Midi - Copyright

  • Hi zusammen


    Ich höre immer wieder über Copyright von mp3 oder wav files aber wie lauft das mit einer Melodie die ich auf einer Midi datei die ich aus dem internet habe also gratis herunter geladen habe aufgebaut habe?
    Wie das ganze laufen würde wen ich das ganze kommerziell vermarkten würde?


    Falls dieses Thema bereits existiert entschuldige ich mich?


    Es könnte sein das jetzt irgendwas falsch formuliert ist wie es auch schon vorgekommen ist, einfach fragen????



    Lg Cy

  • Also wen ich jetzt mein Track veröffentlichen wprde mit meinem "modifizierten" Teil der auf der aus dem Internet geladenen Midi teil basiert. Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen um keine komplikationen zu bekommen?



    Tut mir leid für meine Unverständlichkeit

  • prinzipiell musst du immer die einverständnis des urhebers der midi-datei haben, um sie zu nutzen. bei einer royality-free nutzung zum beispiel kannst du den song, in dem du die midi verwendet hast, kommerziell nutzen, aber du musst den urheber angeben.
    einfach so nutzen darfst du sie nie.


  • Hi das ist ein kompliziertes Thema und nicht in einem Satz zu beantworten. Schau doch mal auf der Seite nach. "Youtunez.com/fragen-zum-musikvertrieb" nach.
    lg Carsten "alias DJ Bluebull"

  • Davon abgesehen, eigentlich ist die Sache doch recht einfach. Wenn etwas nicht sicher ist, dann ist eins sicher: Finger weg ;)


    Und wenn du etwas herunterlädst für das es keine Lizenzbestimmungen für den Weitergebrauch gibt, dann wars das auch schon.

  • Oder meinst du jetzt dass du die Mididatei also die Noteninformationen in FL so verändert dass ne komplett andere Melodie raus kommt??? Also dass es nicht mehr mit dem Original übereinstimmt?

    <3 Kopfhörer rein! Musik an, Welt aus! <3

  • also meines wissens kann man kein copyright auf eine abfolge von noten haben....
    ob es nun aus einem midi file ist oder nicht, ich könnte die ja auch selber einspielen. Oder schnell durch newtone jagen, der bekommt das mittlerweile auch _relativ_ gut hin melodien zu erkennen. hab schon paar mal weche vorgesummt und mir die in nen clip unwandeln lassen :p


    aber wie eine lurze suche zeigt:


    "Melodie als Rechtsbegriff bezeichnet jede in sich geschlossene und geordnete Tonfolge, die für sich genommen eine schöpferische Eigentümlichkeit nach § 2 Abs. 2 UrhG aufweist[5] und einem Musikwerk die individuelle Prägung gibt.[6] In ihr muss sich ein individueller ästhetischer Gehalt ausdrücken.[7] Auch Teile von Melodien sind geschützt, wenn sie ihrerseits noch eine ausreichende Schöpfungshöhe besitzen.[8] Im musikalischen Bereich ist ein weiter Spielraum für individuelle Ausdruckskraft gegeben, der die Annahme einer Doppelschöpfung als Ausnahme erscheinen lässt.[9]"


    von wikipedia


    halte ich aber für idotisch.

  • Naja, es kann sein dass jmd. der sich nie Stücke anderer angesehen hat zb. Axel F. oder Snaps "ThePower" durch Zufall erstellt (oder einen Part daraus) - und trotzdem wird er verklagt ;)
    Wenn es auf die berüchtigten 5 Noten hinausläuft, dann kopieren Jazzer ja quais alle paar Durchläufe obwohl Sie "nur" Tonleitern hoch und runter dudeln ;)
    Wie willst Du denn Stücke schützen wenn es nicht um Copyright der Noten(Abfolge) geht? Gildo Horn wollte mal eine Tonleiter schützen - gut dass das nicht geht!

  • Zitat


    also meines wissens kann man kein copyright auf eine abfolge von noten haben....


    Doch, kann man. Genau so wird eine Melodie geschützt :)


    Und dabei interessiert es nicht ob du die Melodie noch nicht kanntest und sie durch Zufall nachkomponiert hast. Der der zuerst komponiert hat die Rechte.


    Der Teufel liegt hier allerdings im Detail. Zumal es Melodien gibt die so alt sind dass kein Copyright mehr drauf ist, die sind dann Gemeingut. Und deswegen gibts hier auch immer wieder diese Prozesse ab wann denn nun gemopst ist und ab wann nicht.

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