammt, urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Werke sind an unsere Person gebunden. Diese Rechte können weder veräußert noch abgetreten werden. Nach unserem Ableben gehen diese Rechte an die Erben über.
Und prinzipiell ist es auch so, dass wir nicht alle Otto Meier o. ä. mit Nachnamen heißen und Werke einer bestimmten Person zugeordnet werden können: nämlich unserem Individuum/unserer Person.
Aber nicht immer.
Ich gehöre zu den glücklichen, die einen Namensvetter haben, der sich ebenfalls wochenlang damit beschäftigt, Violinen Artikulationszeichen zu verpassen.
Der nächste Schritt ist dann der Druck der Notenblätter und optional die Aufführung in der Öffentlichkeit.
Auf so einem Notenblatt stehen typischerweise Titel des Werkes, Urheber, Jahr(e) der Komposition, eventuell eine Ortsangabe.
Zwei real existierende Personen mit jeweils gleichem Vor- und Nachnamen (Realnamen, wie sie in der Geburtsurkunde stehen; beide keinen Zweitvornamen) in gleicher Schreibweise. Beide benutzen ihren Namen auch bei Veröffentlichungen. Beide sind etwa gleich alt. Beide sind Komponisten und arbeiten auf den Gebieten der klassischen Musik/Symphonien/Opern etc.
Meine Fragen:
- Auf welchem Weg eine Verwechslungsgefahr ausschließen? PA-Nummer hinter den Namen? PGP-Schlüssel als Fußnote? Fingerabdruck des Autors?
- Wie funktioniert das später im Nachlass? Sollten sich die Autoren zu Lebzeiten schon mal mit dieser potenziellen Verwechslungsgefahr auseinandergesetzt haben?
- Läuft der später Geborene Gefahr von dem Erstgeborenen abgemahnt zu werden?
- Oder muss der später geborene seinen Namen ändern?
Kostet ~130€ und Verwechlungsgefahr sehe ich hier durchaus gegeben. Aber das wäre ja auch nicht die Lösung; das wäre ja so, als gäbe man sein Leben auf. - Oder alternativ unter einem Synonym auftreten?
Wenn Synonym: Urheberrecht ist dennoch an die reale Person gebunden. Wo/Wie macht man dieses Synonym amtlich?
Die Verwednung eines Synonymes wäre u. d. g. U. nicht mehr freiwillig: Man tritt im Grunde das Recht auf Klarnamensnennung ab. Ich möchte aber nicht, dass auf ein paar hundert Notenblättern der Name einer fiktiven Person steht. Das grenzt schon an Schizo. - Wo findet man Informationen zu diesem Thema?
Vielen Dank.